Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen |
| Förderhöhe | 50 € – 2.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Die Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V ist eine gesetzliche Schutzregelung der gesetzlichen Krankenversicherung — sie verhindert dass kranke Menschen mit niedrigem Einkommen durch ständige Zuzahlungen finanziell überlastet werden. Die Logik: Niemand soll mehr als einen kleinen Anteil seines Familieneinkommens für Eigenanteile zur Krankenversorgung ausgeben müssen.
Belastungsgrenze:
- 2 % des Brutto-Jahresfamilieneinkommens für gesunde Versicherte
- 1 % für chronisch Kranke nach der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) — bei mindestens einem Quartal pro Jahr ärztlicher Behandlung wegen einer derselben schwerwiegenden Erkrankung über mindestens ein Jahr
Welche Zuzahlungen zählen:
- Medikamenten-Zuzahlung (5–10 € je Packung)
- Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie — 10 % plus 10 € pro Verordnung)
- Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Rollstuhl — 10 % je Stück, max. 10 €)
- Krankenhausaufenthalt (10 € pro Tag, max. 28 Tage pro Jahr)
- Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung
- Häusliche Krankenpflege
Familieneinkommen heißt: Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder im selben Haushalt. Die Familienzusammensetzung definiert SGB V — Ehe-/Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder gelten zusammen. Vom Gesamteinkommen werden Freibeträge abgezogen: 5.838 € für den ersten Familienangehörigen, 9.516 € für jedes Kind (Stand 2026).
Antrag bei der eigenen Krankenkasse — formlos, mit Quittungen aller Zuzahlungen des Kalenderjahres. Befreiungsschein gilt für das laufende Kalenderjahr und kann auch rückwirkend ausgestellt werden, wenn nachträglich festgestellt wird dass die Belastungsgrenze überschritten war.
Passt Zuzahlungsbefreiung GKV zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Krankenversicherungs-Status
Gesetzlich versichert (GKV) · Privat versichert (PKV) · Beihilfe + PKV (Beamte)
Brutto-Jahresfamilieneinkommen (alle Haushaltsmitglieder)
0 € – 120.000 €
Bisherige Zuzahlungen im laufenden Jahr (€)
0 € – 3.000 €
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 3.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %2.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 2.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten2.000 €
- Förderfähige Basis2.000 €
- Zuschuss– 2.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Belastungsgrenze berechnen — Brutto-Familieneinkommen anhand letzter Einkommensteuererklärung oder Lohnabrechnungen ermitteln, Freibeträge abziehen, 2 % bzw. 1 % als Limit ansetzen.
- 02
Antrag bei der eigenen Krankenkasse — formlos schriftlich oder online (Mitgliedsbereich der Kasse). Beizulegen sind:
- Liste aller Zuzahlungen mit Belegen (oder Sammelaufstellung) - Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen (Lohnabrechnungen oder Steuerbescheid) - Bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest für Chroniker-Status
- 03
Befreiungsschein abwarten — Bearbeitung typisch 2–4 Wochen. Die Kasse rechnet die Belastungsgrenze nach und stellt den Befreiungsschein aus, sobald sie überschritten ist.
- 04
Befreiungsschein verwenden — bei Apotheke, Arzt, Therapeut vor jeder Leistung vorlegen. Keine weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres.
- 05
Erstattung bereits geleisteter Überzahlungen — wenn die Belastungsgrenze schon vor Antragstellung überschritten war, fordert die Kasse die zu viel gezahlten Beträge auf Antrag zurück.
- 06
Folgejahr
Befreiung gilt nur für das laufende Kalenderjahr. Im Januar beginnt das Sammeln der Belege wieder von vorne — chronisch Kranke mit dauerhafter 1 %-Grenze sollten gleich wieder einen Antrag stellen, sobald die Grenze (oft schon im 1. Quartal) erreicht ist.
Wie hoch ist die Bewilligungsquote?
Daten aus 2024
Anträge
4.200.000
Bewilligt
94,5 %
Häufige Fragen
Welche Zuzahlungen zählen für die Belastungsgrenze?
Wie genau wird der Chroniker-Status anerkannt?
Was zählt als „Familienangehörige" für die Einkommens-Berechnung?
Kann ich die Befreiung auch rückwirkend beantragen?
Bin ich als Bürgergeld-Empfänger automatisch befreit?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Zuzahlungsbefreiung GKV — Offizielle Programmseitebundesgesundheitsministerium.dePrimärquelleSpitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen
- [02]SGB V § 62 — Belastungsgrenzegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageSpitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen
- [03]G-BA Chroniker-Richtlinieg-ba.deRechtsgrundlageSpitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen