Auf einen Blick
| Förderart | Sonstige |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerischer Entschädigungsfonds (Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Landesamt für Denkmalpflege) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Der Entschädigungsfonds ist ein staatliches Sondervermögen nach Art. 19 BayDSchG, das vom Freistaat und den Kommunen zu gleichen Teilen getragen und vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet wird. Zuwendungen kommen vor allem für umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern mit überregionaler Bedeutung und akuter Gefährdung in Betracht. Voraussetzung ist unter anderem, dass dem Denkmaleigentümer die Übernahme der vollen Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Art (Zuschuss und/oder Darlehen) und konkrete Höhe werden im Rahmen einer eingehenden Zumutbarkeitsprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse festgelegt.
Passt Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Eigentum an einem Denkmal mit überregionaler Bedeutung / akuter Gefährdung
Volle Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zumutbar (Zumutbarkeitsprüfung)
Antrag vor Beginn der Maßnahme
Was bekommst du konkret?
Zuschüsse und/oder zinsgünstige bzw. zinslose Darlehen zur Instandsetzung von Denkmälern. Bei Zuschüssen ab 250.000 Euro wird als Sonderauflage eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zum Erhalt des Denkmals im Grundbuch eingetragen; in Einzelfällen gilt eine Wertausgleichsklausel bei Verkauf innerhalb von in der Regel 45 Jahren.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; eine Unterstützung scheidet aus, wenn bereits begonnen oder abgeschlossen wurde.
- 02
An die Untere Denkmalschutzbehörde wenden
Antragsteller wenden sich an die Untere Denkmalschutzbehörde (Landratsamt, kreisfreie oder Große Kreisstadt); diese beantragt die Zuwendung beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
- 03
Unterlagen zur Zumutbarkeit vorlegen
Für die Zumutbarkeitsprüfung sind Unterlagen zur Vermögens- und Einkommenssituation vorzulegen.
Häufige Fragen
Wer kann eine Zuwendung aus dem Entschädigungsfonds erhalten?
Wird gezahlt als Zuschuss oder als Darlehen?
Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?
Mehr zu Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerischer Entschädigungsfonds (Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Landesamt für Denkmalpflege)
- [02]Entschädigungsfonds beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflegeblfd.bayern.dePrimärquelleBayerischer Entschädigungsfonds (Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Landesamt für Denkmalpflege)