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Bürgschaft Land

Landesbürgschaften Berlin für die gewerbliche Wirtschaft

Das Land Berlin übernimmt nach den Landesbürgschaftsrichtlinien Ausfallbürgschaften für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben Berliner Betriebe. Verbürgt werden Kredite und Avale, die mangels bankmäßiger Sicherheiten sonst nicht gewährt werden könnten.

Zuständig
Land Berlin
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Berlin
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit den Landesbürgschaftsrichtlinien (LaBürgRL) kann das Land Berlin Bürgschaften für förderungswürdige Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft übernehmen. Eine Landesbürgschaft darf nur übernommen werden, wenn der Kredit mangels der erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten sonst nicht gewährt werden kann. Antragsberechtigt sind Berliner Betriebe, also gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Berlin. Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag übernommen. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht nicht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte in Berlin

Kredit mangels Sicherheiten sonst nicht erhältlich

Gewerbliches Unternehmen oder Angehöriger freier Berufe

Was bekommst du konkret?

Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen, betriebsgerechte Investitionsfinanzierung sowie zur Finanzierung des laufenden Geschäfts. Bei Kontokorrentkrediten und Avalrahmen verringert sich das Bürgschaftsobligo linear degressiv in Raten von 20 v.H. des Bürgschaftsbetrages spätestens ab dem fünften Jahr.

Wie stellst du den Antrag?

Alle Anträge werden grundsätzlich formlos über den Kreditgeber beim Mandatar der Bürgen gestellt. Der Mandatar prüft und begutachtet den Antrag, der Landesbürgschaftsausschuss berät, und die Senatsverwaltung für Finanzen entscheidet im Einvernehmen mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung über die Bewilligung.

Häufige Fragen

Wer kann eine Landesbürgschaft in Berlin erhalten?
Gefördert werden Berliner Betriebe, also gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die eine Betriebsstätte in Berlin unterhalten.
Wofür kann die Bürgschaft genutzt werden?
Zur Besicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen, die betriebsgerechte Finanzierung von Investitionen sowie zur Finanzierung des laufenden Geschäfts.
Wann wird eine Bürgschaft übernommen?
Nur wenn der Kredit mangels der erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten oder nach verbindlichen Rechtsvorschriften sonst nicht gewährt werden kann.
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Landesbürgschaft?
Nein, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Senatsverwaltung für Finanzen entscheidet im Einvernehmen mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Landesbürgschaftsrichtlinien Berlin (Förderdatenbank)
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Berlin
  2. [02]
  3. [03]
    Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageLand Berlin
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