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NRW.BANK.Universalkredit

Mit dem NRW.BANK.Universalkredit fördert die NRW.BANK Existenzgründer, mittelständische Unternehmen mit Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro und Freiberufler in Nordrhein-Westfalen mit zinsgünstigen Darlehen — flexible Laufzeiten, bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil, Klima-Bonus für nachhaltige Vorhaben.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der NRW.BANK.Universalkredit ist ein Förderdarlehen für mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarf. Förderfähig sind Investitionsmaßnahmen sowie Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf. Vorhaben müssen einen positiven NRW-Effekt haben — bei Auslandsinvestitionen muss der Unternehmenssitz in NRW liegen. Beihilferelevante und beihilfefreie Konditionen-Varianten verfügbar. Klima-Bonus für nachhaltige Vorhaben mit besonders günstigen Zinsen.

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Antragsteller hat seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder das geplante Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Reine Auslandsvorhaben werden nur unter den allgemeinen NRW.BANK-Bedingungen gefördert.

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro pro Jahr und Angehörige der freien Berufe. Optionen: Existenzgründer, KMU, MidCap bis 500 Mio. Euro Umsatz, Freiberufler.

Der konsolidierte Gruppenumsatz darf 500 Mio. Euro pro Geschäftsjahr nicht überschreiten. Massgeblich ist der Konzern- bzw. verbundene Umsatz, nicht nur die einzelne Gesellschaft.

Finanziert werden Investitionsmassnahmen, Betriebsmittel- und Liquiditätsbedarf sowie unter Voraussetzungen Auslandsvorhaben. Optionen: Investition (Maschinen/Gebäude/Ausstattung), Betriebsmittel und Liquidität, Unternehmensnachfolge oder Übernahme, Klimaschutz-Investition mit Klima-Bonus.

Der Universalkredit darf nicht zur Umschuldung bereits ausgereichter öffentlicher Förderdarlehen verwendet werden. Antragsteller in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilferegeln sind ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Vorhaben in Nordrhein-Westfalen

Antragsteller hat seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder das geplante Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Reine Auslandsvorhaben werden nur unter den allgemeinen NRW.BANK-Bedingungen gefördert.

Unternehmens- oder Antragstellertyp

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro pro Jahr und Angehörige der freien Berufe. Optionen: Existenzgründer, KMU, MidCap bis 500 Mio. Euro Umsatz, Freiberufler.

Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro pro Jahr

Der konsolidierte Gruppenumsatz darf 500 Mio. Euro pro Geschäftsjahr nicht überschreiten. Massgeblich ist der Konzern- bzw. verbundene Umsatz, nicht nur die einzelne Gesellschaft.

Förderfähiges Vorhaben

Finanziert werden Investitionsmassnahmen, Betriebsmittel- und Liquiditätsbedarf sowie unter Voraussetzungen Auslandsvorhaben. Optionen: Investition (Maschinen/Gebäude/Ausstattung), Betriebsmittel und Liquidität, Unternehmensnachfolge oder Übernahme, Klimaschutz-Investition mit Klima-Bonus.

Keine Umschuldung bestehender öffentlicher Darlehen

Der Universalkredit darf nicht zur Umschuldung bereits ausgereichter öffentlicher Förderdarlehen verwendet werden. Antragsteller in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilferegeln sind ausgeschlossen.

Was bekommst du konkret?

Ratendarlehen und endfällige Darlehen. Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen oder Betriebsmittel. Mindest- und Höchstbetrag nicht festgelegt; bei Darlehen über 10 Millionen Euro ist die besondere NRW-Förderwürdigkeit darzulegen. Investitionsdarlehen-Laufzeiten: 3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr; 3, 4, 5 Jahre mit 1 oder 2 Tilgungsfreijahren; 10 Jahre mit 0 oder 1 Tilgungsfreijahr; 15 oder 20 Jahre mit 0 oder 2 Tilgungsfreijahren. Endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre. Betriebsmitteldarlehen max. 10 Jahre. Bereitstellungsprovision 0,15 Prozent pro Monat ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss. Abruffrist 6 Monate.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben prüfen und Hausbank ansprechen

    Investitions- oder Betriebsmittelbedarf konkretisieren, Antragsberechtigung prüfen (Sitz NRW, Umsatzgrenze 500 Mio. Euro, kein Ausschluss-Sektor) und das Gespräch mit der eigenen Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank suchen.

