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Förderungen für Gesetzliche Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung, Härtefallregelung und Beitragsentlastung bei geringem Einkommen. Dazu kommen Bonusprogramme der Kassen sowie Kostenübernahmen für Vorsorge, die über den Regelkatalog hinausgehen und je nach Kasse unterschiedlich ausfallen.

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1 Förderungen im Bereich Gesetzliche Krankenversicherung

Gut zu wissen

Gesetzliche Krankenversicherung: So greifen die Programme ineinander

Wie viel Zuzahlung musst du im Jahr höchstens tragen?

Die gesetzliche Krankenversicherung verlangt an vielen Stellen eine Eigenbeteiligung, aber sie ist nach oben gedeckelt. Kein Versicherter muss in einem Kalenderjahr mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung leisten. Für schwerwiegend chronisch Kranke sinkt diese Grenze auf ein Prozent. Als schwerwiegend chronisch gilt, wer wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung ist; die Feststellung trifft die Krankenkasse.

Gerechnet wird nicht pro Kopf, sondern über den Haushalt. Die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen werden addiert, und für jeden Angehörigen wird ein Freibetrag vom Familienbruttoeinkommen abgezogen. Dadurch fällt der zumutbare Anteil bei gleichem Verdienst in einer vierköpfigen Familie niedriger aus als bei einem Alleinstehenden. Eine erreichte Befreiung gilt für die gesamte im Haushalt lebende Familie.

Welche Beträge zählen in deine Belastungsgrenze hinein?

Fast alles, was du im Lauf des Jahres in der Apotheke oder an der Kasse dazulegst. Bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln sind es zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel selbst kostet. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege kommen zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung zusammen. Ein Krankenhausaufenthalt schlägt mit zehn Euro je Kalendertag zu Buche, begrenzt auf längstens 28 Tage. Auch Fahrkosten und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen gehören dazu.

Die Belastungsgrenze umfasst sämtliche dieser Zuzahlungen. Deshalb lohnt sich eine Ablage, in die jede Quittung wandert: Die Krankenkassen sind verpflichtet, denjenigen einen Befreiungsbescheid für den Rest des Jahres auszustellen, die die Grenze im Lauf des Kalenderjahres erreicht haben. Zu viel Gezahltes wird erstattet. Wer Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch bezieht, für den zählt als Bruttoeinnahme nur der Regelsatz beziehungsweise der Regelbedarf, und zwar für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.

Zahnersatz: was der Härtefall wirklich abdeckt

Beim Zahnersatz greift ein anderes System. Die Kasse zahlt befundbezogene Festzuschüsse in Höhe von 60 Prozent der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigen sie auf 70 Prozent nach fünf und auf 75 Prozent nach zehn Jahren regelmäßiger Kontrolluntersuchungen.

Wer sonst unzumutbar belastet würde, erhält zusätzlich einen Betrag von 40 Prozent der festgesetzten Beträge für die Regelversorgung; zusammen mit dem Festzuschuss ist sie damit vollständig abgedeckt. Unzumutbar belastet ist unter anderem, wessen monatliche Bruttoeinnahmen 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten; für den ersten Angehörigen im Haushalt steigt dieser Satz um 15, für jeden weiteren um 10 Prozentpunkte.

Zwei Punkte sind dabei wichtig. Der volle Ausgleich gilt der Regelversorgung; entscheidest du dich für eine aufwendigere Lösung, bleibt es beim Festzuschuss samt Zuschlag, den Rest trägst du selbst. Und wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, geht nicht leer aus: Für diese Fälle sieht das Gesetz eine gleitende Beteiligung vor, die sich am Abstand zur Grenze bemisst.

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Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

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