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Zuschuss · bis 500 €/Jahr Land

Bayerisches Landespflegegeld

Das Bayerische Landespflegegeld ist eine jährliche Leistung des Freistaats Bayern für pflegebedürftige Menschen. Seit dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt es 500 € pro Jahr (zuvor 1.000 €). Anspruch hat, wer mindestens an einem Tag im Pflegegeldjahr Pflegegrad 2 oder höher hat und seinen Hauptwohnsitz in Bayern — unabhängig von Einkommen, Vermögen und Wohnform (zu Hause oder im Pflegeheim). Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Pflege.

Jährliche Zahlung
500 €
pro Jahr
Zuständig
Bayerisches Landesamt für Pflege
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Landesamt für Pflege
Höhe pro Jahr 500 € pro Jahr
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Bayerische Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt wird. Es ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Wohnform — auch Heimbewohner erhalten es.

Seit dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt die Leistung 500 € pro Jahr (zuvor 1.000 €). Anspruch hat, wer mindestens an einem Tag im jeweiligen Pflegegeldjahr mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 anerkannt ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.

Der Antrag muss nur einmal gestellt werden — danach erfolgt die Auszahlung künftig automatisch jährlich, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflegegrad 2 oder höher

Pflegegrad 2 · Pflegegrad 3 · Pflegegrad 4 · Pflegegrad 5

Hauptwohnsitz in Bayern

Was bekommst du konkret?

Jährliche Leistung:

  • Ab Pflegegrad 2: 500 € pro Pflegegeldjahr (seit 2026; zuvor 1.000 €)

Die Auszahlung erfolgt bis zum 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres (Art. 2 Abs. 4 Satz 2 BayLPflGG). Pflegegeldjahr ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Für das am 31. Dezember 2025 endende Pflegegeldjahr gilt noch der frühere Satz, wenn der Antrag bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 beim Landesamt eingegangen ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayLPflGG).

Die Leistung wird zusätzlich zu Pflegegeld/Pflegesachleistung der Pflegeversicherung gezahlt — einkommens- und vermögensunabhängig, unabhängig von der Wohnform.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen — in Textform, also online, per E-Mail, Post oder Fax.
  2. Nachweise: Kopie des vollständigen Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes genügt dafür nicht.
  3. Einmal-Antrag: Der Antrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird — ein neuer Antrag ist dann nicht nötig.
  4. Frist: Der Antrag ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres beim Landesamt zu stellen; er kann auch schon vorher gestellt werden. Fehlen Unterlagen, den Antrag unvollständig einreichen — maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim Landesamt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bayerische Landespflegegeld 2026?
Seit dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt es 500 € pro Jahr (zuvor 1.000 €). Es wird ab Pflegegrad 2 gezahlt, unabhängig von Einkommen, Vermögen und Wohnform.
Bekomme ich das Landespflegegeld auch im Pflegeheim?
Ja. Das Bayerische Landespflegegeld wird unabhängig von der Wohnform gezahlt — sowohl bei häuslicher Pflege als auch im Pflegeheim, sofern der Hauptwohnsitz in Bayern liegt.
Muss ich jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Der Antrag ist nur einmal erforderlich. Er wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird — die Auszahlung erfolgt dann automatisch bis spätestens zum 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres.
Bis wann muss ich das Landespflegegeld beantragen?
Der Antrag ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres beim Landesamt für Pflege zu stellen. Pflegegeldjahr ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Antrag kann auch schon vor Ablauf des Pflegegeldjahres gestellt werden; fehlen noch Unterlagen, wahrt ein unvollständig eingereichter Antrag die Frist.
Wird es auf das Pflegegeld der Pflegekasse angerechnet?
Nein. Das Bayerische Landespflegegeld ist eine zusätzliche freiwillige Landesleistung und wird unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bayerisches Landesamt für Pflege — Landespflegegeld
    landespflegegeld.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Pflege
  2. [02]
    ZBFS — Finanzielle Hilfen bei Pflege
    zbfs.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Pflege
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