Förderungen für Pflege
Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — was zusteht, richtet sich nach dem Pflegegrad. Für pflegende Angehörige kommen Rentenbeiträge, Pflegezeit und Zuschüsse zum Wohnumbau hinzu. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst begutachtet.
6 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
6 Förderungen im Bereich Pflege
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.
Bayerischer Demenzfonds – Förderung
Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).
bis zu 20.000 €
SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen — bis zu 4.000 € (Barriere-Reduzierung) oder 10.000 € (rollstuhlgerechter Umbau).
bis zu 10.000 €
Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
Wer einen Angehörigen unentgeltlich und persönlich pflegt, kann statt des Einzelnachweises der Kosten den Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H).
bis zu 1.800 €
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).
bis zu 990 €
Bayerisches Landespflegegeld
Das Bayerische Landespflegegeld zahlt allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern jährlich 500 € — einkommensunabhängig und unabhängig von der Wohnform.
bis zu 500 €
Pflege: So greifen die Programme ineinander
Wie entsteht ein Pflegegrad?
Am Anfang steht ein Antrag bei der Pflegekasse, formlos: ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Das Datum zählt. Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, und wird der Antrag erst in einem späteren Monat gestellt, beginnen sie mit dem Ersten des Antragsmonats. Wer wartet, bis alle Unterlagen beisammen sind, verschenkt Wochen.
Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachter. Beurteilt wird nicht, wie viele Minuten Pflege anfallen, sondern wie selbständig jemand noch ist. Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die unterschiedlich schwer wiegen: Selbstversorgung mit 40 Prozent, der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten samt Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen mit 15 Prozent, die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte ebenfalls mit 15 Prozent, Mobilität mit 10 Prozent.
Diese Gewichtung erklärt Ergebnisse, die zunächst überraschen: Eine Demenz kann schwerer wiegen als eine Gehbehinderung. Passt der Bescheid nicht zum erlebten Alltag, ist er nicht das letzte Wort. Widerspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe möglich, und ein über zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch trägt dabei weiter als jede Schilderung aus der Erinnerung.
Geld, Sachleistung oder beides — was passt zu euch?
Bei häuslicher Pflege stehen zwei Wege offen. Das Pflegegeld geht an den Pflegebedürftigen selbst und ist für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn gedacht: monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Grad 3, 800 Euro bei Grad 4 und 990 Euro bei Grad 5. Die Pflegesachleistung rechnet ein ambulanter Dienst direkt mit der Kasse ab; ihre Beträge liegen erheblich höher, weil damit Fachkräfte bezahlt werden.
Beides lässt sich verbinden. Nimmst du die Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhältst du daneben anteiliges Pflegegeld, vermindert um den Prozentsatz, den der Dienst verbraucht hat. An diese Aufteilung bist du sechs Monate gebunden. Das ist kein Grund zur Eile, sondern einer, in Ruhe zu rechnen.
Welche Töpfe neben dem Pflegegeld noch offenstehen
Unabhängig vom Pflegegeld gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnungen erstattet, etwa für Betreuungsangebote, Alltagshilfen oder Tagespflege.
Für Auszeiten steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit, nutzbar für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Ob die Pflegeperson selbst einmal wegfährt oder ob nach einem Krankenhausaufenthalt eine stationäre Überbrückung nötig wird: Es ist derselbe Topf, und ihr entscheidet, wofür er aufgeht.
Für Umbauten zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Anspruchsberechtigten im selben Haushalt bis zum vierfachen Betrag, also bis zu 16.720 Euro. Bodengleiche Dusche, Treppenlift, breitere Türen: Maßgeblich ist, dass die Pflege dadurch leichter wird oder ein selbständigeres Leben möglich bleibt.
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Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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