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Zuschuss · bis 50 % Land

Sachsen-Anhalt ENERGIE - Energieeffizienz in Unternehmen (De-minimis)

Das Land Sachsen-Anhalt fördert über die Richtlinie Sachsen-Anhalt ENERGIE auf Grundlage der De-minimis-Verordnung investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Diese Variante hat mit 20.000 Euro eine niedrigere Mindestausgabenschwelle als die AGVO-Variante.

Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU)
Förderhöhe ab 20.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie Sachsen-Anhalt ENERGIE auf Grundlage der De-minimis-Verordnung verfolgt das Land das Ziel, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern und Treibhausgasemissionen einzusparen. Vorrangig sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden. Gefördert werden investive gebäudebezogene Einzelmaßnahmen (etwa an Fassade, Dach, Fenstern, Heizung, Kühlung) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen wie der Austausch ineffizienter Anlagen, Wärmerückgewinnung und energetische Prozessoptimierung. Kombinierbar sind Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, Speicher, Ladeinfrastruktur und weitere Maßnahmen. Das Vorhaben muss im Land Sachsen-Anhalt realisiert werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Vorhaben wird im Land Sachsen-Anhalt realisiert

Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 20.000 EUR (große Unternehmen 150.000 EUR)

Nachweis eines Energieaudits oder Managementsystems

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere sowie große Unternehmen. Mit Antragstellung ist eine von einem Sachverständigen bestätigte Bestandsaufnahme vorzulegen und die geplante Senkung der Treibhausgasemissionen darzustellen. Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Managementsystem nachweisen (etwa Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, EMAS oder ein Energieaudit). Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831 gewährt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt für kleine Unternehmen bis zu 50 v.H., für mittlere Unternehmen bis zu 35 v.H. und für große Unternehmen bis zu 20 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ab welcher Ausgabenhöhe wird gefördert?
Vorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro betragen. Bei großen Unternehmen müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 150.000 Euro betragen.
Worin unterscheidet sich diese Variante von der AGVO-Variante?
Diese Variante wird als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831 gewährt und hat mit 20.000 Euro eine niedrigere Mindestausgabenschwelle. Der Fördergegenstand und die Fördersätze entsprechen der AGVO-Variante.
Welches Energieaudit ist nachzuweisen?
Der Antragsteller muss eines der genannten Energieaudits oder Managementsysteme nachweisen, etwa ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001:2018, EMAS oder ein gesetzlich verpflichtendes oder freiwilliges Energieaudit.

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