Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU) |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Richtlinie Sachsen-Anhalt ENERGIE auf Grundlage der De-minimis-Verordnung verfolgt das Land das Ziel, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern und Treibhausgasemissionen einzusparen. Vorrangig sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden. Gefördert werden investive gebäudebezogene Einzelmaßnahmen (etwa an Fassade, Dach, Fenstern, Heizung, Kühlung) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen wie der Austausch ineffizienter Anlagen, Wärmerückgewinnung und energetische Prozessoptimierung. Kombinierbar sind Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, Speicher, Ladeinfrastruktur und weitere Maßnahmen. Das Vorhaben muss im Land Sachsen-Anhalt realisiert werden.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Vorhaben wird im Land Sachsen-Anhalt realisiert |
| Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 20.000 EUR (große Unternehmen 150.000 EUR) |
| Nachweis eines Energieaudits oder Managementsystems |
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung: für kleine Unternehmen bis zu 50 v.H., für mittlere Unternehmen bis zu 35 v.H. und für große Unternehmen bis zu 20 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Vorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro (bei großen Unternehmen mindestens 150.000 Euro) betragen.
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere sowie große Unternehmen. Mit Antragstellung ist eine von einem Sachverständigen bestätigte Bestandsaufnahme vorzulegen und die geplante Senkung der Treibhausgasemissionen darzustellen. Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Managementsystem nachweisen (etwa Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, EMAS oder ein Energieaudit). Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831 gewährt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Ab welcher Ausgabenhöhe wird gefördert?
Worin unterscheidet sich diese Variante von der AGVO-Variante?
Welches Energieaudit ist nachzuweisen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Sachsen-Anhalt ENERGIE – Investitionsbank Sachsen-Anhaltib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU)
- [02]Programmbeschreibung Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWU)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.