Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU) |
| Förderhöhe | 50.000 € – 1 Mio. € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Richtlinie Sachsen-Anhalt ENERGIE auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) verfolgt das Land das Ziel, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern und Treibhausgasemissionen einzusparen. Vorrangig sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden. Gefördert werden investive gebäudebezogene Einzelmaßnahmen (etwa an Fassade, Dach, Fenstern, Heizung, Kühlung) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen wie der Austausch ineffizienter Anlagen, Wärmerückgewinnung und energetische Prozessoptimierung. Kombinierbar sind Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, Speicher, Ladeinfrastruktur und weitere Maßnahmen. Das Vorhaben muss im Land Sachsen-Anhalt realisiert werden.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Vorhaben wird im Land Sachsen-Anhalt realisiert
Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 50.000 EUR (große Unternehmen 150.000 EUR)
Nachweis eines Energieaudits oder Managementsystems
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 1 Mio. € |
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung: für kleine Unternehmen bis zu 50 v.H., für mittlere Unternehmen bis zu 35 v.H. und für große Unternehmen bis zu 20 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung beträgt höchstens 1 Million Euro pro Unternehmen. Vorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 50.000 Euro (bei großen Unternehmen mindestens 150.000 Euro) betragen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 2.000.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten2.000.000 €
- Förderfähige Basis2.000.000 €
- Zuschuss– 1.000.000 €
- Dein Eigenanteil1.000.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere sowie große Unternehmen. Mit Antragstellung ist eine von einem Sachverständigen bestätigte Bestandsaufnahme vorzulegen und die geplante Senkung der Treibhausgasemissionen darzustellen. Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Managementsystem nachweisen (etwa Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, EMAS oder ein Energieaudit). Vor Antragstellung begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Mindestausgaben sind erforderlich?
Was wird gefördert?
Welche Voraussetzung gilt zum Energieaudit?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmbeschreibung Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU)
- [02]Sachsen-Anhalt ENERGIE – Investitionsbank Sachsen-Anhaltib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU)