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Förderkredit · bis 3 Mio. € Land

IB-Mittelstandsdarlehen Sachsen-Anhalt 2021-2027

Mit dem IB-Mittelstandsdarlehen 2021-2027 finanziert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt KMU und Freiberufler bei Investitionen, Betriebsmitteln und Auftragsvorfinanzierungen. Darlehen von 25.000 Euro bis 3 Mio. Euro mit bis zu 15 Jahren Laufzeit und 2 Tilgungsfreijahren.

Max. Kreditrahmen
3 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe 25.000 € – 3 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das IB-Mittelstandsdarlehen 2021-2027 ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, mit dem bestehende kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler Wachstum, Expansion, neue Projekte und die Erschließung neuer Märkte finanzieren können. Die Förderung erfolgt aus EU-Fondsmitteln. Nominaler Zinssatz ab 3,45 Prozent pro Jahr für Ratingklasse 1 bis 5 (Stand 9. April 2026).

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Antragsteller muss kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition (bis 249 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) oder Freiberufler sein.

Antragsteller benötigt Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Das Vorhaben muss ebenfalls in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.

Mindestbetrag 25.000 Euro, Höchstbetrag 3.000.000 Euro pro Vorhaben.

Zulässig sind Investitionen, Betriebsmittel und Auftragsvorfinanzierungen. Ausgeschlossen sind reine Liquiditätsverbesserungen, Umschuldungen und die Vorfinanzierung von Zuschüssen.

Antragstellung erfolgt über die Hausbank des Unternehmens. Die Hausbank prüft, leitet weiter und haftet im Regelfall mit.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU oder Freiberufler

Antragsteller muss kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition (bis 249 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) oder Freiberufler sein.

Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Antragsteller benötigt Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Das Vorhaben muss ebenfalls in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.

Darlehenshöhe 25.000 bis 3.000.000 Euro

Mindestbetrag 25.000 Euro, Höchstbetrag 3.000.000 Euro pro Vorhaben.

Förderfähiger Verwendungszweck

Zulässig sind Investitionen, Betriebsmittel und Auftragsvorfinanzierungen. Ausgeschlossen sind reine Liquiditätsverbesserungen, Umschuldungen und die Vorfinanzierung von Zuschüssen.

Antrag über Hausbank

Antragstellung erfolgt über die Hausbank des Unternehmens. Die Hausbank prüft, leitet weiter und haftet im Regelfall mit.

Was bekommst du konkret?

Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs, mindestens 25.000 Euro, maximal 3 Mio. Euro. Laufzeit bis 15 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei. Zinsbindung 5 oder 10 Jahre. Effektiver Zinssatz 3,50 Prozent (Ratingklasse 1-5), 4,54 Prozent (Ratingklasse 6-9) oder 6,11 Prozent (Ratingklasse 10-14) pro Jahr.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Unterlagen vorbereiten

    Investitionsplan, Finanzierungskonzept, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre und ggf. Businessplan zusammenstellen. KMU-Status und Sitz in Sachsen-Anhalt dokumentieren.

  2. 02

    Hausbank ansprechen

    Hausbank kontaktieren und Förderwunsch besprechen. Hausbank prüft die Bonität, fordert ergänzende Unterlagen an und entscheidet über die Weiterleitung an die IB Sachsen-Anhalt.

  3. 03

    Antrag VOR Vorhabenbeginn stellen

    Der formelle Antrag muss vor Beginn der Massnahme gestellt werden. Bestellungen, Verträge oder Anzahlungen vor Antragseingang gefährden die Förderung.

  4. 04

    Prüfung und Zusage durch IB Sachsen-Anhalt

    Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt prüft den Antrag, ordnet das Vorhaben einer Ratingklasse zu und entscheidet über Konditionen. Bei Zusage erfolgt der Darlehensvertrag über die Hausbank.

  5. 05

    Auszahlung und Verwendungsnachweis

    Auszahlung erfolgt nach Mittelabruf durch die Hausbank. Belege über zweckentsprechende Verwendung sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. EFRE-Publizitätspflichten (Logo, Hinweise) sind einzuhalten.

  6. 06

    Tilgung und EFRE-Dokumentation

    Tilgung gemäß Darlehensvertrag mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren am Anfang. Aufbewahrung saemtlicher Belege und EFRE-relevanter Unterlagen bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist der Förderperiode.

Häufige Fragen

Wer kann das IB-Mittelstandsdarlehen Sachsen-Anhalt beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition: bis 249 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) sowie Freiberufler. Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, Betriebsmittel sowie Auftragsvorfinanzierungen für bestehende Unternehmen. Ausgeschlossen sind reine Liquiditätsverbesserungen, die Ablösung bestehender Darlehen sowie die Vorfinanzierung von Zuschüssen.
Wie hoch ist das Darlehen?
Das Darlehen beträgt mindestens 25.000 Euro und maximal 3 Millionen Euro pro Vorhaben. Die genaue Höhe richtet sich nach Investitionsumfang, Bonität und Ratingklasse des Antragstellers.
Welche Laufzeit und Zinsen gelten?
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Der Zinssatz richtet sich nach der Ratingklasse: Klasse 1-5 zu 3,45 Prozent p.a., Klasse 6-9 zu 4,45 Prozent p.a., Klasse 10-14 zu 5,95 Prozent p.a. (Stand 9. April 2026). Zinsbindung wahlweise 5 oder 10 Jahre.
Wie läuft die Antragstellung?
Der Antrag wird im Hausbankverfahren gestellt. Antragsteller wenden sich an ihre Hausbank, die das Darlehen prüfen, formell beantragen und an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) weiterleitet. Die Hausbank haftet im Regelfall mit und übernimmt die Auszahlung.
Was bedeutet der EFRE-Bezug 2021-2027?
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027 kofinanziert. Das vergünstigt die Zinsen, bringt aber Dokumentations- und Publizitätspflichten mit sich (EU-Logo, Ergebnisindikatoren, Aufbewahrungsfristen für Belege).
Muss der Firmensitz in Sachsen-Anhalt liegen?
Ja. Antragsteller benötigen einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Das geförderte Vorhaben muss ebenfalls in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden, da das Programm aus regionalen EFRE-Mitteln des Landes finanziert wird.

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Transparenz

Unsere Quellen

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    EFRE-Programm Sachsen-Anhalt 2021-2027
    europa.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlage
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