Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen können investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Verbesserung des Tierwohls, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung, unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes. Ergänzend werden Maßnahmen zur Emissionsminderung und agrotechnische Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch widrige Witterungsverhältnisse unterstützt.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Landwirtschaftliches Unternehmen (Kleinst- oder kleines Unternehmen)
Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I-Produkten
Höchstens zwei Großvieheinheiten je Hektar nach der Investition
Wie stellst du den Antrag?
Die Zuwendungen werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch die Bewilligungsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Für Investitionen in bauliche Anlagen der Tierhaltung gelten Obergrenzen für die Zahl der Tierplätze je Tierart. Der Tierbesatz darf nach Durchführung der Investition zwei Großvieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter landwirtschaftlich genutzter Fläche nicht überschreiten; der Nachweis ist anhand des Investitionskonzeptes zu erbringen.
Häufige Fragen
Was wird über die einzelbetriebliche Förderung in Baden-Württemberg gefördert?
Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Gibt es Grenzen bei der Tierhaltung?
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