BundesBonus
Zuschuss Land

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen — Investitionen zur Diversifizierung (Baden-Württemberg)

Baden-Württemberg fördert über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel sind eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende sowie besonders tiergerechte Landwirtschaft.

Zuständig
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen können investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Verbesserung des Tierwohls, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung, unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes. Ergänzend werden Maßnahmen zur Emissionsminderung und agrotechnische Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch widrige Witterungsverhältnisse unterstützt.

Schnell-Check

Passt Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen — Investitionen zur Diversifizierung (Baden-Württemberg) zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Landwirtschaftliches Unternehmen (Kleinst- oder kleines Unternehmen)

Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I-Produkten

Höchstens zwei Großvieheinheiten je Hektar nach der Investition

Wie stellst du den Antrag?

Die Zuwendungen werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch die Bewilligungsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Für Investitionen in bauliche Anlagen der Tierhaltung gelten Obergrenzen für die Zahl der Tierplätze je Tierart. Der Tierbesatz darf nach Durchführung der Investition zwei Großvieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter landwirtschaftlich genutzter Fläche nicht überschreiten; der Nachweis ist anhand des Investitionskonzeptes zu erbringen.

Häufige Fragen

Was wird über die einzelbetriebliche Förderung in Baden-Württemberg gefördert?
Gefördert werden investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, des Tierwohls, zur Senkung der Produktionskosten und zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung, unter besonderer Berücksichtigung von Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz.
Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Zuwendungsfähig sind unter anderem die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, der Kauf neuer Anlagen der Innenwirtschaft, emissionsmindernde Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft, die Anlage von Dauerkulturen im Obstbau sowie allgemeine Aufwendungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen.
Gibt es Grenzen bei der Tierhaltung?
Ja. Für Investitionen in bauliche Anlagen der Tierhaltung gelten Obergrenzen je Tierart, und der Tierbesatz darf nach der Investition zwei Großvieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche nicht überschreiten.

Mehr zu Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen — Investitionen zur Diversifizierung (Baden-Württemberg) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken