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GreenInvest Ress Thüringen – Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen

GreenInvest Ress ist die Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden Beratung, daraus abgeleitete Investitionsvorhaben sowie modellhafte Demonstrationsvorhaben zur nachhaltigen Reduzierung des Ressourceneinsatzes gefördert.

Zuständig
Freistaat Thüringen / Thüringer Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Thüringen / Thüringer Aufbaubank
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Freistaat Thüringen gewährt mit der Richtlinie GreenInvest Ress Zuwendungen für Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz sowie für Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Ressourcennutzung in Unternehmen. Maßnahmen zur Schonung natürlicher Ressourcen und erhöhte Ressourceneffizienz führen über die Einsparung von Rohstoffen und Material zu einer Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen und sind Schlüsselfaktor für das Erreichen der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzziele. Die Förderung zielt auf die Verbesserung der Ressourcenschonung und -effizienz sowie die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe und Materialien, etwa die Substitution schadstoffhaltiger Rohstoffe, recycelte und recyclingfähige Materialien zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Bevorzugung nachwachsender Rohstoffe. Der Fokus darf nicht ausschließlich auf Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz liegen. Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie gleichgestellte kommunale Unternehmen

Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden

Investition erfordert vorausgegangene Beratung, Eigenanalyse oder EMAS-Eintragung

Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird bei der Bewilligungsbehörde gestellt; die Thüringer Aufbaubank stellt fest, ob Beratungsleistungen oder eigene Analysen den qualitativen Anforderungen entsprechen. Der Förderung investiver Maßnahmen muss eine qualifizierte Beratung, eine gleichwertige eigene Analyse oder eine Eintragung ins EMAS-Register vorausgegangen sein. Beratungsvorhaben sind je Betriebsstätte nur einmalig förderbar; eine Kumulierung mit anderen Förderrichtlinien ist ausgeschlossen. Für investive Vorhaben gilt eine Zweckbindefrist von fünf Jahren nach der Abschlusszahlung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Häufige Fragen

Wer kann GreenInvest Ress beantragen?
Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und diesen gleichgestellte kommunale Unternehmen. Es gelten Branchenausschlüsse gemäß De-minimis-Verordnung und AGVO.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Beratung zur Ressourcenschonung und -effizienz, daraus abgeleitete Investitionsvorhaben sowie modellhafte Demonstrationsvorhaben einschließlich zugehöriger Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Reduzierung des produktionsbedingten Ressourceneinsatzes.
Welche Voraussetzung gilt für eine Investitionsförderung?
Der Förderung investiver Maßnahmen muss eine den qualitativen Anforderungen entsprechende Beratung, eine gleichwertige eigene Analyse und Bewertung der Unternehmenssituation oder eine Eintragung ins EMAS-Register vorausgegangen sein. Gefördert werden nur als prioritär eingestufte Maßnahmen.
Gibt es eine Zweckbindefrist?
Für Investitions- und Demonstrationsvorhaben gilt eine Zweckbindefrist von fünf Jahren nach der Abschlusszahlung, in der das geförderte Wirtschaftsgut im Betrieb verbleiben und bestimmungsgemäß genutzt werden muss.

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