Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Berlin |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit den Landesbürgschaftsrichtlinien (LaBürgRL) kann das Land Berlin Bürgschaften für förderungswürdige Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft übernehmen. Eine Landesbürgschaft darf nur übernommen werden, wenn der Kredit mangels der erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten sonst nicht gewährt werden kann. Antragsberechtigt sind Berliner Betriebe, also gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Berlin. Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag übernommen. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht nicht.
Passt Landesbürgschaften Berlin für die gewerbliche Wirtschaft zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte in Berlin
Kredit mangels Sicherheiten sonst nicht erhältlich
Gewerbliches Unternehmen oder Angehöriger freier Berufe
Was bekommst du konkret?
Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen, betriebsgerechte Investitionsfinanzierung sowie zur Finanzierung des laufenden Geschäfts. Bei Kontokorrentkrediten und Avalrahmen verringert sich das Bürgschaftsobligo linear degressiv in Raten von 20 v.H. des Bürgschaftsbetrages spätestens ab dem fünften Jahr.
Wie stellst du den Antrag?
Alle Anträge werden grundsätzlich formlos über den Kreditgeber beim Mandatar der Bürgen gestellt. Der Mandatar prüft und begutachtet den Antrag, der Landesbürgschaftsausschuss berät, und die Senatsverwaltung für Finanzen entscheidet im Einvernehmen mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung über die Bewilligung.
Häufige Fragen
Wer kann eine Landesbürgschaft in Berlin erhalten?
Wofür kann die Bürgschaft genutzt werden?
Wann wird eine Bürgschaft übernommen?
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Landesbürgschaft?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landesbürgschaftsrichtlinien Berlin (Förderdatenbank)foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Berlin
- [02]Landesbürgschaften Berlin für die gewerbliche Wirtschaft — Offizielle Programmseiteibb.dePrimärquelleLand Berlin
- [03]Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014eur-lex.europa.euRechtsgrundlageLand Berlin