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Zuschuss · bis 500 €/Jahr Land

Bayerisches Landespflegegeld

Das Bayerische Landespflegegeld ist eine jährliche Leistung des Freistaats Bayern für pflegebedürftige Menschen. Seit dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt es 500 € pro Jahr (zuvor 1.000 €). Anspruch hat, wer mindestens an einem Tag im Pflegegeldjahr Pflegegrad 2 oder höher hat und seinen Hauptwohnsitz in Bayern — unabhängig von Einkommen, Vermögen und Wohnform (zu Hause oder im Pflegeheim). Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Pflege.

Jährliche Zahlung
500 €
pro Jahr
Zuständig
Bayerisches Landesamt für Pflege
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Landesamt für Pflege
Höhe pro Jahr 500 € pro Jahr
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Bayerische Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt wird. Es ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Wohnform — auch Heimbewohner erhalten es.

Seit dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt die Leistung 500 € pro Jahr (zuvor 1.000 €). Anspruch hat, wer mindestens an einem Tag im jeweiligen Pflegegeldjahr mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 anerkannt ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.

Der Antrag muss nur einmal gestellt werden — danach erfolgt die Auszahlung künftig automatisch jährlich, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflegegrad 2 oder höher

Pflegegrad 2 · Pflegegrad 3 · Pflegegrad 4 · Pflegegrad 5

Hauptwohnsitz in Bayern

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen (schriftlich oder elektronisch über landespflegegeld.bayern.de).
  2. Nachweise: Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse, Meldenachweis (Hauptwohnsitz Bayern).
  3. Einmal-Antrag: Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung künftig automatisch jährlich.
  4. Frist: Für das Pflegegeldjahr 2026 ist der Antrag bis spätestens 31. März 2026 zu stellen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bayerische Landespflegegeld 2026?
Seit dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt es 500 € pro Jahr (zuvor 1.000 €). Es wird ab Pflegegrad 2 gezahlt, unabhängig von Einkommen, Vermögen und Wohnform.
Bekomme ich das Landespflegegeld auch im Pflegeheim?
Ja. Das Bayerische Landespflegegeld wird unabhängig von der Wohnform gezahlt — sowohl bei häuslicher Pflege als auch im Pflegeheim, sofern der Hauptwohnsitz in Bayern liegt.
Muss ich jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Der Antrag ist nur einmal erforderlich. Nach Bewilligung wird das Landespflegegeld künftig automatisch jährlich ausgezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Wird es auf das Pflegegeld der Pflegekasse angerechnet?
Nein. Das Bayerische Landespflegegeld ist eine zusätzliche freiwillige Landesleistung und wird unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt.

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