Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Landwirtschaftliche Rentenbank |
| Förderhöhe | bis zu 500.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der LR-Soforthilfe stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank landwirtschaftlichen Primärproduzenten – unabhängig von Rechtsform und steuerlicher Einkunftsart – ein Darlehen zur Sicherung der Liquidität bereit. Ziel ist es, wirtschaftliche Belastungen abzufedern, die durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten entstehen. Die Mittel sind für betriebliche Zwecke einzusetzen.
Passt LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (inkl. Garten- und Weinbau) |
| Mittel werden für betriebliche Zwecke verwendet |
| Kein Unternehmen in Schwierigkeiten |
Was bekommst du konkret?
Darlehen bis 50.000 Euro ohne Nachweis der Mehrkosten, bis 500.000 Euro bei begründeten höheren Liquiditätsbedarfen. Kreditlaufzeit 3 Jahre mit 0 bis 2 Tilgungsfreijahren, Auszahlung zu 100 Prozent. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist im Rahmen der Beihilfehöchstbeträge grundsätzlich möglich.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Finanzierungspartner (Hausbank) auswählen
Die Rentenbank vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über den vom Kreditnehmer gewählten Finanzierungspartner; der Antrag wird über ein Kreditinstitut der Wahl (Hausbank) gestellt. Erhebt der Finanzierungspartner eine Bearbeitungsgebühr, ist sie auf 1 % der Kreditsumme (höchstens 1.250 Euro) begrenzt.
- 02
Darlehenshöhe festlegen und Berechnungsangaben bereithalten
Für jedes Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion kann einmalig ein Kredit bis 50.000 Euro ohne Nachweis des Liquiditätsbedarfs beantragt werden. Höhere Beträge bis höchstens 500.000 Euro werden über die bewirtschaftete Fläche (100 Euro je Hektar, Hektarzahl angeben) oder über den jährlichen Energiezukauf (1 Cent je Kilowattstunde, kWh angeben) begründet.
- 03
Antrag mit De-minimis- und Kumulierungserklärung einreichen
Der Antrag wird auf den vorgesehenen Formularen gestellt; die Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiter, für die Antragstellung ist laut Förderdatenbank-Hinweis FGCenter zu nutzen. Einzureichen ist eine De-minimis-Beihilfeerklärung über den Finanzierungspartner; zur Kumulierung bestätigt der Kreditnehmer mit dem Formular „Kumulierungserklärung“ bei Antragstellung, spätestens vor Auszahlung, dass er keine weiteren Beihilfen erhält oder die Obergrenzen einhält.
- 04
Auszahlung über den Finanzierungspartner abwarten
Die Rentenbank zahlt den Kredit zu 100 % an den Finanzierungspartner aus. Der Kredit hat eine Laufzeit von 3 Jahren bei 0 bis 2 tilgungsfreien Jahren; die Förderbedingungen gelten bis zum 30. Dezember 2026.
Häufige Fragen
Wer kann die LR-Soforthilfe beantragen?
Wie hoch ist das Darlehen?
Wie wird der Antrag gestellt?
Bis wann gilt die Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmseite der Landwirtschaftlichen Rentenbankrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [02]LR-Soforthilfe – Landwirtschaftliche Rentenbankrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [03]Aktuelle Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbankrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.