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Landesbürgschaften Hamburg (FHH)

Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt Landesbürgschaften für Kredite an Hamburger Unternehmen aller Branchen, wenn Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hamburg nicht in Frage kommen. Einzel- und Betriebsmittelkredite werden besichert, Konditionen individuell.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) werden über die IFB Hamburg vergeben. Sie sollen innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen helfen, Kredite zu besichern, wenn herkömmliche Bankensicherheiten nicht ausreichen und Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hamburg nicht in Frage kommen. Schwerpunkte liegen auf Hamburger Wirtschaftsclustern wie Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft. Anlass kann Ansiedlung, Neugründung, Wachstum, Strukturanpassung oder Sanierung sein.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Sitz oder bedeutende Betriebsstätte in Hamburg

Gewinnerzielungsabsicht muss bestehen

Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg kommt grundsätzlich nicht in Frage

Volkswirtschaftlicher Nutzen für Hamburg nachweisbar (bei allgemeinen Vorhaben)

Wie stellst du den Antrag?

Kontaktaufnahme durch Unternehmen oder Kreditinstitut mit der IFB Hamburg für ein erstes Informationsgespräch. Antragstellung auf Übernahme einer Landesbürgschaft. Prüfung durch IFB Hamburg, ggf. weitere Unterlagen erforderlich. Bei Kapitalgesellschaften müssen Gesellschafter und ggf. verbundene Unternehmen geeignet mitverpflichtet werden.

Häufige Fragen

Wann kommt eine Landesbürgschaft Hamburgs in Frage?
Landesbürgschaften werden gewährt, wenn Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hamburg grundsätzlich nicht in Frage kommen. Gefördert werden insbesondere innovative und technologieorientierte Unternehmen sowie Vorhaben in den Hamburger Wirtschaftsclustern (Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft).
Welche Kredite können durch Landesbürgschaften besichert werden?
Besichert werden können insbesondere Investitionskredite sowie Betriebsmittelkredite einschließlich Avalkrediten. Die genauen Konditionen werden individuell ermittelt.
Welche Kosten entstehen bei Landesbürgschaften?
Nach formeller Antragstellung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt fällig. Nach Übernahme der Landesbürgschaft fallen eine laufende Regelvergütung und eine Bereitstellungsvergütung für noch nicht valutierte Beträge an. Die aktuelle Höhe ist dem Entgeltmerkblatt in den Antragsunterlagen zu entnehmen.
Wie beantrage ich eine Landesbürgschaft?
Nehmen Sie oder Ihr Kreditinstitut zunächst Kontakt mit der IFB Hamburg für ein erstes Informationsgespräch auf. Anschließend stellen Sie einen formellen Antrag. Bei Kapitalgesellschaften sind Gesellschafter und ggf. verbundene Unternehmen in geeigneter Weise mit zu verpflichten.

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