Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Landesamt für Pflege |
| Höhe pro Jahr | 500 € pro Jahr |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Bayerische Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt wird. Es ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Wohnform — auch Heimbewohner erhalten es.
Seit dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt die Leistung 500 € pro Jahr (zuvor 1.000 €). Anspruch hat, wer mindestens an einem Tag im jeweiligen Pflegegeldjahr mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 anerkannt ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.
Der Antrag muss nur einmal gestellt werden — danach erfolgt die Auszahlung künftig automatisch jährlich, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
Pflegegrad 2 oder höher
Pflegegrad 2 · Pflegegrad 3 · Pflegegrad 4 · Pflegegrad 5
Hauptwohnsitz in Bayern
Was bekommst du konkret?
Jährliche Leistung:
- Ab Pflegegrad 2: 500 € pro Pflegegeldjahr (seit 2026; zuvor 1.000 €)
Die Auszahlung erfolgt bis zum 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres (Art. 2 Abs. 4 Satz 2 BayLPflGG). Pflegegeldjahr ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Für das am 31. Dezember 2025 endende Pflegegeldjahr gilt noch der frühere Satz, wenn der Antrag bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 beim Landesamt eingegangen ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayLPflGG).
Die Leistung wird zusätzlich zu Pflegegeld/Pflegesachleistung der Pflegeversicherung gezahlt — einkommens- und vermögensunabhängig, unabhängig von der Wohnform.
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen — in Textform, also online, per E-Mail, Post oder Fax.
- Nachweise: Kopie des vollständigen Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes genügt dafür nicht.
- Einmal-Antrag: Der Antrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird — ein neuer Antrag ist dann nicht nötig.
- Frist: Der Antrag ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres beim Landesamt zu stellen; er kann auch schon vorher gestellt werden. Fehlen Unterlagen, den Antrag unvollständig einreichen — maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim Landesamt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bayerische Landespflegegeld 2026?
Bekomme ich das Landespflegegeld auch im Pflegeheim?
Muss ich jedes Jahr neu beantragen?
Bis wann muss ich das Landespflegegeld beantragen?
Wird es auf das Pflegegeld der Pflegekasse angerechnet?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bayerisches Landesamt für Pflege — Landespflegegeldlandespflegegeld.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Pflege
- [02]ZBFS — Finanzielle Hilfen bei Pflegezbfs.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Pflege