Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Thüringen / Thüringer Aufbaubank |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Freistaat Thüringen gewährt mit der Richtlinie GreenInvest Ress Zuwendungen für Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz sowie für Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Ressourcennutzung in Unternehmen. Maßnahmen zur Schonung natürlicher Ressourcen und erhöhte Ressourceneffizienz führen über die Einsparung von Rohstoffen und Material zu einer Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen und sind Schlüsselfaktor für das Erreichen der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzziele. Die Förderung zielt auf die Verbesserung der Ressourcenschonung und -effizienz sowie die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe und Materialien, etwa die Substitution schadstoffhaltiger Rohstoffe, recycelte und recyclingfähige Materialien zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Bevorzugung nachwachsender Rohstoffe. Der Fokus darf nicht ausschließlich auf Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz liegen. Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Passt GreenInvest Ress Thüringen – Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie gleichgestellte kommunale Unternehmen
Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden
Investition erfordert vorausgegangene Beratung, Eigenanalyse oder EMAS-Eintragung
Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird bei der Bewilligungsbehörde gestellt; die Thüringer Aufbaubank stellt fest, ob Beratungsleistungen oder eigene Analysen den qualitativen Anforderungen entsprechen. Der Förderung investiver Maßnahmen muss eine qualifizierte Beratung, eine gleichwertige eigene Analyse oder eine Eintragung ins EMAS-Register vorausgegangen sein. Beratungsvorhaben sind je Betriebsstätte nur einmalig förderbar; eine Kumulierung mit anderen Förderrichtlinien ist ausgeschlossen. Für investive Vorhaben gilt eine Zweckbindefrist von fünf Jahren nach der Abschlusszahlung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Häufige Fragen
Wer kann GreenInvest Ress beantragen?
Was wird gefördert?
Welche Voraussetzung gilt für eine Investitionsförderung?
Gibt es eine Zweckbindefrist?
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