Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW-Ausgleichszahlung kompensiert Bewirtschaftungserschwernisse auf Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten — Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (Richtlinie 92/43/EWG), Europäische Vogelschutzgebiete (Richtlinie 2009/147/EG) und Naturschutzgebiete zur Verbesserung der Natura-2000-Kohärenz. Voraussetzung: Einhaltung der Grundanforderungen an Betriebsführung, GLÖZ-Standards, Mindestanforderungen für Düngemittel und Pflanzenschutzmittel, Rücksicht auf Brutvögel, Verzicht auf zusätzliche Entwässerung sowie Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Landwirt oder Landbewirtschafter
Mindestens 1 Hektar förderfähige landwirtschaftlich genutzte Fläche liegt im ausgewiesenen Schutzgebiet
Fläche liegt in FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet oder Naturschutzgebiet zur Natura-2000-Kohärenz
GLÖZ-Standards und Grundanforderungen an Betriebsführung werden eingehalten
Fläche ist nicht im öffentlichen Eigentum (auch nicht NRW-Stiftung Naturschutz/Heimat/Kulturpflege oder andere Stiftungen des öffentlichen Rechts)
Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen sowie Auffüllungen, Aufschüttungen und Abgrabungen
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer NRW einreichen
Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellen.
- 02
Antragsfrist beachten: bis 15. Mai
Antragsschluss ist der 15. Mai des laufenden Jahres. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
- 03
Bewilligungsbescheid erhalten
Nach Prüfung durch die Landwirtschaftskammer NRW ergeht der Bewilligungsbescheid und die Ausgleichszahlung wird ausgezahlt.
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Ausgleichszahlung umweltspezifische Einschränkungen — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)
- [02]Runderlass MUNV vom 05.07.2023recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)