Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern – Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderhöhe | bis zu 800.000 € |
| Förderquote | 40 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Durch die Errichtung neuer Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen wird die Direktnutzung von Biogas vor Ort und die Nutzung von Biomethan zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoff gefördert. Mit den geförderten Projekten sollen jährlich bis zu 9.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Gefördert werden Investitionen in neue Anlagen, die Umrüstung bestehender Biogasanlagen sowie Leitungen.
Passt Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen und Biomethanleitungen (Bayern) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Investition in neue Biogasaufbereitungsanlage, Umrüstung oder Biogas-/Biomethanleitung
Rohgasaufbereitungskapazität ab 350 Nm³/h (höhere Obergrenze ab 700 Nm³/h)
Natürliche oder juristische Person, die die Investition tätigt
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 40 % | 800.000 € |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Anteilsfinanzierung) und beträgt zwischen 30 und 40 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Die Förderobergrenzen für eine Biogasaufbereitungsanlage betragen: 500.000 Euro ab einer Rohgasaufbereitungskapazität von 350 Nm³ pro Stunde, 800.000 Euro ab 700 Nm³ pro Stunde sowie 700.000 Euro für die Umrüstung einer bestehenden Biogasanlage. Für Biogas- bzw. Biomethanleitungen wird ein Festbetrag von 100 Euro je Meter Trassenlänge und 50.000 Euro je Gasübergabestation gewährt. Planungskosten sind bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten förderfähig.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 2.000.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten2.000.000 €
- Förderfähige Basis2.000.000 €
- Zuschuss– 800.000 €
- Dein Eigenanteil1.200.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern), die die Investition tätigen. Maßgeblich sind die in den Richtlinien genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Biogasaufbereitungsanlage?
Wird auch der Bau von Biogas- bzw. Biomethanleitungen gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Sind Planungskosten förderfähig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen und Biomethanleitungen (Bayern) — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern – Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [02]Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energiestmwi.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern – Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie