Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW-Ausgleichszahlung kompensiert Bewirtschaftungserschwernisse auf Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten — Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (Richtlinie 92/43/EWG), Europäische Vogelschutzgebiete (Richtlinie 2009/147/EG) und Naturschutzgebiete zur Verbesserung der Natura-2000-Kohärenz. Voraussetzung: Einhaltung der Grundanforderungen an Betriebsführung, GLÖZ-Standards, Mindestanforderungen für Düngemittel und Pflanzenschutzmittel, Rücksicht auf Brutvögel, Verzicht auf zusätzliche Entwässerung sowie Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Landwirt oder Landbewirtschafter
Mindestens 1 Hektar förderfähige landwirtschaftlich genutzte Fläche liegt im ausgewiesenen Schutzgebiet
Fläche liegt in FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet oder Naturschutzgebiet zur Natura-2000-Kohärenz
GLÖZ-Standards und Grundanforderungen an Betriebsführung werden eingehalten
Fläche ist nicht im öffentlichen Eigentum (auch nicht NRW-Stiftung Naturschutz/Heimat/Kulturpflege oder andere Stiftungen des öffentlichen Rechts)
Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen sowie Auffüllungen, Aufschüttungen und Abgrabungen
Was bekommst du konkret?
Zuschuss bis zu 135 Euro pro Hektar Grundförderung. Erhöhungsoptionen: Verzicht auf Nachsaat (+30 Euro/ha), Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (+35 Euro/ha), Einhaltung bestimmter Vorgaben zur Frühjahrsbearbeitung (+45 Euro/ha), Beschränkung auf zweimalige Mahd (+235 Euro/ha). Bagatellgrenze 95 Euro.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer NRW einreichen
Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellen.
- 02
Antragsfrist beachten: bis 15. Mai
Antragsschluss ist der 15. Mai des laufenden Jahres. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
- 03
Bewilligungsbescheid erhalten
Nach Prüfung durch die Landwirtschaftskammer NRW ergeht der Bewilligungsbescheid und die Ausgleichszahlung wird ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?
Wer wird gefördert?
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Ausgleichszahlung umweltspezifische Einschränkungen — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)
- [02]Runderlass MUNV vom 05.07.2023recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)