Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank |
| Förderhöhe | 10.000 € – 25 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie alle Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden. Kleine und mittlere Unternehmen können damit Zuschüsse oder Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder dem Bundesprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ergänzen. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der Bundesprogramme BEG-NWG, BEG-EM-NWG oder KFN-NWG gefördert werden. Das Kombi-Darlehen wird in drei Programmvarianten angeboten: KDM junge KMU für Unternehmen mit weniger als 5 Jahren am Markt, KDM etablierte KMU für Unternehmen mit mehr als 5 Jahren am Markt sowie KDM Flex für größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden. Für besonders energieeffiziente oder nachhaltige Vorhaben erhalten KMU einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der L-Bank. Größere Unternehmen erhalten in der Variante KDM Flex eine Ergänzungsfinanzierung ohne Tilgungszuschuss. Gefördert werden KMU im Sinne der EU-Definition gemäß Anhang I der AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014).
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition; größere Unternehmen nur in Variante KDM Flex
Gleichzeitige Förderung im Bundesprogramm BEG-NWG, BEG-EM-NWG oder KFN-NWG
Investitionsort für effiziente Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt sind die Träger der Investitionsmaßnahmen, sofern die Investitionen zugleich mit der Bundesförderung oder in der Variante KDM Flex mit einem ELR-Zuschuss gefördert werden. Die Förderung läuft im Hausbankenverfahren über zinsverbilligte Darlehen. In der Regel gewährt die L-Bank die Klimaprämie nur, wenn die Bundesförderung tatsächlich bewilligt wird; bei bestimmten Neubauvorhaben zum Effizienzgebäude 40 genügt der Nachweis eines Energieeffizienzexperten. Berechnungsgrundlage für den Tilgungszuschuss sind die für die Bundesförderung nachgewiesenen förderfähigen Kosten.
Häufige Fragen
Was wird mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand gefördert?
Was ist die Klimaprämie?
Welche Programmvarianten gibt es?
Wie hoch kann das Darlehen sein?
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