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Förderkredit · bis 500.000 € Bund

LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten

Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich Garten- und Weinbau mit einem Darlehen zur Liquiditätssicherung angesichts der wirtschaftlichen Belastungen durch die Krise im Nahen Osten. Möglich sind bis zu 50.000 Euro ohne Mehrkosten-Nachweis und bis zu 500.000 Euro bei begründetem höherem Bedarf.

Max. Kreditrahmen
500.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der LR-Soforthilfe stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank landwirtschaftlichen Primärproduzenten – unabhängig von Rechtsform und steuerlicher Einkunftsart – ein Darlehen zur Sicherung der Liquidität bereit. Ziel ist es, wirtschaftliche Belastungen abzufedern, die durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten entstehen. Die Mittel sind für betriebliche Zwecke einzusetzen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (inkl. Garten- und Weinbau)

Mittel werden für betriebliche Zwecke verwendet

Kein Unternehmen in Schwierigkeiten

Was bekommst du konkret?

Darlehen bis 50.000 Euro ohne Nachweis der Mehrkosten, bis 500.000 Euro bei begründeten höheren Liquiditätsbedarfen. Kreditlaufzeit 3 Jahre mit 0 bis 2 Tilgungsfreijahren, Auszahlung zu 100 Prozent. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist im Rahmen der Beihilfehöchstbeträge grundsätzlich möglich.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut der Wahl (Hausbank) gestellt. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiter; die Antragsbearbeitung erfolgt über das FGCenter.

Häufige Fragen

Wer kann die LR-Soforthilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich des Garten- und des Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart.
Wie hoch ist das Darlehen?
Ohne Nachweis der Mehrkosten sind bis zu 50.000 Euro möglich, bei begründeten höheren Liquiditätsbedarfen bis zu 500.000 Euro. Die Kreditlaufzeit beträgt 3 Jahre mit 0 bis 2 Tilgungsfreijahren.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut der Wahl (Hausbank) gestellt. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiter.
Bis wann gilt die Förderung?
Die Geltungsdauer des Programms ist bis zum 30. Dezember 2026 befristet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  2. [02]
    LR-Soforthilfe – Landwirtschaftliche Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  3. [03]
    Aktuelle Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
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