Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift Investitionen und zu geringen Teilen auch nicht-investive Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur. Die geförderten Vorhaben müssen mindestens dem Stand der Technik entsprechen, übertragbar sein sowie messbar zur CO2-Minderung beitragen. Gefördert werden im Spezifischen Ziel 2.1 des EFRE-Programms umfassende, modellhafte und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden, die Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Unternehmensnetzwerke für Energieeffizienz. Im Spezifischen Ziel 2.3 werden investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligenter Energiesysteme, Netze und Speicher gefördert, die öffentlichen und privaten Unternehmen sowie insbesondere Energieversorgern und Stadtwerken die Erprobung neuer Technologien ermöglichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Passt Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur Rheinland-Pfalz zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Vorhaben trägt messbar zur CO2-Minderung bei
Vorhaben entspricht mindestens dem Stand der Technik
Vorhaben noch nicht begonnen
Wie stellst du den Antrag?
Förderanträge werden anhand festgelegter Kriterien bewertet, unter anderem der Höhe der Endenergie- und Treibhausgaseinsparung, des Innovationsgehalts und der Übertragbarkeit. Für den Fördergegenstand der kommunalen Gebäude erfolgt die Auswahl der Projekte durch ein dem Förderantrag vorgelagertes Wettbewerbsverfahren (Fördercall). Informationen zu Fristen und Terminen der Fördercalls werden auf der Webseite der Bewilligungsbehörde und unter www.efre.rlp.de veröffentlicht. Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Häufige Fragen
Was wird gefördert?
Wer kann gefördert werden?
Wie hoch ist der De-minimis-Höchstbetrag?
Wie werden Projekte ausgewählt?
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