Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | ab 1 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 50 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft beteiligt sich die NRW.BANK über die Hausbank an Konsortialfinanzierungen für mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme: in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit mehrheitlichem Privatbesitz und einem Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) bis 1 Mrd. € (Regelumsatzgrenze), Familienunternehmen (nicht DAX/MDAX) sowie Unternehmen mit genossenschaftlichen Strukturen ggf. mit Überschreitung der Regelumsatzgrenze bei besonderen positiven strukturpolitischen NRW-Effekten, sowie unabhängig vom Jahresumsatz Unternehmen, die mindestens in Höhe des Finanzierungsanteils der NRW.BANK Investitionen in Technologie-, Innovations- und Umweltschutzmaßnahmen tätigen, die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme der KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank oder NRW.BANK grundsätzlich förderbar sind. Förderfähige Vorhaben sind Betriebserrichtungen und -erweiterungen, Standortverlagerungen, Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen, Betriebsmittelbedarf inklusive Avalrahmen, Anschluss- und Umfinanzierungen sowie Unternehmensnachfolgen. Nicht gefördert werden Vorhaben von Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle und Umschuldungen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Mindestens 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme
Gewerbliches Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz
Jahresumsatz inkl. verbundener Unternehmen bis 1 Mrd. € (Regelumsatzgrenze)
Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen
Kein Unternehmen in Schwierigkeiten, kein Sanierungsfall, keine Umschuldung
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Konsortialführerin kontaktieren
Nehmen Sie Kontakt mit einer geeigneten Konsortialführerin (Hausbank) auf. Die NRW.BANK bietet auf Wunsch einen gemeinsamen Gesprächstermin beim Unternehmen an.
- 02
Antrag formlos bei der Konsortialführerin einreichen
Die Konsortialführerin leitet Ihren Antrag an die NRW.BANK weiter. Ein formloser Antrag reicht für die erste Einreichung aus.
Häufige Fragen
Wer kann Konsortialkredit beantragen?
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Wie stelle ich den Antrag?
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Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Fördercheck Konsortialkreditnrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK