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Zuschuss · bis 50 % Land

Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Thüringen

Mit der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) unterstützt der Freistaat Thüringen über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere für besonders tiergerechte Stallbauten sowie Umwelt- und Klimaschutz. Der Zuschuss reicht je nach Investitionsart von 20 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuständig
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unterstützt eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und besonders tiergerechte Landwirtschaft. Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden Investitionen gefördert, die die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes verbessern, insbesondere zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung. Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen dienen. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die als Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition landwirtschaftlich tätig sind.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Landwirtschaftliches Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen mindestens 20.000 Euro
Einkommen höchstens 120.000 Euro pro Arbeitskraft
Buchführung für mindestens drei Jahre vor Antragstellung

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form von Zuschüssen und Bürgschaften gewährt. Der Fördersatz richtet sich nach der Investitionsart: 50 Prozent für Abluftreinigungsanlagen in Stallbauten und für emissionsmindernde Maßnahmen im Premium-Stallbau, 40 Prozent für Stallbauinvestitionen nach den Premium-Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung sowie für Abdeckungen von Wirtschaftsdüngerlagern, 30 Prozent für Bewässerungsanlagen und 20 Prozent für Stallbauten nach den Basis-Anforderungen. Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 Euro. Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens 20.000 Euro; gefördert wird bis zu einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von insgesamt 3,0 Millionen Euro.

Wie stellst du den Antrag?

Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens unter Verwendung von Auswahlkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Zuwendungsempfänger muss berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes nachweisen, grundsätzlich eine Buchführung für mindestens drei Jahre vorlegen und ein Investitionskonzept über die Wirtschaftlichkeit einreichen. Eine Förderung erfolgt nicht, wenn eine Einkommensobergrenze von 120.000 Euro pro Arbeitskraft überschritten wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss bei der ILU Thüringen?
Der Zuschuss richtet sich nach der Investitionsart: 50 Prozent für Abluftreinigungsanlagen in Stallbauten und für emissionsmindernde Maßnahmen im Premium-Stallbau, 40 Prozent für Stallbauinvestitionen nach den Premium-Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung sowie für Abdeckungen von Wirtschaftsdüngerlagern, 30 Prozent für Bewässerungsanlagen und 20 Prozent für Stallbauten nach den Basis-Anforderungen. Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 Euro.
Wie hoch muss das Investitionsvolumen mindestens sein?
Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens 20.000 Euro. Die Förderung wird begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt 3,0 Millionen Euro.
Gibt es eine Einkommensgrenze für die Förderung?
Ja. Eine Förderung erfolgt nicht, wenn eine Einkommensobergrenze von 120.000 Euro pro Arbeitskraft überschritten wird. Zusätzlich wird ein Betriebsrating durchgeführt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Thüringen — Offizielle Programmseite
    aufbaubank.dePrimärquelleThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
  2. [02]
    § 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) — Mindestgröße
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
  3. [03]
    Förderdatenbank des Bundes — Programmdetails
    foerderdatenbank.dePrimärquelleThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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