Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Gesetzliche Pflegeversicherung |
| Höhe pro Monat | 347 € – 990 € pro Monat |
| Zielgruppe | Familie, Rentner, Privatperson |
Worum geht es?
Pflegegeld ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt, die damit frei verfügen kann — typischerweise um pflegende Angehörige zu entschädigen.
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad (1–5), der vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt wird. Pflegegrad 1 erhält KEIN Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (Stand 2026). Ab Pflegegrad 2 gibt es echtes Pflegegeld.
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Leistungen um 4,5 Prozent dynamisiert. 2026 keine weitere Erhöhung — die nächste Anpassung ist gesetzlich erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen, indexiert an die Kerninflationsrate der drei Vorjahre. Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren (Kombinationsleistung) — sinnvoll, wenn ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Dienst erledigt wird.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
Voraussetzung ist ein durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellter Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Pflegegrad 1 erhaelt kein Pflegegeld, sondern nur den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Der Pflegegrad entscheidet ueber die Hoehe des Pflegegeldes: PG 2 = 347 Euro, PG 3 = 599 Euro, PG 4 = 800 Euro, PG 5 = 990 Euro (Stand ab 1.1.2025 gemaess Bekanntmachung vom 14.11.2024, SGB XI § 37 Abs. 1).
Mitgliedschaft in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung
Der Pflegebeduerftige muss Versicherter der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) oder einer privaten Pflegepflichtversicherung sein. Personen ohne Versicherungsschutz haben keinen Anspruch. Die Mitgliedschaft folgt in der Regel automatisch aus der Krankenversicherung.
Pflege in der haeuslichen Umgebung (kein vollstaedionarer Heimbewohner)
Pflegegeld wird nur fuer die haeusliche Pflege gewaehrt. Wer dauerhaft in einem vollstationaeren Pflegeheim lebt, erhaelt stattdessen Pflegeheimleistungen nach § 43 SGB XI. Bei voruebergehender Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege (stationaer, bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr) wird die Haelfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
Vorliegendes MD-Pflegegutachten
Grundlage jedes Pflegegeldanspruchs ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) oder eines anderen zugelassenen Gutachters. Der MD prueft Selbststaendigkeit und Faehigkeiten in sechs Lebensbereichen nach dem neuen Pflegebeduerftigkeitsbegriff (seit 2017). Ohne positiv bewertetes Gutachten kein Pflegegrad, kein Pflegegeld.
Gestellter Antrag bei der zustaendigen Pflegekasse
Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Der Antrag ist schriftlich oder muendlich bei der eigenen Pflegekasse zu stellen. Die Pflegekasse ist der gleichen Institution angegliedert wie die Krankenkasse des Versicherten. Mit Eingang des Antrags beginnen gesetzliche Fristen: Die Pflegekasse muss den MD innerhalb von drei Arbeitstagen beauftragen (§ 18 SGB XI).
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung wird schriftlich, telefonisch oder persoenlich bei der eigenen Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angegliedert. Mit Eingang des Antrags starten die gesetzlichen Fristen: Die Pflegekasse muss den Medizinischen Dienst (MD) innerhalb von drei Arbeitstagen beauftragen (§ 18 SGB XI).
- 02
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Ein Gutachter des MD oder ein zugelassener unabhaengiger Gutachter besucht den Pflegebedueftigen in seiner Haeuslichkeit. Dabei wird die Selbststaendigkeit in sechs Lebensbereichen (Mobilitaet, kognitive und kommunikative Faehigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens) bewertet. Findet die Begutachtung nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen statt, darf der Antragsteller aus einer Liste von mindestens drei Gutachtern waehlen.
- 03
Bescheid der Pflegekasse abwarten
Nach dem Gutachten erlaesst die Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid ueber den anerkannten Pflegegrad und die zustaendigen Leistungen. Wird der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig angesetzt, kann innerhalb eines Monats nach Bescheiddatum schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Bei einem erfolgreichen Widerspruch oder einer Klage vor dem Sozialgericht wird der hoehiere Pflegegrad riickwirkend ab Antragsdatum gewaehrt.
- 04
Pflegegeld beantragen und Auszahlung erhalten
Nach positivem Bescheid wird das Pflegegeld monatlich im Voraus auf das angegebene Konto des Pflegebedueftigen ueberwiesen. Die Auszahlung beginnt rueckwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Der Pflegebedueftige entscheidet, ob er Pflegegeld, Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) oder eine Kombination aus beiden in Anspruch nehmen moechte.
- 05
Halbjährlichen Beratungseinsatz abrufen
Pflegegeldbezieher der Pflegegrade 2 und 3 muessen halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst in der Haeuslichkeit abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Pflegegrade 4 und 5 koennen vierteljährlich beraten werden. Der Pflegedienst bestaetigt die Beratung direkt gegenueber der Pflegekasse. Wird der Einsatz ohne Grund versaeumt, droht Kuerzung oder Entzug des Pflegegeldes.
- 06
Pflegegrad-Veraenderungen und Hoeherinstufung pruefen
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedueftigen dauerhaft, kann jederzeit ein Antrag auf Hoeherinstufung des Pflegegrades gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt erneut den MD zur Begutachtung. Bei Verbesserungen des Zustands kann die Pflegekasse auch von Amts wegen eine Herabstufung einleiten. Pflegende Angehoerige sollten Veraenderungen zeitnah melden, um den korrekten Pflegegrad und das entsprechend hoehere Pflegegeld zu erhalten.
Wie hoch ist die Bewilligungsquote?
Daten aus 2023
Empfänger
3.100.000
Bewilligt
86,4 %
Ø pro Monat
550 €
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld je Pflegegrad?
Wie laeuft das Antragsverfahren beim Pflegegutachter ab?
Kann Pflegegeld mit Pflegesachleistung kombiniert werden?
Wer erhaelt das Pflegegeld und wie kann es verwendet werden?
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?
Was ist der Beratungseinsatz und was passiert bei Nichtwahrnehmung?
Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]§ 37 SGB XI - Pflegegeld fuer selbst beschaffte Pflegehilfengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz / juris GmbH
- [02]§ 38 SGB XI - Kombinationsleistunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz / juris GmbH
- [03]§ 18 SGB XI - Verfahren zur Feststellung der Pflegebedueftigkeitgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz / juris GmbH
- [04]§ 3 Nr. 36 EStG - Steuerfreiheit von Einnahmen fuer Pflegeleistungengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz / juris GmbH
- [05]Online-Ratgeber Pflege - Bundesgesundheitsministeriumbundesgesundheitsministerium.dePrimärquelleBundesministerium fuer Gesundheit (BMG)