BundesBonus
Zuschuss Land

Förderung Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur NRW

Mit der EMFAF-Förderung NRW unterstützt das Land Fischerei-, Aquakultur- und Verarbeitungsunternehmen sowie Hochschulen mit Zuschüssen für nachhaltige Fischerei, Schutz aquatischer Bioressourcen, Verarbeitung und Vermarktung. Förderquote 25 bis 100 Prozent, abhängig von Antragsteller und Maßnahme.

Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur in NRW richtet sich an Fischerei- und Aquakulturunternehmen, Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, das zuständige Landesamt, Hochschulen und gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Fischereigenossenschaften, ohne Gemeinden, Kreise und Wasserverbände), eingetragene Fischereiverbände und die Stiftung Wasserlauf NRW. Schwerpunkte: Erhaltung aquatischer Bioressourcen (nachhaltige Fischerei, Energieeffizienz, Wasserfauna/-flora-Schutz, Natura-2000-Bewirtschaftung) sowie Verarbeitung und Vermarktung (Tierwohl, CO2-Einsparung, Innovation, Sicherheit).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Fischerei-/Aquakulturunternehmen, Verarbeitungs-/Vermarktungsunternehmen, Landesamt, Hochschule, wissenschaftliche/technische Einrichtung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts

Sitz in Nordrhein-Westfalen

Für Aquakulturmaßnahmen: Abschluss als Fischwirt oder vergleichbare Qualifikation

Antrag wird VOR Beginn des Vorhabens gestellt

Zweckbindungsfrist: 12 Jahre für Bauten und bauliche Anlagen, 5 Jahre für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Landwirtschaftskammer NRW einreichen

    Antrag auf vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellen.

  2. 02

    Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

    Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mit dem Vorhaben beginnen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur NRW — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
  2. [02]
    Runderlass MLV vom 14.09.2023 (Förderrichtlinie)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)