Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
BioWärme Bayern fördert Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt sowie Kombinationsprojekte, bei denen die Wärme in ein Netz eingespeist wird, das auch Abwärme, Solarthermie oder Umweltwärme nutzt. Gefördert werden außerdem die Errichtung und Erweiterung zugehöriger energieeffizienter Wärmenetze. Die Förderung soll den Anteil fester Biomasse als speicherbare und flexible erneuerbare Energiequelle am Wärmemarkt erhöhen und damit zur Energiewende und zum Klimaschutz in Bayern beitragen. Die geförderten Anlagen müssen innerhalb Bayerns errichtet und mindestens acht Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Als Brennstoffe sind ausschließlich naturbelassene Holzbrennstoffe sowie naturbelassene halmgutartige Biomasse zulässig.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Biomasseheizwerk mit mindestens 60 Kilowatt Nennwärmeleistung
Errichtung innerhalb Bayerns
Nur neue Anlagen (keine gebrauchten Anlagen oder Prototypen)
Nur naturbelassene Holz- oder halmgutartige Biomasse als Brennstoff
Mindestens acht Jahre zweckentsprechender Betrieb
Wie stellst du den Antrag?
Ein schriftlicher Antrag mit allen erforderlichen Inhalten muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, um den Anreizeffekt zu sichern. Als Vorhabenbeginn gilt bereits eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages. Eine Bewilligung ist nur nach fachlicher Begutachtung mit Förderempfehlung durch eine von der Bewilligungsstelle beauftragte Einrichtung möglich. Bei Antragstellung sind unter anderem ein schlüssiger Finanzierungsplan und der Nachweis von Wärmelieferverträgen für 100 Prozent des prognostizierten Energieverkaufs vorzulegen.
Häufige Fragen
Was wird mit BioWärme Bayern gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Brennstoffe sind zulässig?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
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