BundesBonus
Förderkredit · bis 150.000 € + Tilgungszuschuss · bis 20 % Land

IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus

Die Investitionsbank Berlin fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW plus zusätzlicher Zinssubvention der IBB. Zielgruppe sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter und Investoren. Je Wohneinheit gibt es zinsgünstige Darlehen bis zu 150.000 Euro und Tilgungszuschüsse.

Max. Kreditrahmen
150.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Berlin
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Förderhöhe bis zu 150.000 €
Tilgungszuschuss bis 20 % (am Kreditende erlassen)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus finanziert die Investitionsbank Berlin die energetische Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Antragszeitpunkt mindestens 5 Jahre zurückliegt. Gefördert werden unter anderem die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, der Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie, die Sanierung eines Baudenkmals sowie die Umwidmung beheizter Nichtwohnflächen in Wohnfläche. Neben den energetischen Maßnahmen werden auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten finanziert. Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Der Investitionsstandort muss in Berlin liegen. Nicht gefördert werden Boardinghäuser, Ferien- und Wochenendhäuser, Umschuldungen bestehender Kredite sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.

Schnell-Check

Passt IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Investitionsstandort in Berlin

Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor Antrag

Antrag vor Vorhabensbeginn

Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag20 %150.000 €

Was bekommst du konkret?

Zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit mit bis zu 20 % Tilgungszuschuss. Der maximale Kreditbetrag erhöht sich auf 150.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 25 % Tilgungszuschuss, wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für die Nachhaltigkeits- oder die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt. Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag bis zu 40.000 Euro je Vorhaben und bis zu 50 % Tilgungszuschuss gefördert. Für die Sanierung eines Worst Performing Buildings gibt es 10 % Extra-Tilgungszuschuss, für eine serielle Sanierung auf Effizienzhausstufe 40 oder 55 einen Bonus von 15 %. Hinzu kommt eine Zinssubvention von bis zu 0,6 % p.a. auf den KfW-Zinssatz, 100 % Auszahlung sowie eine variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ endfälliges Darlehen).

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
750.000 €

Förderfähig sind max. 750.000 €

Rechnerische Schätzung
150.000 €

pro Antrag

Förderquote20%
  • Gesamtkosten750.000 €
  • Förderfähige Basis750.000 €
  • Zuschuss– 150.000 €
  • Dein Eigenanteil600.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden; Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Eingereicht werden das ausgefüllte Antragsformular, die Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente gemäß Checkliste. Im Antragsformular lassen sich mehrere Produkte zu einer Finanzierung kombinieren. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung, der Kreditvertrag wird zwischen dem Antragsteller und der IBB geschlossen. Im Rahmen von Planung, Antragstellung und Durchführung ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung der energetischen Gebäudesanierung beantragen?
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Der Investitionsstandort muss in Berlin liegen.
Wie hoch sind Kredit und Tilgungszuschuss?
Der zinsgünstige Kredit beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit mit bis zu 20 % Tilgungszuschuss. Erfüllt die Immobilie zusätzlich die Nachhaltigkeits- oder die Erneuerbare-Energien-Klasse, erhöht sich der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro je Wohneinheit und der Tilgungszuschuss auf bis zu 25 %.
Muss ich einen Energieeffizienz-Experten einbinden?
Ja. Die KfW gibt vor, dass im Rahmen von Planung, Antragstellung und Durchführung ein Energieeffizienz-Experte einzubinden ist. Die Baubegleitung ist mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss förderfähig.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Boardinghäuser, Ferien- und Wochenendhäuser, Wochenendhäuser, die Umschuldung bestehender Kredite sowie die Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
  2. [02]
    Konditionsübersicht (PDF)
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
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