Förderungen für Pflege
Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — was zusteht, richtet sich nach dem Pflegegrad. Für pflegende Angehörige kommen Rentenbeiträge, Pflegezeit und Zuschüsse zum Wohnumbau hinzu. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst begutachtet.
5 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
5 Förderungen im Bereich Pflege
SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen. Der Regelsatz beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben — bis 4.000 € für Barriere-Reduzierung, bis 10.000 € für Rollstuhlfahrer. Bei Bezug von Sozialleistungen steigt der Satz auf 100 % bis 5.000 € beziehungsweise bis 12.500 € bei rollstuhlgerechtem Ausbau.
Bayerischer Demenzfonds – Förderung
Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).
bis zu 20.000 €
Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
Wer einen Angehörigen unentgeltlich und persönlich pflegt, kann statt des Einzelnachweises der Kosten den Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H).
bis zu 1.800 €
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).
bis zu 990 €
Bayerisches Landespflegegeld
Das Bayerische Landespflegegeld zahlt allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern jährlich 500 € — einkommensunabhängig und unabhängig von der Wohnform.
bis zu 500 €
Pflege: So greifen die Programme ineinander
Wie entsteht ein Pflegegrad?
Am Anfang steht ein Antrag bei der Pflegekasse, formlos: ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Das Datum zählt. Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, und wird der Antrag erst in einem späteren Monat gestellt, beginnen sie mit dem Ersten des Antragsmonats. Wer wartet, bis alle Unterlagen beisammen sind, verschenkt Wochen.
Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachter. Beurteilt wird nicht, wie viele Minuten Pflege anfallen, sondern wie selbständig jemand noch ist. Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die unterschiedlich schwer wiegen: Selbstversorgung mit 40 Prozent, der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten samt Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen mit 15 Prozent, die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte ebenfalls mit 15 Prozent, Mobilität mit 10 Prozent.
Diese Gewichtung erklärt Ergebnisse, die zunächst überraschen: Eine Demenz kann schwerer wiegen als eine Gehbehinderung. Passt der Bescheid nicht zum erlebten Alltag, ist er nicht das letzte Wort. Widerspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe möglich, und ein über zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch trägt dabei weiter als jede Schilderung aus der Erinnerung.
Geld, Sachleistung oder beides — was passt zu euch?
Bei häuslicher Pflege stehen zwei Wege offen. Das Pflegegeld geht an den Pflegebedürftigen selbst und ist für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn gedacht: monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Grad 3, 800 Euro bei Grad 4 und 990 Euro bei Grad 5. Die Pflegesachleistung rechnet ein ambulanter Dienst direkt mit der Kasse ab; ihre Beträge liegen erheblich höher, weil damit Fachkräfte bezahlt werden.
Beides lässt sich verbinden. Nimmst du die Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhältst du daneben anteiliges Pflegegeld, vermindert um den Prozentsatz, den der Dienst verbraucht hat. An diese Aufteilung bist du sechs Monate gebunden. Das ist kein Grund zur Eile, sondern einer, in Ruhe zu rechnen.
Welche Töpfe neben dem Pflegegeld noch offenstehen
Unabhängig vom Pflegegeld gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnungen erstattet, etwa für Betreuungsangebote, Alltagshilfen oder Tagespflege.
Für Auszeiten steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit, nutzbar für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Ob die Pflegeperson selbst einmal wegfährt oder ob nach einem Krankenhausaufenthalt eine stationäre Überbrückung nötig wird: Es ist derselbe Topf, und ihr entscheidet, wofür er aufgeht.
Für Umbauten zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Anspruchsberechtigten im selben Haushalt bis zum vierfachen Betrag, also bis zu 16.720 Euro. Bodengleiche Dusche, Treppenlift, breitere Türen: Maßgeblich ist, dass die Pflege dadurch leichter wird oder ein selbständigeres Leben möglich bleibt.
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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