  2. 02

    Variante und Klima-Bonus festlegen

    Gemeinsam mit der Hausbank entscheiden: Standard-Variante, beihilfefreie Variante oder optionale 50-prozentige Haftungsfreistellung ab 1,25 Mio. Euro. Prüfen, ob das Vorhaben unter die Anlage Klima-Bonus fällt und der Zinsabschlag genutzt werden kann.

  3. 03

    Antrag vor Vorhabenbeginn einreichen

    Die Hausbank reicht den vollständigen Antrag samt Unterlagen (Businessplan oder Investitionsplan, Jahresabschlüsse, Liquiditätsplanung) vor Beginn der Massnahme bei der NRW.BANK ein. Eine Bewilligung nach Vorhabenbeginn ist nicht möglich.

  4. 04

    Kreditprüfung durch Hausbank und NRW.BANK

    Die Hausbank prüfen Bonität und Vorhaben, ordnen den Antragsteller einer der neun Preisklassen A bis I zu und reichen das Votum an die NRW.BANK weiter. Die NRW.BANK trifft auf dieser Basis die Refinanzierungs-Entscheidung.

  5. 05

    Darlehensvertrag und Auszahlung

    Nach Zusage schliesst die Hausbank den Darlehensvertrag mit dem Antragsteller. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Mittelabruf, abhängig vom Fortschritt des Vorhabens.

  6. 06

    Tilgung und Verwendungsnachweis

    Ratendarlehen werden über 3 bis 20 Jahre getilgt, endfällige Darlehen mit Schlusszahlung am Ende der Laufzeit. Der Antragsteller belegt die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Hausbank, welche die Verwendungsprüfung gegenüber der NRW.BANK übernimmt.

Häufige Fragen

Wer kann den NRW.BANK.Universalkredit beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr sowie Angehörige der freien Berufe. Der Sitz oder das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Unternehmen in Schwierigkeiten und Ausschluss-Sektoren wie Fischerei oder primäre landwirtschaftliche Erzeugung sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der maximale Finanzierungsanteil?
Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen oder des Betriebsmittelbedarfs können finanziert werden. Eine feste Obergrenze für den Kreditbetrag nennt die NRW.BANK in den Programm-Konditionen nicht. Bei größeren Finanzierungen über 1 Mio. Euro ist eine Strukturierung über den NRW.BANK.Konsortialkredit möglich.
Welche Vorhaben werden finanziert?
Finanziert werden Investitionsmassnahmen wie Maschinen, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Auslandsinvestitionen und die Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern förderfähig. Umschuldungen bestehender öffentlicher Förderdarlehen sind ausgeschlossen.
Was bringt der Klima-Bonus?
Unternehmen, die mit ihrem Vorhaben einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten besonders günstige Zinsen. Die förderfähigen Klimaschutz-Massnahmen sind in der Anlage Klima-Bonus der NRW.BANK definiert. Der Klima-Bonus ist kein eigener Fördertopf, sondern ein Zinsabschlag innerhalb des Universalkredits.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Ratendarlehen laufen 3 bis 20 Jahre mit 0 bis 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Endfällige Darlehen laufen 2 bis 12 Jahre, die gesamte Laufzeit kann tilgungsfrei gestaltet werden. Reine Betriebsmitteldarlehen sind auf eine Laufzeit von maximal 10 Jahren begrenzt. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
Wie läuft die Antragstellung?
Der Antrag läuft im Hausbankenverfahren: Der Antragsteller wählt eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank seines Vertrauens und reicht den Finanzierungsantrag dort vor Vorhabenbeginn ein. Die Hausbank leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter und übernimmt die Kreditprüfung. Ab 1,25 Mio. Euro Darlehenssumme ist optional eine 50-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank möglich.
Lässt sich der Universalkredit mit anderen Förderungen kombinieren?
Eine Kombination mit weiteren öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, solange die förderrechtlichen Obergrenzen pro Vorhaben eingehalten werden. Für Antragsteller, die de-minimis-Spielraum sparen wollen, steht eine beihilfefreie Variante des Universalkredits zur Verfügung. Bei größeren Vorhaben kommt eine Strukturierung mit dem NRW.BANK.Konsortialkredit in Betracht.

Mehr zu NRW.BANK.Universalkredit und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW.BANK.Universalkredit Produktseite
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  2. [02]
    Anlage Klima-Bonus NRW.BANK
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  3. [03]
    NRW.BANK Förderberatung Wirtschaft
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  4. [04]
    KMU-Definition der EU-Kommission
    single-market-economy.ec.europa.euRechtsgrundlageEuropäische Kommission
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