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Zuschuss · bis 40 % Land

Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Thüringen

Mit der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) unterstützt der Freistaat Thüringen über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere für besonders tiergerechte Stallbauten sowie Umwelt- und Klimaschutz.

Zuständig
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Förderhöhe ab 20.000 €
Förderquote 40 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unterstützt eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und besonders tiergerechte Landwirtschaft. Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden Investitionen gefördert, die die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes verbessern, insbesondere zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung. Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen dienen. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die als Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition landwirtschaftlich tätig sind.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Landwirtschaftliches Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen mindestens 20.000 Euro

Einkommen höchstens 120.000 Euro pro Arbeitskraft

Buchführung für mindestens drei Jahre vor Antragstellung

Wie stellst du den Antrag?

Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens unter Verwendung von Auswahlkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Zuwendungsempfänger muss berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes nachweisen, grundsätzlich eine Buchführung für mindestens drei Jahre vorlegen und ein Investitionskonzept über die Wirtschaftlichkeit einreichen. Eine Förderung erfolgt nicht, wenn eine Einkommensobergrenze von 120.000 Euro pro Arbeitskraft überschritten wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss bei der ILU Thüringen?
Für Stallbauinvestitionen, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung gemäß Anlage 1 Teil B (Premiumförderung) erfüllen, wird ein Zuschuss von 40 Prozent der Bemessungsgrundlage gewährt.
Wie hoch muss das Investitionsvolumen mindestens sein?
Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens 20.000 Euro. Die Förderung wird begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt 3,0 Millionen Euro.
Gibt es eine Einkommensgrenze für die Förderung?
Ja. Eine Förderung erfolgt nicht, wenn eine Einkommensobergrenze von 120.000 Euro pro Arbeitskraft überschritten wird. Zusätzlich wird ein Betriebsrating durchgeführt.

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