Auf einen Blick
| Förderart | Sachleistung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Deutsche Rentenversicherung |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Die medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung nach § 15 SGB VI ist die häufigste Reha-Form in Deutschland und richtet sich an Erwerbstätige mit gesundheitlichen Problemen, die ihre Arbeitsfähigkeit gefährden. Ziel: Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen, damit eine vorzeitige Erwerbsminderungsrente vermieden werden kann.
Typische Anwendungsfälle:
- Nach Herzinfarkt oder Bypass-Operation (Anschlussheilbehandlung, AHB)
- Nach Krebsbehandlung
- Bei chronischen Rückenproblemen, Bandscheiben-Operation
- Bei psychosomatischen Erkrankungen (Depression, Burnout, Angststörungen)
- Bei chronischen Atemwegserkrankungen
- Nach Hüft- oder Kniegelenk-Endoprothese
Was die DRV bezahlt:
- Komplette Behandlungskosten in einer anerkannten Reha-Klinik (typisch 3 Wochen stationär; Verlängerung, wenn es für das Reha-Ziel erforderlich ist)
- Unterkunft + Verpflegung in der Reha-Klinik
- Reisekosten zur Klinik und zurück (Bahn 2. Klasse, Pkw-Pauschale 0,20 €/km nach BRKG)
- Übergangsgeld als unterhaltssichernde Leistung der Rentenversicherung, sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers verbraucht ist (68 % der Berechnungsgrundlage, mit mindestens einem Kind 75 %, § 66 SGB IX)
- Anschluss-Heilbehandlung (AHB) direkt nach Krankenhausaufenthalt — oft binnen Tagen organisiert
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich Rentenversicherte mit ausreichender Vorversicherungszeit:
- 15 Jahre Wartezeit (= Versicherungsmonate inkl. anrechenbarer Zeiten) — Standardvoraussetzung, oder
- 6 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung — Sondervoraussetzung für jüngere Versicherte oder nach längerer Krankheit
Antragsweg: typisch über den Hausarzt mit ärztlichem Befundbericht. DRV-Servicezentrum prüft (ohne Gutachten binnen drei Wochen, § 14 Abs. 2 SGB IX) und bewilligt eine konkrete Klinik. Wunschklinik kann angegeben werden — die DRV folgt typisch der Wahl, sofern medizinisch passend und Kosten vergleichbar.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Rentenversicherungs-Status | Pflichtversichert (Arbeitnehmer) · Freiwillig versichert · Pflichtversicherter Selbstständiger · Erwerbsminderungsrentner · Nicht rentenversichert |
| Versicherungsrechtliche Voraussetzungen nach § 11 SGB VI erfüllt | Erfüllt sind sie mit der Wartezeit von 15 Jahren oder mit dem Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Für die medizinische Rehabilitation genügen außerdem sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung, die Aufnahme einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung oder verminderte Erwerbsfähigkeit bei erfüllter allgemeiner Wartezeit. Auf die Wartezeit von 15 Jahren werden nach § 51 SGB VI Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet. |
| Medizinische Indikation | Anschlussheilbehandlung nach Krankenhaus · Chronische Erkrankung (Rücken, Herz, Krebs etc.) · Psychosomatische Erkrankung (Depression, Burnout) · Verschleißerscheinungen mit Arbeitseinfluss · Andere |
Was bekommst du konkret?
Maßnahme:
- Stationäre Reha in anerkannter Reha-Klinik — typisch 3 Wochen, Verlängerung, wenn es für das Reha-Ziel erforderlich ist
- Ambulante Reha in zugelassenen Tageskliniken — typisch 4 Wochen, mehrfach wöchentlich
- Ganztägig ambulante Reha als Mittelweg — Behandlung tagsüber, abends nach Hause
- Anschlussheilbehandlung (AHB) direkt nach Krankenhausaufenthalt — Übergang ohne Wartezeit, oft binnen weniger Tage organisiert
Übernommene Kosten:
- Behandlungskosten in voller Höhe
- Unterkunft + Verpflegung in der Klinik
- Reisekosten zur Klinik und zurück (Bahn 2. Klasse Standard; Pkw 0,20 €/km nach BRKG; Sammeltaxi/Krankentransport bei medizinischer Notwendigkeit)
- Eigenanteil Versicherter: 10 € pro Tag, max. 42 Tage pro Kalenderjahr — bei längerer Reha-Dauer entfällt der Eigenanteil
Übergangsgeld (unterhaltssichernde Leistung, keine Lohnfortzahlung):
- Für die Zeit einer bewilligten Reha gilt die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber entsprechend (§ 9 EFZG), im Allgemeinen sechs Wochen
- Ist dieser Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung verbraucht, zahlt die DRV Übergangsgeld: 68 % der Berechnungsgrundlage ohne Kind, 75 % mit mindestens einem Kind (§ 66 SGB IX)
- Berechnungsgrundlage sind 80 % des beitragspflichtigen Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt; das Übergangsgeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1c EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
Reha-Nachsorge nach Stationäraufenthalt: ambulante Anschlussbehandlung in heimatortsnaher Praxis — typisch 6–12 Sitzungen Physio/Sport, ebenfalls von der DRV bezahlt.
Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell): nach abgeschlossener Reha kannst du schrittweise mit reduzierten Stunden zurück in den Job — Krankengeld plus Teil-Lohn, fließender Übergang über 2–6 Wochen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Antrag einreichen — beim zuständigen DRV-Servicezentrum (vormals Landesversicherungsanstalt). Postalisch oder digital über die DRV-Website mit Nachweis-Upload.
- 02
Entscheidung ohne Gutachten binnen drei Wochen, sonst zwei Wochen nach dem Gutachten (§ 14 SGB IX). Bei Anschlussheilbehandlung organisiert meist die Klinik den Antrag mit der DRV.
- 03
Reha-Antritt — Klinik vereinbart konkretes Anreisedatum (den Termin teilt die Reha-Einrichtung unaufgefordert mit). Während der Reha läuft das Übergangsgeld automatisch.
- 04
Während der Reha — keine Krankenmeldung beim Arbeitgeber nötig (Reha-Bescheid genügt). Job-Schutz nach § 9 EFZG.
- 05
Nach der Reha
Reha-Entlassungsbericht geht an Hausarzt und an Arbeitgeber (auf Wunsch). Stufenweise Wiedereingliederung mit Hausarzt absprechen, falls sinnvoll.
Wie hoch ist die Bewilligungsquote?
Daten aus 2024
Anträge
1.632.003
Bewilligt
74 %
Häufige Fragen
Wer zahlt die Reha — Krankenkasse oder Rentenversicherung?
Wie lange darf die Reha sein?
Was ist Übergangsgeld und wie hoch ist es?
Kann ich meine Wunschklinik bekommen?
Was passiert wenn meine Reha abgelehnt wird?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung — Offizielle Programmseitedeutsche-rentenversicherung.dePrimärquelleDeutsche Rentenversicherung
- [02]SGB VI § 15 — Leistungen zur medizinischen Rehabilitationgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageDeutsche Rentenversicherung
- [03]DRV — Informationen für ärztliche Befundberichtedeutsche-rentenversicherung.dePrimärquelleDeutsche Rentenversicherung
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