Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 35 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Förderrichtlinie IVV unterstützt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, von Erzeugerzusammenschlüssen sowie von landwirtschaftlichen Unternehmen im Rahmen von Kooperationen zu verbessern und damit zur Absatzsicherung oder zu Erlösvorteilen auf Erzeugerebene beizutragen. Zuwendungsempfänger müssen Kleinstunternehmen, kleine, mittlere oder mittelgroße Unternehmen sein; der Ort der Investition muss in Thüringen liegen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
Passt Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) Thüringen zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung oder Erzeugerzusammenschluss
Ort der Investition in Thüringen
Investition betrifft landwirtschaftliche Anhang-I-Erzeugnisse
Investitionskonzept mit Wirtschaftlichkeitsnachweis
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen – etwa Neu- und Ausbau von Kapazitäten oder Modernisierung technischer Einrichtungen in Sektoren wie Milch, Fleisch, Obst und Gemüse. Allgemeine Ausgaben für Architekten-, Ingenieur- und Beratungsleistungen sowie Durchführbarkeitsstudien sind bis zu 12% der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig.
Wie stellst du den Antrag?
Die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen anhand von Auswahlkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Vorzulegen ist ein Investitionskonzept mit Darstellung der Investition, Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Absatzmöglichkeiten. Die Vorhaben sind grundsätzlich innerhalb von drei Jahren durchzuführen und können sich in Projektabschnitte gliedern.
Häufige Fragen
Wer wird durch die IVV gefördert?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Gibt es eine Obergrenze?
Mehr zu Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) Thüringen und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderdatenbank des Bundes – Programmbeschreibungfoerderdatenbank.dePrimärquelleThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
- [02]Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER)eur-lex.europa.euRechtsgrundlageThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)