BundesBonus
Zuschuss Land

Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) — Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Hessen)

Hessen fördert über das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) und das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende sowie besonders tiergerechte Landwirtschaft.

Zuständig
Land Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Hessen (WIBank)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) des Landes Hessen setzen die Förderung von Investitionen nach dem nationalen GAP-Strategieplan 2023–2027 mit Beteiligung des ELER um. Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert. Unterstützt werden Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung, unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes. Für die Umsetzung des AFP in Hessen ist geplant, einschließlich der rein national finanzierten Maßnahmen, insgesamt mindestens 3 Prozent der landwirtschaftlichen Unternehmen in Hessen zu unterstützen.

Schnell-Check

Passt Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) — Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Hessen) zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Landwirtschaftliches Unternehmen (KMU)

Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen

Höchstens 2,0 Großvieheinheiten je Hektar nach der Investition

Wie stellst du den Antrag?

Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien RL-EFP unter Beachtung der vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossenen Förderungsgrundsätze. Für Investitionen in die Tierhaltung gelten Obergrenzen für die Zahl der Tierplätze; der Viehbesatz darf nach Durchführung der Investition 2,0 Großvieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter landwirtschaftlich genutzter Fläche nicht überschreiten. Informationen zu den besonderen Anforderungen werden im Merkblatt zum Förderantrag für das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm zur Verfügung gestellt.

Häufige Fragen

Was wird über das RL-EFP in Hessen gefördert?
Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert, insbesondere zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Senkung der Produktionskosten und zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter Berücksichtigung von Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz.
Ab welchem Investitionsvolumen sind Betreuungsgebühren förderfähig?
Die Gebühren für die Betreuung von Investitionsvorhaben sind bei einem förderfähigen baulichen Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro förderungsfähig.
Welche Anforderungen gelten für die Tierhaltung?
Für Investitionen in die Tierhaltung gelten Obergrenzen für die Tierplätze je Tierart, und der Viehbesatz darf nach der Investition 2,0 Großvieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche nicht überschreiten.

Mehr zu Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) — Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Hessen) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken