Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Landesamt für Pflege |
| Höhe pro Jahr | 500 € pro Jahr |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Bayerische Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt wird. Es ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Wohnform — auch Heimbewohner erhalten es.
Seit dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt die Leistung 500 € pro Jahr (zuvor 1.000 €). Anspruch hat, wer mindestens an einem Tag im jeweiligen Pflegegeldjahr mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 anerkannt ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.
Der Antrag muss nur einmal gestellt werden — danach erfolgt die Auszahlung künftig automatisch jährlich, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Passt Bayerisches Landespflegegeld zu dir?
2 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
Pflegegrad 2 oder höher
Pflegegrad 2 · Pflegegrad 3 · Pflegegrad 4 · Pflegegrad 5
Hauptwohnsitz in Bayern
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bayerische Landespflegegeld 2026?
Bekomme ich das Landespflegegeld auch im Pflegeheim?
Muss ich jedes Jahr neu beantragen?
Bis wann muss ich das Landespflegegeld beantragen?
Wird es auf das Pflegegeld der Pflegekasse angerechnet?
Mehr Bayerisches Landespflegegeld-Inhalte für Bayern
Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.
Übersicht & Region
Auch interessant
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bayerisches Landesamt für Pflege — Landespflegegeldlandespflegegeld.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Pflege
- [02]ZBFS — Finanzielle Hilfen bei Pflegezbfs.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Pflege
Diese Seite zeigt Bayerisches Landespflegegeld mit Fokus auf Bayern. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.