Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur in NRW richtet sich an Fischerei- und Aquakulturunternehmen, Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, das zuständige Landesamt, Hochschulen und gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Fischereigenossenschaften, ohne Gemeinden, Kreise und Wasserverbände), eingetragene Fischereiverbände und die Stiftung Wasserlauf NRW. Schwerpunkte: Erhaltung aquatischer Bioressourcen (nachhaltige Fischerei, Energieeffizienz, Wasserfauna/-flora-Schutz, Natura-2000-Bewirtschaftung) sowie Verarbeitung und Vermarktung (Tierwohl, CO2-Einsparung, Innovation, Sicherheit).
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Fischerei-/Aquakulturunternehmen, Verarbeitungs-/Vermarktungsunternehmen, Landesamt, Hochschule, wissenschaftliche/technische Einrichtung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts
Sitz in Nordrhein-Westfalen
Für Aquakulturmaßnahmen: Abschluss als Fischwirt oder vergleichbare Qualifikation
Antrag wird VOR Beginn des Vorhabens gestellt
Zweckbindungsfrist: 12 Jahre für Bauten und bauliche Anlagen, 5 Jahre für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte
Was bekommst du konkret?
Zuschuss oder Ausgleichszahlung. Förderumfang: 25 bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art und Größe des Antragstellers sowie Art und Umfang der Maßnahme. Bagatellgrenze: grundsätzlich 2.000 Euro, für Umweltdienstleistungen bei Karpfen-Warmwasserteichen und Aal-Besatzmaßnahmen 250 Euro.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der Landwirtschaftskammer NRW einreichen
Antrag auf vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellen.
- 02
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mit dem Vorhaben beginnen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die EMFAF-Förderung in NRW?
Wer wird gefördert?
Was ist beim Antrag zu beachten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur NRW — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
- [02]Runderlass MLV vom 14.09.2023 (Förderrichtlinie)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)