Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unterstützt eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und besonders tiergerechte Landwirtschaft. Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden Investitionen gefördert, die die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes verbessern, insbesondere zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung. Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen dienen. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die als Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition landwirtschaftlich tätig sind.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Landwirtschaftliches Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) |
| Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen mindestens 20.000 Euro |
| Einkommen höchstens 120.000 Euro pro Arbeitskraft |
| Buchführung für mindestens drei Jahre vor Antragstellung |
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form von Zuschüssen und Bürgschaften gewährt. Der Fördersatz richtet sich nach der Investitionsart: 50 Prozent für Abluftreinigungsanlagen in Stallbauten und für emissionsmindernde Maßnahmen im Premium-Stallbau, 40 Prozent für Stallbauinvestitionen nach den Premium-Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung sowie für Abdeckungen von Wirtschaftsdüngerlagern, 30 Prozent für Bewässerungsanlagen und 20 Prozent für Stallbauten nach den Basis-Anforderungen. Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 Euro. Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens 20.000 Euro; gefördert wird bis zu einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von insgesamt 3,0 Millionen Euro.
Wie stellst du den Antrag?
Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens unter Verwendung von Auswahlkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Zuwendungsempfänger muss berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes nachweisen, grundsätzlich eine Buchführung für mindestens drei Jahre vorlegen und ein Investitionskonzept über die Wirtschaftlichkeit einreichen. Eine Förderung erfolgt nicht, wenn eine Einkommensobergrenze von 120.000 Euro pro Arbeitskraft überschritten wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss bei der ILU Thüringen?
Wie hoch muss das Investitionsvolumen mindestens sein?
Gibt es eine Einkommensgrenze für die Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Thüringen — Offizielle Programmseiteaufbaubank.dePrimärquelleThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
- [02]§ 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) — Mindestgrößegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
- [03]Förderdatenbank des Bundes — Programmdetailsfoerderdatenbank.dePrimärquelleThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.