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NRW.BANK.Universalkredit

Mit dem NRW.BANK.Universalkredit fördert die NRW.BANK Existenzgründer, mittelständische Unternehmen mit Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro und Freiberufler in Nordrhein-Westfalen mit zinsgünstigen Darlehen — flexible Laufzeiten, bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil, Klima-Bonus für nachhaltige Vorhaben.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der NRW.BANK.Universalkredit ist ein Förderdarlehen für mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarf. Förderfähig sind Investitionsmaßnahmen sowie Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf. Vorhaben müssen einen positiven NRW-Effekt haben — bei Auslandsinvestitionen muss der Unternehmenssitz in NRW liegen. Beihilferelevante und beihilfefreie Konditionen-Varianten verfügbar. Klima-Bonus für nachhaltige Vorhaben mit besonders günstigen Zinsen.

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Antragsteller hat seinen Sitz, eine Betriebsstaette oder das geplante Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Reine Auslandsvorhaben werden nur unter den allgemeinen NRW.BANK-Bedingungen gefoerdert.

Antragsberechtigt sind Existenzgruender, mittelstaendische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro pro Jahr und Angehoerige der freien Berufe. Optionen: Existenzgruender, KMU, MidCap bis 500 Mio. Euro Umsatz, Freiberufler.

Der konsolidierte Gruppenumsatz darf 500 Mio. Euro pro Geschaeftsjahr nicht ueberschreiten. Massgeblich ist der Konzern- bzw. verbundene Umsatz, nicht nur die einzelne Gesellschaft.

Finanziert werden Investitionsmassnahmen, Betriebsmittel- und Liquiditaetsbedarf sowie unter Voraussetzungen Auslandsvorhaben. Optionen: Investition (Maschinen/Gebaeude/Ausstattung), Betriebsmittel und Liquiditaet, Unternehmensnachfolge oder Uebernahme, Klimaschutz-Investition mit Klima-Bonus.

Der Universalkredit darf nicht zur Umschuldung bereits ausgereichter oeffentlicher Foerderdarlehen verwendet werden. Antragsteller in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilferegeln sind ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Vorhaben in Nordrhein-Westfalen

Antragsteller hat seinen Sitz, eine Betriebsstaette oder das geplante Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Reine Auslandsvorhaben werden nur unter den allgemeinen NRW.BANK-Bedingungen gefoerdert.

Unternehmens- oder Antragstellertyp

Antragsberechtigt sind Existenzgruender, mittelstaendische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro pro Jahr und Angehoerige der freien Berufe. Optionen: Existenzgruender, KMU, MidCap bis 500 Mio. Euro Umsatz, Freiberufler.

Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro pro Jahr

Der konsolidierte Gruppenumsatz darf 500 Mio. Euro pro Geschaeftsjahr nicht ueberschreiten. Massgeblich ist der Konzern- bzw. verbundene Umsatz, nicht nur die einzelne Gesellschaft.

Foerderfaehiges Vorhaben

Finanziert werden Investitionsmassnahmen, Betriebsmittel- und Liquiditaetsbedarf sowie unter Voraussetzungen Auslandsvorhaben. Optionen: Investition (Maschinen/Gebaeude/Ausstattung), Betriebsmittel und Liquiditaet, Unternehmensnachfolge oder Uebernahme, Klimaschutz-Investition mit Klima-Bonus.

Keine Umschuldung bestehender oeffentlicher Darlehen

Der Universalkredit darf nicht zur Umschuldung bereits ausgereichter oeffentlicher Foerderdarlehen verwendet werden. Antragsteller in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilferegeln sind ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben pruefen und Hausbank ansprechen

    Investitions- oder Betriebsmittelbedarf konkretisieren, Antragsberechtigung pruefen (Sitz NRW, Umsatzgrenze 500 Mio. Euro, kein Ausschluss-Sektor) und das Gespraech mit der eigenen Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank suchen.

  2. 02

    Variante und Klima-Bonus festlegen

    Gemeinsam mit der Hausbank entscheiden: Standard-Variante, beihilfefreie Variante oder optionale 50-prozentige Haftungsfreistellung ab 1,25 Mio. Euro. Pruefen, ob das Vorhaben unter die Anlage Klima-Bonus faellt und der Zinsabschlag genutzt werden kann.

  3. 03

    Antrag vor Vorhabenbeginn einreichen

    Die Hausbank reicht den vollstaendigen Antrag samt Unterlagen (Businessplan oder Investitionsplan, Jahresabschluesse, Liquiditaetsplanung) vor Beginn der Massnahme bei der NRW.BANK ein. Eine Bewilligung nach Vorhabenbeginn ist nicht moeglich.

  4. 04

    Kreditpruefung durch Hausbank und NRW.BANK

    Die Hausbank pruefen Bonitaet und Vorhaben, ordnen den Antragsteller einer der neun Preisklassen A bis I zu und reichen das Votum an die NRW.BANK weiter. Die NRW.BANK trifft auf dieser Basis die Refinanzierungs-Entscheidung.

  5. 05

    Darlehensvertrag und Auszahlung

    Nach Zusage schliesst die Hausbank den Darlehensvertrag mit dem Antragsteller. Der Zinssatz wird fuer die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Mittelabruf, abhaengig vom Fortschritt des Vorhabens.

  6. 06

    Tilgung und Verwendungsnachweis

    Ratendarlehen werden ueber 3 bis 20 Jahre getilgt, endfaellige Darlehen mit Schlusszahlung am Ende der Laufzeit. Der Antragsteller belegt die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenueber der Hausbank, welche die Verwendungspruefung gegenueber der NRW.BANK uebernimmt.

Häufige Fragen

Wer kann den NRW.BANK.Universalkredit beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr sowie Angehörige der freien Berufe. Der Sitz oder das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Unternehmen in Schwierigkeiten und Ausschluss-Sektoren wie Fischerei oder primaere landwirtschaftliche Erzeugung sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der maximale Finanzierungsanteil?
Bis zu 100 Prozent der foerderfaehigen Investitionen oder des Betriebsmittelbedarfs koennen finanziert werden. Eine feste Obergrenze fuer den Kreditbetrag nennt die NRW.BANK in den Programm-Konditionen nicht. Bei groesseren Finanzierungen ueber 1 Mio. Euro ist eine Strukturierung ueber den NRW.BANK.Konsortialkredit moeglich.
Welche Vorhaben werden finanziert?
Finanziert werden Investitionsmassnahmen wie Maschinen, Gebaeude, Betriebs- und Geschaeftsausstattung sowie Liquiditaets- und Betriebsmittelbedarf. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Auslandsinvestitionen und die Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern foerderfaehig. Umschuldungen bestehender oeffentlicher Foerderdarlehen sind ausgeschlossen.
Was bringt der Klima-Bonus?
Unternehmen, die mit ihrem Vorhaben einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten besonders guenstige Zinsen. Die foerderfaehigen Klimaschutz-Massnahmen sind in der Anlage Klima-Bonus der NRW.BANK definiert. Der Klima-Bonus ist kein eigener Foerdertopf, sondern ein Zinsabschlag innerhalb des Universalkredits.
Welche Laufzeiten sind moeglich?
Ratendarlehen laufen 3 bis 20 Jahre mit 0 bis 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Endfaellige Darlehen laufen 2 bis 12 Jahre, die gesamte Laufzeit kann tilgungsfrei gestaltet werden. Reine Betriebsmitteldarlehen sind auf eine Laufzeit von maximal 10 Jahren begrenzt. Der Zinssatz wird fuer die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
Wie laeuft die Antragstellung?
Der Antrag laeuft im Hausbankenverfahren: Der Antragsteller waehlt eine Geschaeftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank seines Vertrauens und reicht den Finanzierungsantrag dort vor Vorhabenbeginn ein. Die Hausbank leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter und uebernimmt die Kreditpruefung. Ab 1,25 Mio. Euro Darlehenssumme ist optional eine 50-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank moeglich.
Laesst sich der Universalkredit mit anderen Foerderungen kombinieren?
Eine Kombination mit weiteren oeffentlichen Foerderprogrammen ist grundsaetzlich moeglich, solange die foerderrechtlichen Obergrenzen pro Vorhaben eingehalten werden. Fuer Antragsteller, die de-minimis-Spielraum sparen wollen, steht eine beihilfefreie Variante des Universalkredits zur Verfuegung. Bei groesseren Vorhaben kommt eine Strukturierung mit dem NRW.BANK.Konsortialkredit in Betracht.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW.BANK.Universalkredit Produktseite
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  2. [02]
    Anlage Klima-Bonus NRW.BANK
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  3. [03]
    NRW.BANK Foerderberatung Wirtschaft
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  4. [04]
    KMU-Definition der EU-Kommission
    single-market-economy.ec.europa.euRechtsgrundlageEuropaeische Kommission