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Zuschuss Land

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Mecklenburg-Vorpommern

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuschüsse für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Gefördert werden besonders umwelt-, klima- und tiergerechte Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.

Zuständig
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende sowie tiergerechte Landwirtschaft. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 26. September 2023 in Verbindung mit dem GAK-Gesetz und dem GAP-Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland 2023 bis 2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleinst-, kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen

Nachweis beruflicher Fähigkeiten zur Betriebsführung

Investitionskonzept zur Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit

Besondere Anforderungen an Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllt

Was bekommst du konkret?

Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Vorbereitung für den Erstverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen und besondere Anforderungen an den Verbraucher-, Umwelt-, Klima- oder Tierschutz erfüllen. Bei Investitionen mit einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von nicht mehr als 150.000 Euro genügt ein vereinfachtes Investitionskonzept. Bauliche Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro sind betreuungspflichtig. Für bestimmte, außerhalb des GAP-Strategieplans geplante Vorhaben darf der Beihilfebetrag 500.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht überschreiten. Nicht förderfähig sind unter anderem der Erwerb von Grundstücken, Produktionsrechten, Tieren und Pflanzen sowie bauliche Investitionen in der Tierhaltung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 5 Millionen Euro.

Wie stellst du den Antrag?

Die antragstellende Person muss berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Betriebsführung nachweisen, grundsätzlich eine Vorwegbuchführung für mindestens zwei Jahre vorlegen und ein Investitionskonzept über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und die Finanzierbarkeit des Vorhabens erbringen. Vorhaben, die vor Genehmigung begonnen wurden, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern gestellt.

Häufige Fragen

Wer wird durch das AFP in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?
Gefördert werden Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen gelten und deren Geschäftstätigkeit zu mehr als 25 Prozent aus Bodenbewirtschaftung oder damit verbundener Tierhaltung besteht und die die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen.
Welche Investitionen sind förderfähig?
Förderfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Vorbereitung für den Erstverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen und besondere Anforderungen an Verbraucher-, Umwelt-, Klima- oder Tierschutz erfüllen.
Welche Investitionen sind ausgeschlossen?
Nicht förderfähig sind unter anderem der Erwerb von Grundstücken, Produktionsrechten, Tieren oder Pflanzen, mobile Maschinen der Außenwirtschaft sowie bauliche Investitionen in der Tierhaltung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 5 Millionen Euro.
Gibt es besondere Regelungen für Junglandwirte?
Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, können einen zusätzlichen Zuschuss erhalten und müssen nachweisen, dass die Investition innerhalb von fünf Jahren nach der erstmaligen Niederlassung getätigt wird.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes: AFP Mecklenburg-Vorpommern
    foerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
  2. [02]
    GAK-Gesetz (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageMinisterium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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