Förderungen für Reha & Kur
Medizinische Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung und Vorsorgekuren werden je nach Anlass von Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung getragen. Für Eltern gibt es eigene Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen mit eigenem Antragsweg.
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1 Förderungen im Bereich Reha & Kur
Reha & Kur: So greifen die Programme ineinander
Rentenversicherung oder Krankenkasse — wer trägt deine Reha?
Reha ist nicht gleich Reha, und wer sie bezahlt, hängt davon ab, was sie bewahren soll. Steht deine Erwerbsfähigkeit auf dem Spiel, ist die Rentenversicherung der erste Ansprechpartner. Ihr Auftrag ist im Gesetz ausdrücklich als Vorrang formuliert: Leistungen zur Teilhabe gehen Rentenleistungen vor, die bei erfolgreicher Reha gar nicht oder erst später fällig würden. Hinter dem Schlagwort Reha vor Rente steht also eine echte Rangfolge.
Die Krankenkasse übernimmt dort, wo es nicht um das Erwerbsleben geht, etwa bei einer Anschlussheilbehandlung unmittelbar nach dem Krankenhaus oder bei geriatrischer Reha im Ruhestand. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Den Anstoß gibt meist der Hausarzt oder der Sozialdienst der Klinik, der die medizinische Begründung liefert.
Was kostet dich ein Reha-Aufenthalt selbst?
Bei stationären Leistungen der Rentenversicherung beträgt die Zuzahlung höchstens 10 Euro pro Tag, und zwar für längstens 42 Tage im Kalenderjahr, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder während der Maßnahme Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger bezieht, zahlt nichts. Bei niedrigem Einkommen ist auf Antrag eine ganze oder teilweise Befreiung möglich.
Führt die Krankenkasse die Reha durch, gilt derselbe Tagessatz von 10 Euro, bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ebenso wie bei ambulanten. Für die Anschlussrehabilitation ist er auf längstens 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Diese Beträge zählen in deine jährliche Belastungsgrenze in der Krankenversicherung hinein, die Zuzahlung an die Rentenversicherung dagegen nicht.
Wunschklinik und die Kur für Eltern
Du bist der Zuweisung nicht ausgeliefert. Das Gesetz räumt dir ein Wunsch- und Wahlrecht ein: Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei ihrer Ausführung wird berechtigten Wünschen entsprochen, und dabei wird auch auf persönliche Lebenssituation, Alter, Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse Rücksicht genommen. Entspricht der Träger deinem Wunsch nicht, muss er das durch Bescheid begründen. Am meisten trägt ein Wunsch, der medizinisch begründet ist: Ein Behandlungsschwerpunkt, der zu deiner Erkrankung passt, wiegt schwerer als die schöne Lage.
Eltern haben einen eigenen Zugang. Mutter-Kind- und Vater-Kind-Maßnahmen sind kein Entgegenkommen der Kasse, sondern ein Anspruch: Versicherte haben Anspruch auf die aus medizinischen Gründen erforderlichen Vorsorge- beziehungsweise Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, und die Leistung kann als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme erbracht werden. Erschöpfung, Rückenschmerzen und Schlafmangel sind dabei keine Nebensache, sondern genau der Befund, den der Arzt aufschreiben muss.
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Einstiegsgeld
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