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Games-Förderung des Bundes

Die Games-Förderung des Bundes ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss des Bundesforschungsministeriums (BMFTR) für die Produktion von Games oder Prototypen für Games. Die Quote liegt je nach Unternehmensgröße bei bis zu 25, 45 oder 50 Prozent, die Mindestprojektgröße bei 300.000 Euro. Gefördert wird nur nach bestandenem Kulturtest; nach Fertigstellung und vor Veröffentlichung ist das Game einem Alterskennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz zuzuführen. Der DLR-Projektträger betreut die Anträge.

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit der Games-Förderung will das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Deutschland als Produktionsstandort für Games attraktiver und international wettbewerbsfähiger machen. Im Mittelpunkt stehen laut Ministerium Innovationen und digitale Teilhabe für alle. Gefördert wird die Produktion von Games oder Prototypen für Games.

Die Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens: Große Unternehmen erhalten bis zu 25 % Förderung, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 45 % und junge Start-ups (bis 3 Jahre) bis zu 50 %. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, die Mindestprojektgröße beträgt 300.000 Euro. Anträge werden nach Eingangsreihenfolge bearbeitet.

Das Game ist nach Fertigstellung und vor Veröffentlichung einem Alterskennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuzuführen; erfolgt keine Alterskennzeichnung, ist die Zuwendung vollständig zurückzuzahlen. Geförderte Games müssen außerdem einen Mindestbeitrag zur Barrierefreiheit leisten; das gilt nicht für Prototypen. Gewaltverherrlichende Spiele und Glücksspiel sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlage ist die Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 16.12.2024; konkrete Regeln für die Antragstellung enthält der Zweite Förderaufruf, gültig ab 18.07.2025 und befristet bis zur Veröffentlichung eines neuen Förderaufrufs, längstens bis zum 31.12.2026.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Planen Sie die Produktion eines Games oder eines Prototyps für ein Game?
Beträgt die Projektgröße mindestens 300.000 Euro (Mindestprojektgröße)?
Besteht das Projekt den Kulturtest (kultureller Bezug zu Deutschland oder Europa)?
Wird das Spiel vor Veröffentlichung einer Alterskennzeichnung bei der USK nach dem Jugendschutzgesetz zugeführt?
Ist das Spiel frei von gewaltverherrlichenden Inhalten und kein Glücksspiel?

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Produktion von Games oder Prototypen für Games. Die Förderquote hängt von der Unternehmensgröße ab: Große Unternehmen erhalten bis zu 25 % Förderung, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 45 %, junge Start-ups (bis 3 Jahre) bis zu 50 %. Die Mindestprojektgröße beträgt 300.000 Euro.

Wie stellst du den Antrag?

Zunächst reichen Sie einen Antragsentwurf ein. Vor dem finalen Antrag ist verpflichtend eine Entwurfsabnahme beim zuständigen Projektträger zu durchlaufen; der Ablauf steht im Dokument „Erste Schritte“ und im Merkblatt zur Entwurfsabnahme auf der Seite des Förderprogramms. Der DLR-Projektträger betreut die Antragsbearbeitung und ist die erste Ansprechstelle für Rückfragen. Anträge werden nach Eingangsreihenfolge bearbeitet; der Zweite Förderaufruf gilt bis zur Veröffentlichung eines neuen Förderaufrufs, längstens bis zum 31.12.2026, und für in dieser Zeit gestellte Anträge bis zum Projektende. Die Formulare (unter anderem Vorhabenbeschreibung, Arbeitsplan, Kulturtest, KMU-Erklärung) und die aktuelle Mittelverfügbarkeit stehen auf der BMFTR-Seite; ob noch Mittel verfügbar sind, prüfen Sie dort vor der Antragstellung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderquote der Games-Förderung des Bundes?
Sie richtet sich nach der Unternehmensgröße: Große Unternehmen erhalten bis zu 25 % Förderung, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 45 % und junge Start-ups (bis 3 Jahre) bis zu 50 %. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Gibt es eine Mindestgröße für das Projekt?
Ja, die Mindestprojektgröße beträgt 300.000 Euro. Gefördert wird die Produktion von Games oder Prototypen für Games.
Was ist ein Kulturtest?
Durch die verpflichtende Anlage des Kulturtests soll sichergestellt werden, dass geförderte Computerspiele einen kulturellen Bezug zu Deutschland oder Europa aufweisen. Das Formblatt ist auf der Seite des Förderprogramms abrufbar.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Zunächst reichen Sie einen Antragsentwurf ein. Vor dem finalen Antrag müssen Sie verpflichtend eine Entwurfsabnahme beim zuständigen Projektträger durchlaufen. Die Anträge werden nach Eingangsreihenfolge bearbeitet.
Wie wird der Jugendschutz umgesetzt?
Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, das Spiel vor Veröffentlichung einem Alterskennzeichnungsverfahren bei der USK nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuzuführen. Gewaltverherrlichende Spiele und Glücksspiel sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Games-Förderung des Bundes — Offizielle Programmseite
    bmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  2. [02]
    Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 16.12.2024
    bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  3. [03]
    FAQ zur Games-Förderung
    bmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  4. [04]
    Erste Schritte zur Antragstellung
    bmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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