Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Förderhöhe | bis zu 150 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien Plus ergänzt seit dem 18. Juni 2026 die bestehende Produktfamilie der KfW für erneuerbare Energien. Es richtet sich an Unternehmen jeder Größe sowie an Freiberufler, die gewerblich in die Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energien investieren. Antragsberechtigt sind auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures innerhalb der Europäischen Union, in Norwegen und im Vereinigten Königreich mit maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25 Prozent.
Gefördert werden Investitionen in die Errichtung und den Erwerb neuer Anlagen ebenso wie die Modernisierung bestehender oder gebrauchter Anlagen. Auf der Stromseite zählen dazu Photovoltaikanlagen, CSP-Anlagen, Windkraftanlagen an Land und auf See, Anlagen zur Nutzung von Meeresenergie, Wasserkraftanlagen sowie Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Biogas oder Biokraftstoffen. Auf der Wärmeseite sind elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermieanlagen sowie die Erzeugung von Wärme und Kälte aus erneuerbarem Wasserstoff oder Biomasse förderfähig.
Ebenfalls finanziert werden Energiespeicher: Stromspeicher einschließlich Pumpspeicherwerken mit geschlossenem Kreislauf, Wärmespeicher einschließlich Erdwärme- und Aquiferwärmespeichern sowie Wasserstoffspeicher, auch durch den Umbau bestehender unterirdischer Gasspeicheranlagen.
Als Förderziel nennt das KfW-Merkblatt, den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien und die Vermarktung von Strom über sogenannte Direktlieferverträge (Power Purchase Agreements) zu unterstützen. Daraus folgt die wichtigste Abgrenzung des Programms: Sobald für die förderfähigen Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung wie eine Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird, ist eine Finanzierung über Erneuerbare Energien Plus nicht möglich. Für solche Anlagen verweist die KfW auf die beihilfefreie Produktvariante Erneuerbare Energien Standard unter der Programmnummer 270, die ein eigenes Produktmerkblatt hat und separat zu beantragen ist. Mit anderen Fördermitteln lässt sich der Kredit dagegen im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen kombinieren.
Nicht gefördert werden Maßnahmen des Bundes, der Bundesländer und ihrer Einrichtungen, Maßnahmen von Kommunen und kommunalen Eigenbetrieben, Gebäude und gebäudetechnische Anlagen, die unter die EU-Richtlinie 2024/1275 über die Gesamteffizienz von Gebäuden fallen, die Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen oder gemeinnützigen Nutzung, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen sowie der käufliche Erwerb im Rahmen von Vermögensübertragungen.
Passt KfW 570 — Erneuerbare Energien Plus zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Handelst du in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit?
Investierst du in eine Anlage zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder in einen Energiespeicher?
Verzichtest du für dieses Vorhaben auf eine Förderung nach EEG, KWKG oder BEW und auf eine Einspeisevergütung?
Ist das Vorhaben noch nicht begonnen und handelt es sich weder um eine Umschuldung noch um eine Nachfinanzierung?
Wie hoch ist dein Kreditbedarf für das Vorhaben (in Euro)?
Was bekommst du konkret?
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann laut Merkblatt überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt. Die Mehrwertsteuer ist mitfinanzierbar, sofern keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt. Zur Wahl stehen bis zu 5 Jahre Laufzeit bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, bis zu 7 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren, bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren sowie bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren; die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Zinssatz ist für bis zu 10 Jahre fest. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags, die Tilgung in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit. Der Kredit ist bis 12 Monate nach Zusage abrufbar, die Frist kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert werden. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat. Die Sicherheiten werden banküblich zwischen Antragsteller und Finanzierungspartner vereinbart.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner der eigenen Wahl gestellt, also bei einer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Der Finanzierungspartner prüft die Unterlagen, reicht den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW ein und schließt bei einer Zusage den Kreditvertrag mit dem Antragsteller. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich.
Häufige Fragen
Wer kann den KfW-Kredit 570 beantragen?
Wie hoch ist der Kredit maximal?
Kann ich den Kredit mit der EEG-Einspeisevergütung kombinieren?
Wie stelle ich den Antrag?
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Jahre sind möglich?
Was unterscheidet Erneuerbare Energien Plus von Erneuerbare Energien Standard?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW 570 — Erneuerbare Energien Plus — Offizielle Programmseitekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]NRW.BANK — Produktinfo zum KfW-Programm Erneuerbare Energien Plusnrwbank.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]Merkblatt Kredit Nr. 570 (PDF)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe