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NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft

Konsortialfinanzierung der NRW.BANK gemeinsam mit der Hausbank für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Finanzierungsanteil und mindestens 1 Mio. € Obligoanteil der NRW.BANK. Geeignet für betriebliche Investitionen, Betriebsmittel, Innovations- und Umweltmaßnahmen sowie Unternehmensnachfolgen.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe ab 1 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 50 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft beteiligt sich die NRW.BANK über die Hausbank an Konsortialfinanzierungen für mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme: in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit mehrheitlichem Privatbesitz und einem Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) bis 1 Mrd. € (Regelumsatzgrenze), Familienunternehmen (nicht DAX/MDAX) sowie Unternehmen mit genossenschaftlichen Strukturen ggf. mit Überschreitung der Regelumsatzgrenze bei besonderen positiven strukturpolitischen NRW-Effekten, sowie unabhängig vom Jahresumsatz Unternehmen, die mindestens in Höhe des Finanzierungsanteils der NRW.BANK Investitionen in Technologie-, Innovations- und Umweltschutzmaßnahmen tätigen, die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme der KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank oder NRW.BANK grundsätzlich förderbar sind. Förderfähige Vorhaben sind Betriebserrichtungen und -erweiterungen, Standortverlagerungen, Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen, Betriebsmittelbedarf inklusive Avalrahmen, Anschluss- und Umfinanzierungen sowie Unternehmensnachfolgen. Nicht gefördert werden Vorhaben von Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle und Umschuldungen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Mindestens 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme

Gewerbliches Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz

Jahresumsatz inkl. verbundener Unternehmen bis 1 Mrd. € (Regelumsatzgrenze)

Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen

Kein Unternehmen in Schwierigkeiten, kein Sanierungsfall, keine Umschuldung

Was bekommst du konkret?

Beteiligung an Konsortialfinanzierung mit Investitionsdarlehen, Betriebsmitteldarlehen, Leasingfinanzierung und Forfaitierung, Rahmendarlehen für Betriebsmittel- und Avalbedarf sowie Schuldscheindarlehen. Finanzierungsanteil bis zu 50 % der Gesamtfinanzierung, Mindestbetrag 1 Mio. € Obligoanteil der NRW.BANK. Konditionen werden individuell mit der Hausbank verhandelt. Bankübliche Sicherheiten. Die NRW.BANK ist bei Geschäftsabschluss nicht der größte Einzelkreditgeber des Unternehmens; der Kredit wird unter Konsortialführung der Hausbank zur Verfügung gestellt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Formloser Antrag über die Konsortialführerin

    Der formlose Antrag wird bei einem Kreditinstitut der Wahl (Konsortialführerin) gestellt.

  2. 02

    Weiterleitung an die NRW.BANK

    Die Konsortialführerin leitet die erforderlichen Unterlagen an die NRW.BANK weiter; die NRW.BANK steht für gemeinsame Termine im Unternehmen zur Verfügung.

  3. 03

    Fördercheck nutzen

    Mit dem Fördercheck Konsortialkredit auf der NRW.BANK-Webseite kann eine erste Einschätzung der Bar- und Risikobeteiligung erfolgen.

Häufige Fragen

Wer kann Konsortialkredit beantragen?
Antragsberechtigt sind ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme gewerbliche Unternehmen in mehrheitlichem Privatbesitz mit einem Jahresumsatz bis 1 Mrd. €. Familienunternehmen (nicht DAX/MDAX) und genossenschaftlich strukturierte mittelständische Unternehmen können bei besonderen NRW-Effekten auch oberhalb der Regelumsatzgrenze gefördert werden. Unternehmen jeder Größe können gefördert werden, wenn sie Investitionen in Technologie-, Innovations- und Umweltschutzmaßnahmen tätigen, die durch KfW, Rentenbank oder NRW.BANK grundsätzlich förderbar sind.
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Der Finanzierungsanteil der NRW.BANK liegt bei bis zu 50 % der Gesamtfinanzierung, bei einem Mindestbetrag von 1 Mio. € Obligoanteil. Die Konditionen werden individuell mit der Hausbank (Konsortialführerin) verhandelt. Die NRW.BANK ist bei Geschäftsabschluss nicht der größte Einzelkreditgeber des Unternehmens.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Vorhaben von Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle und Umschuldungen sind ausgeschlossen. Auch Beihilfewerte enthält dieses Programm nicht — es ist eine wettbewerbsneutrale Ergänzung zum Förderprogrammgeschäft.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird formlos bei einem Kreditinstitut der Wahl gestellt, das als Konsortialführerin agiert. Diese leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter. Mit dem Fördercheck Konsortialkredit auf der NRW.BANK-Webseite lässt sich vorab einschätzen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

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  2. [02]
    Fördercheck Konsortialkredit
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
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