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Medienboard Berlin-Brandenburg Filmförderung

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg das audiovisuelle Film- und Medienschaffen in allen Phasen von der Stoff- und Projektentwicklung über die Produktion bis zum Verleih und Filmabspiel. Die Förderung wird in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen vergeben; einzelne Kategorien wie Abschluss- und Kurzfilme werden als Zuschuss gefördert.

Zuständig
Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Medienboard Berlin-Brandenburg ist von den Ländern Berlin und Brandenburg beauftragt, die Entwicklung des audiovisuellen Sektors in der gemeinsamen Medienregion zu fördern. Gefördert werden Projekte in Kategorien wie Stoff- und Projektentwicklung, Produktion von Filmen, Nachwuchsfilme, Fernseh-, VOD- und serielle Formate, Verleihmaßnahmen für Kinofilme, Kinos, innovative audiovisuelle Inhalte und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Medienwirtschaft. Ziel ist die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Berlin-Brandenburger Medienkultur und -wirtschaft, die Internationalisierung des Medienstandortes, die Nachwuchsförderung sowie eine nachhaltige Herstellung audiovisueller Inhalte.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Bezug zur Medienregion Berlin-Brandenburg

Audiovisuelles Film- oder Medienprojekt

Nachweis des Eigenanteils an der Finanzierung

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen vergeben, das aus den Verwertungserlösen des geförderten Werkes zurückzuzahlen ist. Abschlussfilme von Studierenden der Regionalschulen und Kurzfilme werden in der Regel als Zuschuss gefördert. Bei der Produktionsförderung soll der Antragsteller in der Regel 50 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils als Eigenanteil erbringen. Bei Verleihmaßnahmen beträgt die Förderung in der Regel bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Verleihvorkosten.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge werden bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH gestellt. Antragsberechtigt sind je nach Kategorie Produzenten, Verleihunternehmen und Kinobetreiber. Für die Produktionsförderung von Filmen ist in der Regel ein Auswertungsvertrag nachzuweisen, der die gewerbliche Auswertung des Films sicherstellt.

Häufige Fragen

Was fördert das Medienboard?
Gefördert wird das audiovisuelle Film- und Medienschaffen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung, von der Stoff- und Projektentwicklung über die Produktion von Filmen, Fernseh-, VOD- und seriellen Formaten bis hin zu Verleihmaßnahmen, Kinos und innovativen audiovisuellen Inhalten.
In welcher Form wird gefördert?
Die Förderung wird in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen vergeben; Abschluss- und Kurzfilme werden in der Regel als Zuschuss gefördert.
Wer ist antragsberechtigt?
Je nach Förderkategorie sind Produzenten, in Deutschland ansässige Verleihunternehmen sowie Betreiber von Kinos antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Produktionsförderung?
Der Antragsteller soll bei der Produktionsförderung in der Regel 50 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils als Eigenanteil erbringen.
Wann endet die Rückzahlungspflicht bei Kinofilmen?
Die Rückzahlungspflicht endet bei Kinofilmen in der Regel zehn Jahre nach dem Kinostart.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes: Medienboard-Förderung
    foerderdatenbank.dePrimärquelleMedienboard Berlin-Brandenburg GmbH
  2. [02]
    Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
    medienboard.dePrimärquelleMedienboard Berlin-Brandenburg GmbH
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