Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende sowie tiergerechte Landwirtschaft. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 26. September 2023 in Verbindung mit dem GAK-Gesetz und dem GAP-Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland 2023 bis 2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Passt Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Mecklenburg-Vorpommern zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Kleinst-, kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen
Nachweis beruflicher Fähigkeiten zur Betriebsführung
Investitionskonzept zur Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
Besondere Anforderungen an Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllt
Was bekommst du konkret?
Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Vorbereitung für den Erstverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen und besondere Anforderungen an den Verbraucher-, Umwelt-, Klima- oder Tierschutz erfüllen. Bei Investitionen mit einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von nicht mehr als 150.000 Euro genügt ein vereinfachtes Investitionskonzept. Bauliche Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro sind betreuungspflichtig. Für bestimmte, außerhalb des GAP-Strategieplans geplante Vorhaben darf der Beihilfebetrag 500.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht überschreiten. Nicht förderfähig sind unter anderem der Erwerb von Grundstücken, Produktionsrechten, Tieren und Pflanzen sowie bauliche Investitionen in der Tierhaltung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 5 Millionen Euro.
Wie stellst du den Antrag?
Die antragstellende Person muss berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Betriebsführung nachweisen, grundsätzlich eine Vorwegbuchführung für mindestens zwei Jahre vorlegen und ein Investitionskonzept über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und die Finanzierbarkeit des Vorhabens erbringen. Vorhaben, die vor Genehmigung begonnen wurden, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern gestellt.
Häufige Fragen
Wer wird durch das AFP in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?
Welche Investitionen sind förderfähig?
Welche Investitionen sind ausgeschlossen?
Gibt es besondere Regelungen für Junglandwirte?
Mehr zu Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Mecklenburg-Vorpommern und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderdatenbank des Bundes: AFP Mecklenburg-Vorpommernfoerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- [02]GAK-Gesetz (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageMinisterium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern