Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) werden über die IFB Hamburg vergeben. Sie sollen innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen helfen, Kredite zu besichern, wenn herkömmliche Bankensicherheiten nicht ausreichen und Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hamburg nicht in Frage kommen. Schwerpunkte liegen auf Hamburger Wirtschaftsclustern wie Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft. Anlass kann Ansiedlung, Neugründung, Wachstum, Strukturanpassung oder Sanierung sein.
Passt Landesbürgschaften Hamburg (FHH) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Sitz oder bedeutende Betriebsstätte in Hamburg
Gewinnerzielungsabsicht muss bestehen
Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg kommt grundsätzlich nicht in Frage
Volkswirtschaftlicher Nutzen für Hamburg nachweisbar (bei allgemeinen Vorhaben)
Wie stellst du den Antrag?
Kontaktaufnahme durch Unternehmen oder Kreditinstitut mit der IFB Hamburg für ein erstes Informationsgespräch. Antragstellung auf Übernahme einer Landesbürgschaft. Prüfung durch IFB Hamburg, ggf. weitere Unterlagen erforderlich. Bei Kapitalgesellschaften müssen Gesellschafter und ggf. verbundene Unternehmen geeignet mitverpflichtet werden.
Häufige Fragen
Wann kommt eine Landesbürgschaft Hamburgs in Frage?
Welche Kredite können durch Landesbürgschaften besichert werden?
Welche Kosten entstehen bei Landesbürgschaften?
Wie beantrage ich eine Landesbürgschaft?
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