Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | LfA Förderbank Bayern |
| Förderhöhe | bis zu 40 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Energiekredit Regenerativ ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in die Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf Basis erneuerbarer Energien und in entsprechende Speichersysteme. Er richtet sich insbesondere an Unternehmen, Freiberufler und Bürgerenergiegenossenschaften mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR. Die Konditionen liegen deutlich günstiger als der Marktzins. Pro Vorhaben sind Darlehen bis zu 40 Mio. EUR möglich, mit flexiblen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Unternehmen, Freiberufler oder Bürgerenergiegenossenschaft
Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR
Investition in Erzeugung von Strom/Wasserstoff aus erneuerbaren Energien oder Speicher
Was bekommst du konkret?
Zinsgünstiges Darlehen bis zu 40 Mio. EUR pro Vorhaben mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und deutlich günstigeren Konditionen im Vergleich zum Marktzins. Optional kombinierbar mit der Haftungsfreistellung HaftungPlus.
Konditionen im Überblick:
- Laufzeit: 5 bis 30 Jahre
- Tilgungsfreie Jahre: bis zu 5
- Zinsbindung: bis zu 20 Jahre
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent des Vorhabens
- Haftungsfreistellung: bis zu 50 Prozent des Kreditrisikos, bei Bedarf
Den Zinssatz vereinbaren Hausbank und Endkreditnehmer individuell nach Bonität und Besicherung — die LfA gibt über Preisklassen von A bis X nur die Obergrenze vor.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vorhaben planen und den Antrag vor dem Start einreichen
Der Antrag muss bei der Hausbank eingehen, bevor das Vorhaben beginnt. Wer zuerst bestellt, baut oder kauft und danach finanziert, verliert die Förderung — eine Nachfinanzierung ist ausgeschlossen. Vor der Antragstellung stehen deshalb Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und die Frage, welche Ausgaben förderfähig sind.
- 02
Hausbank ansprechen
Beantragt und ausgezahlt wird der Energiekredit Regenerativ bei der Hausbank des Kreditnehmers, nicht direkt bei der LfA. Die LfA arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen.
- 03
Zinssatz und Laufzeit mit der Hausbank vereinbaren
Der Zinssatz wird individuell zwischen Hausbank und Förderadressat anhand von Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten festgelegt; die LfA ermittelt je Konstellation eine Preisklasse von A bis X als Obergrenze. Laufzeiten liegen zwischen 5 und 30 Jahren, Zinsbindungen sind bis zu 20 Jahre möglich, dazu kommen bis zu 5 tilgungsfreie Jahre.
- 04
Bei knappen Sicherheiten Haftungsfreistellung prüfen
Bei Bedarf nimmt die LfA der Hausbank mit der Haftungsfreistellung „Haftung Plus“ 50 Prozent des Kreditrisikos ab; die Rückzahlungspflicht des Darlehensnehmers bleibt in vollem Umfang bestehen. Eine Bürgschaft der LfA oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH ist nur beim beihilfefreien Energiekredit Regenerativ PV-A Plus (ER6) möglich, bei den anderen Produktvarianten nicht. Haftungsfreigestellte Energiekredite Regenerativ sind auf 2 Mio. EUR begrenzt — deutlich weniger als der Darlehenshöchstbetrag des Programms.
- 05
Zusage der LfA abwarten und Darlehen über die Hausbank abrufen
Die Hausbank leitet den Antrag an die LfA weiter. Maßgeblich für die Konditionen ist das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank. Nach der Zusage unterrichtet die Hausbank den Endkreditnehmer und vereinbart die Konditionen; Auszahlung und Abwicklung des Darlehens laufen ebenfalls über die Hausbank.
Häufige Fragen
Was wird mit dem Energiekredit Regenerativ gefördert?
Wer kann den Energiekredit Regenerativ beantragen?
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Wie günstig sind die Konditionen?
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Unsere Quellen
- [01]Energiekredit Regenerativ — LfA Förderbank Bayernlfa.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern
- [02]Merkblatt Energiekredit Regenerativlfa.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern