Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Landwirtschaftliche Rentenbank |
| Förderhöhe | bis zu 500.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der LR-Soforthilfe stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank landwirtschaftlichen Primärproduzenten – unabhängig von Rechtsform und steuerlicher Einkunftsart – ein Darlehen zur Sicherung der Liquidität bereit. Ziel ist es, wirtschaftliche Belastungen abzufedern, die durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten entstehen. Die Mittel sind für betriebliche Zwecke einzusetzen.
Passt LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (inkl. Garten- und Weinbau)
Mittel werden für betriebliche Zwecke verwendet
Kein Unternehmen in Schwierigkeiten
Was bekommst du konkret?
Darlehen bis 50.000 Euro ohne Nachweis der Mehrkosten, bis 500.000 Euro bei begründeten höheren Liquiditätsbedarfen. Kreditlaufzeit 3 Jahre mit 0 bis 2 Tilgungsfreijahren, Auszahlung zu 100 Prozent. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist im Rahmen der Beihilfehöchstbeträge grundsätzlich möglich.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut der Wahl (Hausbank) gestellt. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiter; die Antragsbearbeitung erfolgt über das FGCenter.
Häufige Fragen
Wer kann die LR-Soforthilfe beantragen?
Wie hoch ist das Darlehen?
Wie wird der Antrag gestellt?
Bis wann gilt die Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [02]LR-Soforthilfe – Landwirtschaftliche Rentenbankrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [03]Aktuelle Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbankrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank