Förderungen für Pflege
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6 Förderungen im Bereich Pflege
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.
Bayerischer Demenzfonds – Förderung
Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).
bis zu 20.000 €
SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen — bis zu 4.000 € (Barriere-Reduzierung) oder 10.000 € (rollstuhlgerechter Umbau).
bis zu 10.000 €
Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
Wer einen Angehörigen unentgeltlich und persönlich pflegt, kann statt des Einzelnachweises der Kosten den Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H).
bis zu 1.800 €
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).
bis zu 990 €
Bayerisches Landespflegegeld
Das Bayerische Landespflegegeld zahlt allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern jährlich 500 € — einkommensunabhängig und unabhängig von der Wohnform.
bis zu 500 €
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Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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