Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Förderung Marktstrukturverbesserung unterstützt das Land NRW Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse außerhalb der Primärproduktion sowie Mitglieder operationeller Gruppen. Förderfähig sind Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung (Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen, innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau, Modernisierung und Digitalisierung sowie Hochbaumaßnahmen) und die Gründung beziehungsweise das Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften (Gründungsausgaben, Personal- und Geschäftsausgaben, Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software).
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Erzeugerzusammenschluss, Verarbeitungs-/Vermarktungsunternehmen außerhalb der Primärproduktion oder Mitglied einer operationellen Gruppe
Maßnahme wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt
Bei Investitionen: Auslastung des Unternehmens für mind. 5 Jahre zu mind. 40 Prozent durch Lieferverträge
Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und normale Absatzmöglichkeiten nachweisbar
Erzeugerzusammenschlüsse sind für mindestens 5 Jahre angelegt und erzeugen ihr Angebot überwiegend selbst
Vorhaben steht im Einklang mit europäischen und nationalen Umweltvorschriften
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Bei Investitionsvorhaben muss das Unternehmen für mindestens 5 Jahre zu mindestens 40 Prozent der Aufnahmekapazität durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder Erzeugern ausgelastet sein. Zweckbindungsfristen ab Fertigstellung: 12 Jahre für Bauten und bauliche Anlagen, 5 Jahre für technische Einrichtungen, 3 Jahre für EDV-Ausstattungen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag beim LAVE einreichen
Antrag auf vorgesehenen Formularen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) stellen.
- 02
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach Bewilligungsbescheid des LAVE mit dem geförderten Vorhaben beginnen.
Häufige Fragen
Was wird über die Marktstrukturverbesserung gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Wo stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Marktstrukturverbesserung — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
- [02]Runderlass MLV vom 31.07.2023recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)