BundesBonus
Förderkredit · bis 150 Mio. € Bund

KfW 570 — Erneuerbare Energien Plus

Zinsgünstiger KfW-Förderkredit für Unternehmen jeder Größe und Freiberufler, die in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder in Energiespeicher investieren. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben.

Max. Kreditrahmen
150 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 150 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien Plus ergänzt seit dem 18. Juni 2026 die bestehende Produktfamilie der KfW für erneuerbare Energien. Es richtet sich an Unternehmen jeder Größe sowie an Freiberufler, die gewerblich in die Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energien investieren. Antragsberechtigt sind auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures innerhalb der Europäischen Union, in Norwegen und im Vereinigten Königreich mit maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25 Prozent.

Gefördert werden Investitionen in die Errichtung und den Erwerb neuer Anlagen ebenso wie die Modernisierung bestehender oder gebrauchter Anlagen. Auf der Stromseite zählen dazu Photovoltaikanlagen, CSP-Anlagen, Windkraftanlagen an Land und auf See, Anlagen zur Nutzung von Meeresenergie, Wasserkraftanlagen sowie Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Biogas oder Biokraftstoffen. Auf der Wärmeseite sind elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermieanlagen sowie die Erzeugung von Wärme und Kälte aus erneuerbarem Wasserstoff oder Biomasse förderfähig.

Ebenfalls finanziert werden Energiespeicher: Stromspeicher einschließlich Pumpspeicherwerken mit geschlossenem Kreislauf, Wärmespeicher einschließlich Erdwärme- und Aquiferwärmespeichern sowie Wasserstoffspeicher, auch durch den Umbau bestehender unterirdischer Gasspeicheranlagen.

Als Förderziel nennt das KfW-Merkblatt, den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien und die Vermarktung von Strom über sogenannte Direktlieferverträge (Power Purchase Agreements) zu unterstützen. Daraus folgt die wichtigste Abgrenzung des Programms: Sobald für die förderfähigen Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung wie eine Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird, ist eine Finanzierung über Erneuerbare Energien Plus nicht möglich. Für solche Anlagen verweist die KfW auf die beihilfefreie Produktvariante Erneuerbare Energien Standard unter der Programmnummer 270, die ein eigenes Produktmerkblatt hat und separat zu beantragen ist. Mit anderen Fördermitteln lässt sich der Kredit dagegen im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen kombinieren.

Nicht gefördert werden Maßnahmen des Bundes, der Bundesländer und ihrer Einrichtungen, Maßnahmen von Kommunen und kommunalen Eigenbetrieben, Gebäude und gebäudetechnische Anlagen, die unter die EU-Richtlinie 2024/1275 über die Gesamteffizienz von Gebäuden fallen, die Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen oder gemeinnützigen Nutzung, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen sowie der käufliche Erwerb im Rahmen von Vermögensübertragungen.

Schnell-Check

Passt KfW 570 — Erneuerbare Energien Plus zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Handelst du in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit?

Investierst du in eine Anlage zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder in einen Energiespeicher?

Verzichtest du für dieses Vorhaben auf eine Förderung nach EEG, KWKG oder BEW und auf eine Einspeisevergütung?

Ist das Vorhaben noch nicht begonnen und handelt es sich weder um eine Umschuldung noch um eine Nachfinanzierung?

Wie hoch ist dein Kreditbedarf für das Vorhaben (in Euro)?

Was bekommst du konkret?

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann laut Merkblatt überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt. Die Mehrwertsteuer ist mitfinanzierbar, sofern keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt. Zur Wahl stehen bis zu 5 Jahre Laufzeit bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, bis zu 7 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren, bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren sowie bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren; die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Zinssatz ist für bis zu 10 Jahre fest. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags, die Tilgung in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit. Der Kredit ist bis 12 Monate nach Zusage abrufbar, die Frist kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert werden. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat. Die Sicherheiten werden banküblich zwischen Antragsteller und Finanzierungspartner vereinbart.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner der eigenen Wahl gestellt, also bei einer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Der Finanzierungspartner prüft die Unterlagen, reicht den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW ein und schließt bei einer Zusage den Kreditvertrag mit dem Antragsteller. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich.

Häufige Fragen

Wer kann den KfW-Kredit 570 beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe und Freiberufler, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln — sowohl mit Unternehmenssitz in Deutschland als auch im Ausland. Ebenfalls antragsberechtigt sind juristische Personen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung, die gewerblich tätig sind, sowie Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures in der EU, in Norwegen und im Vereinigten Königreich mit mindestens 25 Prozent deutscher Beteiligung.
Wie hoch ist der Kredit maximal?
Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Das Merkblatt lässt eine Überschreitung dieser Obergrenze zu, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt. Der Betrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt, es gibt keinen Abschlag. Einen Tilgungszuschuss enthält das Programm nicht — der Kredit ist vollständig zurückzuzahlen, der Vorteil liegt im vergünstigten Zinssatz.
Kann ich den Kredit mit der EEG-Einspeisevergütung kombinieren?
Nein. Sobald für die förderfähigen Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung wie eine Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird, ist eine Finanzierung über dieses Produkt ausgeschlossen. Für solche Anlagen verweist die KfW auf das Produkt Erneuerbare Energien Standard mit der Programmnummer 270. Mit anderen Fördermitteln ist eine Kombination im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über einen Finanzierungspartner deiner Wahl — in der Regel die Hausbank. Sie prüft die Unterlagen und reicht den Antrag bei der KfW ein. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, für bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben ist eine Nachfinanzierung ausgeschlossen.
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Jahre sind möglich?
Zur Wahl stehen bis zu 5 Jahre Laufzeit bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, bis zu 7 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren, bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren sowie bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Zinssatz lässt sich für bis zu 10 Jahre festschreiben, getilgt wird nach der tilgungsfreien Zeit in vierteljährlichen Raten.
Was unterscheidet Erneuerbare Energien Plus von Erneuerbare Energien Standard?
Der entscheidende Unterschied liegt in der Beihilfe. Erneuerbare Energien Standard (270) ist laut KfW-Merkblatt die beihilfefreie Produktvariante mit eigenem Merkblatt, während Erneuerbare Energien Plus (570) den marktbasierten Ausbau und die Stromvermarktung über Direktlieferverträge unterstützen soll. Als praktische Faustregel nennt das Merkblatt: Wer für die Anlage eine EEG-Förderung oder eine vergleichbare staatliche Förderung nutzt, beantragt 270 — wer darauf verzichtet, kommt für 570 in Frage. Der Kredithöchstbetrag liegt in beiden Programmen bei 150 Millionen Euro pro Vorhaben.

Mehr zu KfW 570 — Erneuerbare Energien Plus und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
    Merkblatt Kredit Nr. 570 (PDF)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
Teilen
Merken