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Zuschuss Land

Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen des EFRE-Programms Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur. Gefördert werden unter anderem modellhafte Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Gebäuden, Unternehmensnetzwerke für Energieeffizienz sowie innovative Projekte im Bereich intelligenter Netze und Speicher.

Zuständig
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift Investitionen und zu geringen Teilen auch nicht-investive Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur. Die geförderten Vorhaben müssen mindestens dem Stand der Technik entsprechen, übertragbar sein sowie messbar zur CO2-Minderung beitragen. Gefördert werden im Spezifischen Ziel 2.1 des EFRE-Programms umfassende, modellhafte und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden, die Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Unternehmensnetzwerke für Energieeffizienz. Im Spezifischen Ziel 2.3 werden investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligenter Energiesysteme, Netze und Speicher gefördert, die öffentlichen und privaten Unternehmen sowie insbesondere Energieversorgern und Stadtwerken die Erprobung neuer Technologien ermöglichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Vorhaben trägt messbar zur CO2-Minderung bei

Vorhaben entspricht mindestens dem Stand der Technik

Vorhaben noch nicht begonnen

Wie stellst du den Antrag?

Förderanträge werden anhand festgelegter Kriterien bewertet, unter anderem der Höhe der Endenergie- und Treibhausgaseinsparung, des Innovationsgehalts und der Übertragbarkeit. Für den Fördergegenstand der kommunalen Gebäude erfolgt die Auswahl der Projekte durch ein dem Förderantrag vorgelagertes Wettbewerbsverfahren (Fördercall). Informationen zu Fristen und Terminen der Fördercalls werden auf der Webseite der Bewilligungsbehörde und unter www.efre.rlp.de veröffentlicht. Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden.

Häufige Fragen

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen und teilweise nicht-investive Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur, darunter Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Gebäuden, Unternehmensnetzwerke für Energieeffizienz sowie Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligenter Netze und Speicher.
Wer kann gefördert werden?
Angesprochen sind unter anderem kommunale Gebietskörderschaften sowie öffentliche und private Unternehmen, insbesondere Energieversorger und Stadtwerke, bei Modell- und Demonstrationsprojekten.
Wie hoch ist der De-minimis-Höchstbetrag?
Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren den Höchstbetrag von 200.000 Euro nicht übersteigen.
Wie werden Projekte ausgewählt?
Förderanträge werden anhand von Kriterien wie der Höhe der Treibhausgaseinsparung, dem Innovationsgehalt und der Übertragbarkeit bewertet. Für Maßnahmen an kommunalen Gebäuden erfolgt die Auswahl durch ein vorgelagertes Wettbewerbsverfahren (Fördercall).

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