BundesBonus
Förderkredit · bis 1 Mio. € Bund

Markteinführung innovativer, alternativer Antriebssysteme für mobile Maschinen in der Agrarwirtschaft

Bundesweite Darlehensförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank für KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Förderfähig sind Investitionen in elektrifizierte Landmaschinen, Maschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen, Umrüstungen sowie Tank- und Ladeinfrastruktur bis zu 1 Mio Euro je Antragsteller. Antrag über die Hausbank.

Max. Kreditrahmen
1 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe 25.000 € – 1 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Markteinführung innovativer, alternativer Antriebssysteme in der Agrarwirtschaft. Antragsberechtigt sind kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß EU-KMU-Definition, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, gewerbliche Maschinenringe sowie Zusammenschlüsse von KMU mit Hauptsitz in Deutschland. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 25.03.2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 06.05.2026. Die Förderhöhe beträgt bis zu 1 Mio Euro je Antragsteller mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro.

Schnell-Check

Passt Markteinführung innovativer, alternativer Antriebssysteme für mobile Maschinen in der Agrarwirtschaft zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU gemäß EU-Definition (Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen)

Haupttätigkeit landwirtschaftliche Primärproduktion oder Lohnunternehmen oder Maschinenring

Unternehmenshauptsitz in Deutschland

Investitionsvolumen mindestens 25.000 Euro (Bagatellgrenze)

Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand maximal 25 Prozent des Eigenkapitals

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über die Hausbank

    Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut der eigenen Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank vor Beginn des Vorhabens; der Kreditantrag wird auf den vorgesehenen Formularen über die Hausbank gestellt.

  2. 02

    Weiterleitung und Ausreichung

    Die Hausbank leitet den Antrag an die Rentenbank weiter und übernimmt die Kreditausreichung.

  3. 03

    Beihilferecht beachten

    Beihilferechtliche Vorgaben (KMU-Definition der EU, Beihilfehöchstbeträge) sind einzuhalten.

Häufige Fragen

Wer kann den Förderkredit beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß EU-KMU-Definition, landwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe, die die KMU-Kriterien erfüllen, jeweils mit Hauptsitz in Deutschland. Auch Zusammenschlüsse von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind antragsberechtigt, sofern sie ausschließlich für ihre landwirtschaftlichen Gesellschafter tätig werden und keine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Was wird mit dem Darlehen gefördert?
Förderfähig sind Investitionen in elektrifizierte Landmaschinen, Landmaschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen, die Umrüstung bestehender Landmaschinen für Biokraftstoffe sowie die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur auf dem Hof.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderkredit beträgt bis zu 1 Mio Euro je Antragsteller. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro Investitionsvolumen.
Wie läuft die Antragstellung?
Der Kreditantrag wird über ein Kreditinstitut der eigenen Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens vorliegen, andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen.
Wie lange gilt das Programm?
Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2029.
Welche Vorhaben sind nicht förderfähig?
Nicht gefördert werden unbare Eigenleistungen, Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, Ersatzinvestitionen von Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen, Wartung und Instandhaltung, Grunderwerb sowie Maßnahmen von Bruchteilsgemeinschaften.

Mehr zu Markteinführung innovativer, alternativer Antriebssysteme für mobile Maschinen in der Agrarwirtschaft und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Beratungs-Angebote

Werbung

Als Anzeige gekennzeichnete Angebote. Beim Klick wirst du zum Anbieter weitergeleitet.

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Landwirtschaftliche Rentenbank — Markteinführung alternativer Antriebstechnologien
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  3. [03]
    BMLEH-Förderrichtlinie vom 25.03.2026, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 06.05.2026
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageLandwirtschaftliche Rentenbank
  4. [04]
    Aktuelle Zinskonditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
Teilen
Merken