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Zuschuss · bis 50 % Land

Sachsen-Anhalt ENERGIE - Energieeffizienz in Unternehmen (AGVO)

Das Land Sachsen-Anhalt fördert über die Richtlinie Sachsen-Anhalt ENERGIE (AGVO) investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen. Gefördert werden gebäudebezogene und nicht gebäudebezogene Effizienzmaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Max. Förderung
1 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU)
Förderhöhe 50.000 € – 1 Mio. €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie Sachsen-Anhalt ENERGIE auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) verfolgt das Land das Ziel, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern und Treibhausgasemissionen einzusparen. Vorrangig sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden. Gefördert werden investive gebäudebezogene Einzelmaßnahmen (etwa an Fassade, Dach, Fenstern, Heizung, Kühlung) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen wie der Austausch ineffizienter Anlagen, Wärmerückgewinnung und energetische Prozessoptimierung. Kombinierbar sind Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, Speicher, Ladeinfrastruktur und weitere Maßnahmen. Das Vorhaben muss im Land Sachsen-Anhalt realisiert werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Vorhaben wird im Land Sachsen-Anhalt realisiert

Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 50.000 EUR (große Unternehmen 150.000 EUR)

Nachweis eines Energieaudits oder Managementsystems

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %1 Mio. €

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung: für kleine Unternehmen bis zu 50 v.H., für mittlere Unternehmen bis zu 35 v.H. und für große Unternehmen bis zu 20 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung beträgt höchstens 1 Million Euro pro Unternehmen. Vorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 50.000 Euro (bei großen Unternehmen mindestens 150.000 Euro) betragen.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Sachsen-Anhalt ENERGIE - Energieeffizienz in Unternehmen (AGVO)
2.000.000 €

Förderfähig sind max. 2.000.000 €

Rechnerische Schätzung
1.000.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten2.000.000 €
  • Förderfähige Basis2.000.000 €
  • Zuschuss– 1.000.000 €
  • Dein Eigenanteil1.000.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere sowie große Unternehmen. Mit Antragstellung ist eine von einem Sachverständigen bestätigte Bestandsaufnahme vorzulegen und die geplante Senkung der Treibhausgasemissionen darzustellen. Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Managementsystem nachweisen (etwa Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, EMAS oder ein Energieaudit). Vor Antragstellung begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt für kleine Unternehmen bis zu 50 v.H., für mittlere Unternehmen bis zu 35 v.H. und für große Unternehmen bis zu 20 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung beträgt höchstens 1 Million Euro pro Unternehmen.
Welche Mindestausgaben sind erforderlich?
Vorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 50.000 Euro betragen. Bei großen Unternehmen müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 150.000 Euro betragen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive gebäudebezogene und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, kombinierbar mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, Speichern, Ladeinfrastruktur und weiteren Maßnahmen. Maßnahmen in und an Wohngebäuden werden nicht gefördert.
Welche Voraussetzung gilt zum Energieaudit?
Der Antragsteller muss eines der genannten Energieaudits oder Managementsysteme nachweisen, etwa ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001:2018, EMAS oder ein gesetzlich verpflichtendes oder freiwilliges Energieaudit.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmbeschreibung Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU)
  2. [02]
    Sachsen-Anhalt ENERGIE – Investitionsbank Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU)
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