Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Hessen (WIBank) |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) des Landes Hessen setzen die Förderung von Investitionen nach dem nationalen GAP-Strategieplan 2023–2027 mit Beteiligung des ELER um. Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert. Unterstützt werden Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung, unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes. Für die Umsetzung des AFP in Hessen ist geplant, einschließlich der rein national finanzierten Maßnahmen, insgesamt mindestens 3 Prozent der landwirtschaftlichen Unternehmen in Hessen zu unterstützen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Landwirtschaftliches Unternehmen (KMU)
Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen
Höchstens 2,0 Großvieheinheiten je Hektar nach der Investition
Was bekommst du konkret?
Förderfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen dienen. Zuwendungsfähig sind unter anderem die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Investitionen in Bewässerungsanlagen mit Wassereinsparung, Frostschutzberegnungsanlagen für Sonderkulturen, der Kauf neuer Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft einschließlich notwendiger Computersoftware sowie allgemeine Aufwendungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen und Baugenehmigungen. Die Gebühren für die Betreuung von Investitionsvorhaben sind bei einem förderfähigen baulichen Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro förderungsfähig.
Wie stellst du den Antrag?
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien RL-EFP unter Beachtung der vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossenen Förderungsgrundsätze. Für Investitionen in die Tierhaltung gelten Obergrenzen für die Zahl der Tierplätze; der Viehbesatz darf nach Durchführung der Investition 2,0 Großvieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter landwirtschaftlich genutzter Fläche nicht überschreiten. Informationen zu den besonderen Anforderungen werden im Merkblatt zum Förderantrag für das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm zur Verfügung gestellt.
Häufige Fragen
Was wird über das RL-EFP in Hessen gefördert?
Ab welchem Investitionsvolumen sind Betreuungsgebühren förderfähig?
Welche Anforderungen gelten für die Tierhaltung?
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- [01]Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)wibank.dePrimärquelleLand Hessen (WIBank)