Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW-Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten kompensiert Einkommensverluste und zusätzliche Kosten von Betrieben in landschaftlich oder naturräumlich benachteiligten Gebieten gegenüber Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten. Förderfähig sind aktive Landwirte, die mindestens 3 Hektar Fläche in als benachteiligt ausgewiesenen Gebieten in Nordrhein-Westfalen bewirtschaften. Ziel ist die Erhaltung der Landschaft und die Förderung nachhaltiger Bewirtschaftungsmaßnahmen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Aktiver Landwirt oder Landwirtin
Förderfläche liegt in Nordrhein-Westfalen
Mindestens 3 Hektar Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten im Antragsjahr
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer NRW einreichen
Antrag mit den erforderlichen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellen.
- 02
Antragstermin für das laufende Jahr beachten
Den jährlich bekanntgegebenen Antragstermin einhalten. Anträge, die nach dem Stichtag eingehen, können in der Regel nicht mehr für das laufende Jahr berücksichtigt werden.
- 03
Bewilligungsbescheid erhalten
Nach Prüfung durch die Landwirtschaftskammer NRW ergeht der Bewilligungsbescheid und die Ausgleichszulage wird ausgezahlt.
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
- [02]Runderlass MLV vom 23.08.2023recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)