Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Landesamt für Pflege |
| Höhe pro Jahr | 500 € pro Jahr |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Bayerische Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt wird. Es ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Wohnform — auch Heimbewohner erhalten es.
Seit dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt die Leistung 500 € pro Jahr (zuvor 1.000 €). Anspruch hat, wer mindestens an einem Tag im jeweiligen Pflegegeldjahr mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 anerkannt ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.
Der Antrag muss nur einmal gestellt werden — danach erfolgt die Auszahlung künftig automatisch jährlich, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
Pflegegrad 2 oder höher
Pflegegrad 2 · Pflegegrad 3 · Pflegegrad 4 · Pflegegrad 5
Hauptwohnsitz in Bayern
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen (schriftlich oder elektronisch über landespflegegeld.bayern.de).
- Nachweise: Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse, Meldenachweis (Hauptwohnsitz Bayern).
- Einmal-Antrag: Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung künftig automatisch jährlich.
- Frist: Für das Pflegegeldjahr 2026 ist der Antrag bis spätestens 31. März 2026 zu stellen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bayerische Landespflegegeld 2026?
Bekomme ich das Landespflegegeld auch im Pflegeheim?
Muss ich jedes Jahr neu beantragen?
Wird es auf das Pflegegeld der Pflegekasse angerechnet?
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