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Zuschuss · bis 90 % Land

Selbstbestimmtes Leben im Alter — Förderung neuer Wohn- und Unterstützungsmaßnahmen

Bayern fördert innovative Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter mit Festbetragsfinanzierung. Unterstützt werden Seniorengerechte Quartierskonzepte, Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen und gemeinschaftsorientierte Wohnformen mit bis zu 80.000 EUR.

Max. Förderung
80.000 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe 10.000 € – 80.000 €
Förderquote 90 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der demografische Wandel und sich ändernde Familienstrukturen erfordern zeitgemäße Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Ziel ist es, die Umsetzung zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder wie zu Hause im Alter in Bayern voran zu bringen. Dies entspricht dem Grundsatz ambulant vor stationär.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Seniorengerechte Quartiers-, Nachbarschafts- oder Wohnform

Innovative Maßnahme mit Modellcharakter

Mindestens 10 Prozent Eigenmittel erforderlich

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    90 %
    80.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Selbstbestimmtes Leben im Alter — Förderung neuer Wohn- und Unterstützungsmaßnahmen
88.889 €

Förderfähig sind max. 88.889 €

Rechnerische Schätzung
80.000 €

pro Antrag

Förderquote90%
  • Gesamtkosten88.889 €
  • Förderfähige Basis88.889 €
  • Zuschuss– 80.000 €
  • Dein Eigenanteil8.889 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Inhaltliche Prüfung des Konzepts

    Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt eine inhaltliche Prüfung des Konzepts.

  2. 02

    Haushaltsrechtliche Prüfung

    Anschließend erfolgt zeitnah die haushaltsrechtliche Prüfung und Entscheidung.

  3. 03

    Verfahrensdauer einplanen

    Für das gesamte Antragsverfahren sollte ein Zeitraum von etwa vier bis sechs Monaten eingeplant werden.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Seniorengerechte Quartierskonzepte, Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, gemeinschaftsorientierte Wohnformen und innovative Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Zuwendung beträgt bis zu 10.000 EUR für Nachbarschaftshilfen, bis zu 40.000 EUR für Wohnberatungsstellen und gemeinschaftsorientierte Wohnformen, und bis zu 80.000 EUR für Seniorengerechte Quartierskonzepte.
Welcher Eigenanteil wird benötigt?
Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das bedeutet, mindestens 10 Prozent Eigenmittel müssen eingebracht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageStMAS Bayern
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