BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € Land

Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie können Unternehmen in Baden-Württemberg Zuschüsse oder Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder dem Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) aufstocken. Für besonders energieeffiziente Vorhaben gibt es neben günstigen Zinsen eine Klimaprämie als Tilgungszuschuss.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
L-Bank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank
Förderhöhe 10.000 € – 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie alle Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden. Kleine und mittlere Unternehmen können damit Zuschüsse oder Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder dem Bundesprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ergänzen. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der Bundesprogramme BEG-NWG, BEG-EM-NWG oder KFN-NWG gefördert werden. Das Kombi-Darlehen wird in drei Programmvarianten angeboten: KDM junge KMU für Unternehmen mit weniger als 5 Jahren am Markt, KDM etablierte KMU für Unternehmen mit mehr als 5 Jahren am Markt sowie KDM Flex für größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden. Für besonders energieeffiziente oder nachhaltige Vorhaben erhalten KMU einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der L-Bank. Größere Unternehmen erhalten in der Variante KDM Flex eine Ergänzungsfinanzierung ohne Tilgungszuschuss. Gefördert werden KMU im Sinne der EU-Definition gemäß Anhang I der AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition; größere Unternehmen nur in Variante KDM Flex

Gleichzeitige Förderung im Bundesprogramm BEG-NWG, BEG-EM-NWG oder KFN-NWG

Investitionsort für effiziente Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind die Träger der Investitionsmaßnahmen, sofern die Investitionen zugleich mit der Bundesförderung oder in der Variante KDM Flex mit einem ELR-Zuschuss gefördert werden. Die Förderung läuft im Hausbankenverfahren über zinsverbilligte Darlehen. In der Regel gewährt die L-Bank die Klimaprämie nur, wenn die Bundesförderung tatsächlich bewilligt wird; bei bestimmten Neubauvorhaben zum Effizienzgebäude 40 genügt der Nachweis eines Energieeffizienzexperten. Berechnungsgrundlage für den Tilgungszuschuss sind die für die Bundesförderung nachgewiesenen förderfähigen Kosten.

Häufige Fragen

Was wird mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand gefördert?
Gefördert werden Investitionen in effiziente Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg, darunter Neubau oder Ersterwerb, umfassende Sanierung sowie Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung. Das Vorhaben muss gleichzeitig im Bundesprogramm BEG-NWG, BEG-EM-NWG oder KFN-NWG gefördert werden.
Was ist die Klimaprämie?
Die Klimaprämie ist ein Tilgungszuschuss aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der L-Bank, den kleine und mittlere Unternehmen für besonders energieeffiziente oder nachhaltige Vorhaben erhalten. Er wird für das Kombi-Darlehen Mittelstand gutgeschrieben.
Welche Programmvarianten gibt es?
Es gibt drei Varianten: KDM junge KMU für Unternehmen mit weniger als 5 Jahren am Markt, KDM etablierte KMU für Unternehmen mit mehr als 5 Jahren am Markt sowie KDM Flex für größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Der minimale Bruttodarlehensbetrag liegt in der Regel bei 10.000 Euro, der maximale bei 5 Millionen Euro. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Bundesförderung, und das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt.

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