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Förderungen in Bayern

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Bayern verfügbar sind — vom Bund und vom Land.

91 Förderungen · Bundesland Bayern

Was gilt in Bayern konkret?

Regionale Kennzahlen für Bayern
Kennzahl Wert Bedeutung
Einwohner 13.369.393 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2025 285.000 im Schnitt 920 € pro Monat bewilligt

Auf Landesebene bündeln sich die Programme, die für alle Kommunen des Landes gelten. Die konkrete Antragsbearbeitung findet dagegen bei den Kreisen und kreisfreien Städten statt.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2025 rund 285.000 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 920 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

91 Förderungen in Bayern

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

bis zu 533.997 €

Zuschuss Land

Landarztprämie

Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.

bis zu 60.000 €

Zuschuss Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

bis zu 51.130 €

Darlehen Land

Förderung von Wohnraum für Auszubildende (Bayern)

Der Freistaat Bayern fördert gemeinsam mit dem Bund die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Auszubildende. Gewährt wird ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz im Einzelzimmer und bis zu 26.000 Euro je Wohnplatz im Doppelzimmer bei 25-jähriger Belegungsbindung.

bis zu 45.000 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

Förderungen in den Städten Bayerns

Direkter Drilldown in die größten Städte des Bundeslandes.