Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das 35-Millionen-Euro-Programm zielt auf den Markthochlauf von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb und ergänzt die bestehenden Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben. Die Förderrichtlinie trat zum 1. Januar 2026 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2028.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Wirtschaftlich tätige juristische oder natürliche Person mit Sitz/Betriebsstätte in Bayern
Neues emissionsfreies oder sauberes Nutzfahrzeug (N1, N2, N3) mit Wasserstoffantrieb
Zulassung und Stationierung in Bayern, mindestens 20.000 km pro Kalenderjahr während der Zweckbindung
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Förderaufruf abwarten
Die Förderung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt; der erste von zwei geplanten Aufrufen soll voraussichtlich Anfang Juni 2026 starten.
- 02
Skizze und Antrag beim Projektträger einreichen
Betreut wird das Programm vom Projektträger Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH, der die Förderaufrufe veröffentlicht und Skizzen sowie Anträge prüft.
- 03
Fahrzeug-Voraussetzungen erfüllen
Das Fahrzeug muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen und stationiert sein und mindestens 20.000 Kilometer pro Kalenderjahr zurücklegen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge?
Wer ist antragsberechtigt?
Wann kann der Antrag gestellt werden?
Welche Pflichten gelten nach der Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge (Bayern) — Offizielle Programmseitestmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [02]Richtlinie zum Förderprogramm (BayMBl 2025 Nr. 503)verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie