BundesBonus
Zuschuss · bis 35 % Land

Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) Thüringen

Der Freistaat Thüringen fördert mit der IVV Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Innovationspotenziale zu erschließen und die Effizienz des Ressourceneinsatzes zu erhöhen.

Zuständig
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Förderhöhe
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderrichtlinie IVV unterstützt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, von Erzeugerzusammenschlüssen sowie von landwirtschaftlichen Unternehmen im Rahmen von Kooperationen zu verbessern und damit zur Absatzsicherung oder zu Erlösvorteilen auf Erzeugerebene beizutragen. Zuwendungsempfänger müssen Kleinstunternehmen, kleine, mittlere oder mittelgroße Unternehmen sein; der Ort der Investition muss in Thüringen liegen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung oder Erzeugerzusammenschluss

Ort der Investition in Thüringen

Investition betrifft landwirtschaftliche Anhang-I-Erzeugnisse

Investitionskonzept mit Wirtschaftlichkeitsnachweis

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen – etwa Neu- und Ausbau von Kapazitäten oder Modernisierung technischer Einrichtungen in Sektoren wie Milch, Fleisch, Obst und Gemüse. Allgemeine Ausgaben für Architekten-, Ingenieur- und Beratungsleistungen sowie Durchführbarkeitsstudien sind bis zu 12% der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig.

Wie stellst du den Antrag?

Die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen anhand von Auswahlkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Vorzulegen ist ein Investitionskonzept mit Darstellung der Investition, Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Absatzmöglichkeiten. Die Vorhaben sind grundsätzlich innerhalb von drei Jahren durchzuführen und können sich in Projektabschnitte gliedern.

Häufige Fragen

Wer wird durch die IVV gefördert?
Zuwendungsempfänger sind anerkannte Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Kooperationen und Operationelle Gruppen. Die Unternehmen müssen Kleinstunternehmen, kleine, mittlere oder mittelgroße Unternehmen sein und die Investition muss in Thüringen erfolgen.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Investitionen für Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Aufbereitung, Verpackung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Anhang-I-Erzeugnisse – etwa Neu- und Ausbau von Kapazitäten oder Modernisierung technischer Einrichtungen in Sektoren wie Milch, Fleisch, Obst und Gemüse.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuwendung beträgt für Erzeugerzusammenschlüsse (Nr. 3.1) 35%, für KMU der Verarbeitung und Vermarktung (Nr. 3.2) 25% und für mittelgroße Unternehmen 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Kooperationen nach Nr. 3.3 sind es 35%.
Gibt es eine Obergrenze?
Ja, die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 3 Mio. EUR je Vorhaben begrenzt. Allgemeine Ausgaben für Architekten-, Ingenieur- und Beratungsleistungen sowie Durchführbarkeitsstudien können bis zu 12% der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes – Programmbeschreibung
    foerderdatenbank.dePrimärquelleThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
  2. [02]
    Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER)
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
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