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Themen-Welt

Förderungen für Pflege

6 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.

6 Förderungen im Bereich Pflege

Darlehen Land

ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)

Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.

Zuschuss Land

Bayerischer Demenzfonds – Förderung

Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).

bis zu 20.000 €

Zuschuss Land

SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen — bis zu 4.000 € (Barriere-Reduzierung) oder 10.000 € (rollstuhlgerechter Umbau).

bis zu 10.000 €

Steuervorteil Bund

Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen

Wer einen Angehörigen unentgeltlich und persönlich pflegt, kann statt des Einzelnachweises der Kosten den Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H).

bis zu 1.800 €

Zuschuss Bund

Pflegegeld

Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).

bis zu 990 €

Zuschuss Land

Bayerisches Landespflegegeld

Das Bayerische Landespflegegeld zahlt allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern jährlich 500 € — einkommensunabhängig und unabhängig von der Wohnform.

bis zu 500 €

Datenbasis

Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.

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Bundesweit
Bund, Länder & Kommunen

Förderprogramme von Bundesbanken, Landesförderinstituten und kommunalen Trägern.

Mit Quellen belegt
BMWK · KfW · BAFA · Landesportale

Jede Aussage verweist auf die offizielle Primärquelle.

Aktuell gepflegt
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Neue Richtlinien fließen in die Detail-Seiten ein, sobald sie veröffentlicht sind.

Transparent
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Förderungen aus anderen Themen-Welten — oft profitierst du von mehreren Programmen gleichzeitig.

Wohnen

Sachsen-Anhalt Junges Wohnen

Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.

Land Zuschuss Aktiv
Familie

Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.

Land Kredit Aktiv
Wohnen

Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg

Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.

Land Kredit Aktiv
Rente & Soziales

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.

Bund sonstige Aktiv
Rente & Soziales

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Bund Zuschuss Aktiv

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