BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Land

Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge (Bayern)

Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb und das Leasing neuer emissionsfreier oder sauberer Nutzfahrzeuge (EG-Klassen N1, N2 und N3) mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennerantrieb. Ziel ist es, die Mehrkosten gegenüber Diesel- und batterieelektrischen Fahrzeugen zu senken. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; die maximale Zuwendung pro Fahrzeug variiert nach Fahrzeugklasse und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderhöhe
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das 35-Millionen-Euro-Programm zielt auf den Markthochlauf von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb und ergänzt die bestehenden Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben. Die Förderrichtlinie trat zum 1. Januar 2026 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2028.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Wirtschaftlich tätige juristische oder natürliche Person mit Sitz/Betriebsstätte in Bayern

Neues emissionsfreies oder sauberes Nutzfahrzeug (N1, N2, N3) mit Wasserstoffantrieb

Zulassung und Stationierung in Bayern, mindestens 20.000 km pro Kalenderjahr während der Zweckbindung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Förderaufruf abwarten

    Die Förderung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt; der erste von zwei geplanten Aufrufen soll voraussichtlich Anfang Juni 2026 starten.

  2. 02

    Skizze und Antrag beim Projektträger einreichen

    Betreut wird das Programm vom Projektträger Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH, der die Förderaufrufe veröffentlicht und Skizzen sowie Anträge prüft.

  3. 03

    Fahrzeug-Voraussetzungen erfüllen

    Das Fahrzeug muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen und stationiert sein und mindestens 20.000 Kilometer pro Kalenderjahr zurücklegen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge?
Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendung pro Fahrzeug variiert je nach Fahrzeugklasse (N1 bis N3) und wird in den Förderaufrufen festgesetzt. Betriebskosten sind nicht förderfähig.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Wann kann der Antrag gestellt werden?
Die Förderung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt. Der erste von zwei geplanten Aufrufen soll voraussichtlich Anfang Juni 2026 starten; die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2028. Die Aufrufe veröffentlicht der Projektträger Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH.
Welche Pflichten gelten nach der Förderung?
Das geförderte Fahrzeug muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen und stationiert sein und während der Zweckbindung mindestens 20.000 Kilometer pro Kalenderjahr zurücklegen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge (Bayern) — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Richtlinie zum Förderprogramm (BayMBl 2025 Nr. 503)
    verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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