Auf einen Blick
| Förderart | Sonstige |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerischer Entschädigungsfonds (Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Landesamt für Denkmalpflege) |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Der Entschädigungsfonds ist ein staatliches Sondervermögen nach Art. 19 BayDSchG, das vom Freistaat und den Kommunen zu gleichen Teilen getragen und vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet wird. Zuwendungen kommen vor allem für umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern mit überregionaler Bedeutung und akuter Gefährdung in Betracht. Voraussetzung ist unter anderem, dass dem Denkmaleigentümer die Übernahme der vollen Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Art (Zuschuss und/oder Darlehen) und konkrete Höhe werden im Rahmen einer eingehenden Zumutbarkeitsprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse festgelegt.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Eigentum an einem Denkmal mit überregionaler Bedeutung / akuter Gefährdung |
| Volle Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zumutbar (Zumutbarkeitsprüfung) |
| Antrag vor Beginn der Maßnahme |
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; eine Unterstützung scheidet aus, wenn bereits begonnen oder abgeschlossen wurde.
- 02
An die Untere Denkmalschutzbehörde wenden
Antragsteller wenden sich an die Untere Denkmalschutzbehörde (Landratsamt, kreisfreie oder Große Kreisstadt); diese beantragt die Zuwendung beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
- 03
Unterlagen zur Zumutbarkeit vorlegen
Für die Zumutbarkeitsprüfung sind Unterlagen zur Vermögens- und Einkommenssituation vorzulegen.
Häufige Fragen
Wer kann eine Zuwendung aus dem Entschädigungsfonds erhalten?
Wird gezahlt als Zuschuss oder als Darlehen?
Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Datenbogen Teil II — Inanspruchnahme des Entschädigungsfonds (Sonderauflagen ab 250.000 Euro, Wertausgleichsklausel)blfd.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- [02]Entschädigungsfonds beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflegeblfd.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- [03]Verwaltungsverfahren bei der Inanspruchnahme des Entschädigungsfonds (BayMBl. 2021 Nr. 203)blfd.bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds mit Fokus auf Bayern. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.