Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW-Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten kompensiert Einkommensverluste und zusätzliche Kosten von Betrieben in landschaftlich oder naturräumlich benachteiligten Gebieten gegenüber Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten. Förderfähig sind aktive Landwirte, die mindestens 3 Hektar Fläche in als benachteiligt ausgewiesenen Gebieten in Nordrhein-Westfalen bewirtschaften. Ziel ist die Erhaltung der Landschaft und die Förderung nachhaltiger Bewirtschaftungsmaßnahmen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Aktiver Landwirt oder Landwirtin
Förderfläche liegt in Nordrhein-Westfalen
Mindestens 3 Hektar Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten im Antragsjahr
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Abhängigkeit von der Ertragsmesszahl (EMZ) zwischen 25 und 75 Euro pro Hektar. Bagatellgrenze: 250 Euro.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer NRW einreichen
Antrag mit den erforderlichen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellen.
- 02
Antragstermin für das laufende Jahr beachten
Den jährlich bekanntgegebenen Antragstermin einhalten. Anträge, die nach dem Stichtag eingehen, können in der Regel nicht mehr für das laufende Jahr berücksichtigt werden.
- 03
Bewilligungsbescheid erhalten
Nach Prüfung durch die Landwirtschaftskammer NRW ergeht der Bewilligungsbescheid und die Ausgleichszulage wird ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Ausgleichszulage?
Wer wird gefördert?
Wie beantrage ich die Ausgleichszulage?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
- [02]Runderlass MLV vom 23.08.2023recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)