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Förderkredit · bis 40 Mio. € Land

LfA Energiekredit Regenerativ

Der Energiekredit Regenerativ der LfA Förderbank Bayern finanziert Investitionen in die Erzeugung von Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren Energien sowie entsprechende Speichersysteme. Darlehen bis zu 40 Mio. EUR pro Vorhaben zu günstigen Konditionen.

Max. Kreditrahmen
40 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
LfA Förderbank Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber LfA Förderbank Bayern
Förderhöhe bis zu 40 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Energiekredit Regenerativ ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in die Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf Basis erneuerbarer Energien und in entsprechende Speichersysteme. Er richtet sich insbesondere an Unternehmen, Freiberufler und Bürgerenergiegenossenschaften mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR. Die Konditionen liegen deutlich günstiger als der Marktzins. Pro Vorhaben sind Darlehen bis zu 40 Mio. EUR möglich, mit flexiblen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Unternehmen, Freiberufler oder Bürgerenergiegenossenschaft

Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR

Investition in Erzeugung von Strom/Wasserstoff aus erneuerbaren Energien oder Speicher

Was bekommst du konkret?

Zinsgünstiges Darlehen bis zu 40 Mio. EUR pro Vorhaben mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und deutlich günstigeren Konditionen im Vergleich zum Marktzins. Optional kombinierbar mit der Haftungsfreistellung HaftungPlus.

Konditionen im Überblick:

  • Laufzeit: 5 bis 30 Jahre
  • Tilgungsfreie Jahre: bis zu 5
  • Zinsbindung: bis zu 20 Jahre
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent des Vorhabens
  • Haftungsfreistellung: bis zu 50 Prozent des Kreditrisikos, bei Bedarf

Den Zinssatz vereinbaren Hausbank und Endkreditnehmer individuell nach Bonität und Besicherung — die LfA gibt über Preisklassen von A bis X nur die Obergrenze vor.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und den Antrag vor dem Start einreichen

    Der Antrag muss bei der Hausbank eingehen, bevor das Vorhaben beginnt. Wer zuerst bestellt, baut oder kauft und danach finanziert, verliert die Förderung — eine Nachfinanzierung ist ausgeschlossen. Vor der Antragstellung stehen deshalb Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und die Frage, welche Ausgaben förderfähig sind.

  2. 02

    Hausbank ansprechen

    Beantragt und ausgezahlt wird der Energiekredit Regenerativ bei der Hausbank des Kreditnehmers, nicht direkt bei der LfA. Die LfA arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen.

  3. 03

    Zinssatz und Laufzeit mit der Hausbank vereinbaren

    Der Zinssatz wird individuell zwischen Hausbank und Förderadressat anhand von Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten festgelegt; die LfA ermittelt je Konstellation eine Preisklasse von A bis X als Obergrenze. Laufzeiten liegen zwischen 5 und 30 Jahren, Zinsbindungen sind bis zu 20 Jahre möglich, dazu kommen bis zu 5 tilgungsfreie Jahre.

  4. 04

    Bei knappen Sicherheiten Haftungsfreistellung prüfen

    Bei Bedarf nimmt die LfA der Hausbank mit der Haftungsfreistellung „Haftung Plus“ 50 Prozent des Kreditrisikos ab; die Rückzahlungspflicht des Darlehensnehmers bleibt in vollem Umfang bestehen. Eine Bürgschaft der LfA oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH ist nur beim beihilfefreien Energiekredit Regenerativ PV-A Plus (ER6) möglich, bei den anderen Produktvarianten nicht. Haftungsfreigestellte Energiekredite Regenerativ sind auf 2 Mio. EUR begrenzt — deutlich weniger als der Darlehenshöchstbetrag des Programms.

  5. 05

    Zusage der LfA abwarten und Darlehen über die Hausbank abrufen

    Die Hausbank leitet den Antrag an die LfA weiter. Maßgeblich für die Konditionen ist das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank. Nach der Zusage unterrichtet die Hausbank den Endkreditnehmer und vereinbart die Konditionen; Auszahlung und Abwicklung des Darlehens laufen ebenfalls über die Hausbank.

Häufige Fragen

Was wird mit dem Energiekredit Regenerativ gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf Basis erneuerbarer Energien sowie entsprechende Speichersysteme.
Wer kann den Energiekredit Regenerativ beantragen?
Insbesondere Unternehmen, Freiberufler und Bürgerenergiegenossenschaften mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Pro Vorhaben sind Darlehen bis zu 40 Mio. EUR möglich, mit flexiblen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren.
Wie günstig sind die Konditionen?
Die Konditionen liegen laut LfA deutlich günstiger als der Marktzins.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Energiekredit Regenerativ — LfA Förderbank Bayern
    lfa.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern
  2. [02]
    Merkblatt Energiekredit Regenerativ
    lfa.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern
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