Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | LfA Förderbank Bayern |
| Förderhöhe | bis zu 50 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Energiekredit Wärme ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen der LfA Förderbank Bayern für die Finanzierung von Wärmenetzen und für Investitionen in Wärme und Kälte auf Basis regenerativer Energien. Er richtet sich insbesondere an Unternehmen, Freiberufler und Bürgerenergiegenossenschaften mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR. Das Programm bietet günstige Konditionen sowie ein flexibles Angebot an Kreditlaufzeiten und Zinsbindungen. Pro Vorhaben sind Darlehen bis zu 25 Mio. EUR in der Variante EW5 bzw. bis zu 50 Mio. EUR in der Variante EW6 möglich.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Unternehmen, Freiberufler oder Bürgerenergiegenossenschaft
Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR
Investition in Wärmenetze oder Wärme/Kälte aus regenerativen Energien
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben planen und den Antrag vor dem Start einreichen
Der Antrag muss bei der Hausbank eingehen, bevor das Vorhaben beginnt. Wer zuerst bestellt, baut oder kauft und danach finanziert, verliert die Förderung — eine Nachfinanzierung ist ausgeschlossen. Vor der Antragstellung stehen deshalb Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und die Frage, welche Ausgaben förderfähig sind.
- 02
Produktvariante wählen: EW5 oder EW6
Für Darlehen bis 25 Mio. EUR steht die Produktvariante EW5 zur Verfügung, für Darlehen bis 50 Mio. EUR die Variante EW6. Die Wahl entscheidet über die weiteren Antragsunterlagen: Für die Beantragung des EW 6 muss zusätzlich ein formloser Abrufplan eingereicht werden.
- 03
Hausbank ansprechen
Beantragt und ausgezahlt wird der Energiekredit Wärme bei der Hausbank des Endkreditnehmers, nicht direkt bei der LfA. Die LfA arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen.
- 04
Sicherheiten mit der Hausbank klären — ohne Risikoübernahme der LfA
Anders als bei den übrigen LfA-Förderkrediten gibt es hier keine Entlastung der Hausbank: Im Energiekredit Wärme sind keine Risikoübernahmen möglich, weder Haftungsfreistellung noch Bürgschaft. Die Besicherung ist deshalb allein zwischen Kreditnehmer und Hausbank zu klären und sollte früh im Gespräch stehen.
- 05
Zinssatz und Laufzeit mit der Hausbank vereinbaren
Der Zinssatz wird individuell zwischen Hausbank und Förderadressat anhand von Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten festgelegt; die LfA ermittelt je Konstellation eine Preisklasse von A bis X als Obergrenze. Laufzeiten liegen zwischen 10 und 30 Jahren, Zinsbindungen sind bis zu 20 Jahre möglich, dazu kommen bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Beim EW 6 hängen die Konditionen zusätzlich von den vereinbarten Abrufterminen ab.
- 06
Zusage der LfA abwarten und Darlehen über die Hausbank abrufen
Die Hausbank leitet den Antrag an die LfA weiter. Maßgeblich für die Konditionen ist das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank. Nach der Zusage unterrichtet die Hausbank den Endkreditnehmer und vereinbart die Konditionen; Auszahlung und Abwicklung des Darlehens laufen ebenfalls über die Hausbank.
Häufige Fragen
Was wird mit dem Energiekredit Wärme gefördert?
Wer kann den Energiekredit Wärme beantragen?
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Worin unterscheiden sich EW5 und EW6?
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- [01]Energiekredit Wärme — LfA Förderbank Bayernlfa.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern
- [02]LfA Förderbank Bayern — Förderangebote-Übersichtlfa.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern
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