BundesBonus
Zuschuss · bis 80.000 € Land

Selbstbestimmtes Leben im Alter — Förderung neuer Wohn- und Unterstützungsmaßnahmen

Bayern fördert innovative Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter mit Festbetragsfinanzierung. Unterstützt werden Seniorengerechte Quartierskonzepte, Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen und gemeinschaftsorientierte Wohnformen mit bis zu 80.000 EUR.

Max. Förderung
80.000 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe bis zu 80.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der demografische Wandel und sich ändernde Familienstrukturen erfordern zeitgemäße Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Ziel ist es, die Umsetzung zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder wie zu Hause im Alter in Bayern voran zu bringen. Dies entspricht dem Grundsatz ambulant vor stationär.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Seniorengerechte Quartiers-, Nachbarschafts- oder Wohnform
Innovative Maßnahme mit Modellcharakter
Mindestens 10 Prozent Eigenmittel erforderlich

Was bekommst du konkret?

Gefördert werden: Seniorengerechte Quartierskonzepte, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, Gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter wie Seniorenhausgemeinschaften oder Generationenübergreifende Wohnformen, sowie innovative Maßnahmen mit Modellcharakter.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Inhaltliche Prüfung des Konzepts

    Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt eine inhaltliche Prüfung des Konzepts.

  2. 02

    Haushaltsrechtliche Prüfung

    Anschließend erfolgt zeitnah die haushaltsrechtliche Prüfung und Entscheidung.

  3. 03

    Verfahrensdauer einplanen

    Für das gesamte Antragsverfahren sollte ein Zeitraum von etwa vier bis sechs Monaten eingeplant werden.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Seniorengerechte Quartierskonzepte, Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, gemeinschaftsorientierte Wohnformen und innovative Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Zuwendung beträgt bis zu 10.000 EUR für Nachbarschaftshilfen, bis zu 40.000 EUR für Wohnberatungsstellen und gemeinschaftsorientierte Wohnformen, und bis zu 80.000 EUR für Seniorengerechte Quartierskonzepte.
Welcher Eigenanteil wird benötigt?
Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das bedeutet, mindestens 10 Prozent Eigenmittel müssen eingebracht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
  3. [03]
    Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageStMAS Bayern

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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