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Zuschuss Land

NRW Ausgleichszahlung umweltspezifische Einschränkungen

Mit der Ausgleichszahlung unterstützt NRW Landwirte und Landbewirtschafter, die Dauergrünlandflächen in Natura-2000- oder Vogelschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen bewirtschaften — bis zu 135 Euro pro Hektar, mit Erhöhungsoptionen bis zu 235 Euro für besonders schonende Bewirtschaftung.

Zuständig
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die NRW-Ausgleichszahlung kompensiert Bewirtschaftungserschwernisse auf Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten — Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (Richtlinie 92/43/EWG), Europäische Vogelschutzgebiete (Richtlinie 2009/147/EG) und Naturschutzgebiete zur Verbesserung der Natura-2000-Kohärenz. Voraussetzung: Einhaltung der Grundanforderungen an Betriebsführung, GLÖZ-Standards, Mindestanforderungen für Düngemittel und Pflanzenschutzmittel, Rücksicht auf Brutvögel, Verzicht auf zusätzliche Entwässerung sowie Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Landwirt oder Landbewirtschafter

Mindestens 1 Hektar förderfähige landwirtschaftlich genutzte Fläche liegt im ausgewiesenen Schutzgebiet

Fläche liegt in FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet oder Naturschutzgebiet zur Natura-2000-Kohärenz

GLÖZ-Standards und Grundanforderungen an Betriebsführung werden eingehalten

Fläche ist nicht im öffentlichen Eigentum (auch nicht NRW-Stiftung Naturschutz/Heimat/Kulturpflege oder andere Stiftungen des öffentlichen Rechts)

Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen sowie Auffüllungen, Aufschüttungen und Abgrabungen

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer NRW einreichen

    Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellen.

  2. 02

    Antragsfrist beachten: bis 15. Mai

    Antragsschluss ist der 15. Mai des laufenden Jahres. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid erhalten

    Nach Prüfung durch die Landwirtschaftskammer NRW ergeht der Bewilligungsbescheid und die Ausgleichszahlung wird ausgezahlt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW Ausgleichszahlung umweltspezifische Einschränkungen — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)
  2. [02]
    Runderlass MUNV vom 05.07.2023
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)