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Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung

Die medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung nach § 15 SGB VI ist die häufigste Reha-Form in Deutschland — sie soll Berufstätigen helfen, ihre Erwerbsfähigkeit nach Krankheit, Operation oder bei chronischen Beschwerden zu erhalten oder wiederherzustellen. Übernommen werden die kompletten Behandlungs-, Unterkunfts- und Reisekosten in einer von der DRV anerkannten Reha-Klinik (typisch 3 Wochen stationär). Während der Maßnahme zahlt die DRV ein Übergangsgeld zur Lohn­fortzahlung. Anspruchsberechtigt sind alle gesetzlich Rentenversicherten mit ausreichenden Beitragszeiten — typisch nach 15 Jahren Versicherung oder bei Wartezeiten nach längerer Krankheit. Antrag wird beim DRV-Servicezentrum gestellt, üblicherweise zusammen mit dem Hausarzt.

Max. Förderung
8.000 €
pro Antrag
Zuständig
Deutsche Rentenversicherung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Deutsche Rentenversicherung
Förderhöhe 2.000 € – 8.000 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Arbeitnehmer, Privatperson

Worum geht es?

Die medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung nach § 15 SGB VI ist die häufigste Reha-Form in Deutschland und richtet sich an Erwerbstätige mit gesundheitlichen Problemen, die ihre Arbeitsfähigkeit gefährden. Ziel: Erwerbsfähigkeit erhalten oder wieder­herstellen, damit eine vorzeitige Erwerbsminderungs­rente vermieden werden kann.

Typische Anwendungsfälle:

  • Nach Herzinfarkt oder Bypass-Operation (Anschlussheilbehandlung, AHB)
  • Nach Krebsbehandlung
  • Bei chronischen Rückenproblemen, Bandscheiben-Operation
  • Bei psychosomatischen Erkrankungen (Depression, Burnout, Angststörungen)
  • Bei chronischen Atemwegserkrankungen
  • Nach Hüft- oder Kniegelenk-Endoprothese

Was die DRV bezahlt:

  • Komplette Behandlungs­kosten in einer anerkannten Reha-Klinik (typisch 3 Wochen stationär; Verlängerung auf 4–6 Wochen bei medizinischer Notwendigkeit)
  • Unterkunft + Verpflegung in der Reha-Klinik
  • Reisekosten zur Klinik und zurück (Bahn 2. Klasse, Pkw-Pauschale 0,20 €/km nach BRKG)
  • Übergangsgeld als Lohnfortzahlung während der Reha (typisch 75 % vom Nettogehalt; mit Familienzuschlag 80 %)
  • Anschluss-Heilbehandlung (AHB) direkt nach Krankenhausaufenthalt — oft binnen Tagen organisiert

Anspruchs­berechtigt sind gesetzlich Rentenversicherte mit ausreichender Vorversicherungszeit:

  • 15 Jahre Wartezeit (= Versicherungsmonate inkl. anrechenbarer Zeiten) — Standard­voraussetzung, oder
  • 6 Monate Pflicht­beiträge in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung — Sonder­voraussetzung für jüngere Versicherte oder nach längerer Krankheit

Antragsweg: typisch über den Hausarzt mit ärztlichem Befundbericht. DRV-Service­zentrum prüft (typische Bearbeitungszeit 4–8 Wochen) und bewilligt eine konkrete Klinik. Wunschklinik kann angegeben werden — die DRV folgt typisch der Wahl, sofern medizinisch passend und Kosten vergleichbar.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Renten­versicherungs-Status

Pflichtversichert (Arbeitnehmer) · Freiwillig versichert · Pflicht­versicherter Selbstständiger · Erwerbs­minderungs­rentner · Nicht rentenversichert

Versicherungs­zeit (Pflicht­beiträge in Jahren)

0 € – 50 €

Medizinische Indikation

Anschluss­heilbehandlung nach Krankenhaus · Chronische Erkrankung (Rücken, Herz, Krebs etc.) · Psychosomatische Erkrankung (Depression, Burnout) · Verschleiß­erscheinungen mit Arbeits­einfluss · Andere

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 3.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    100 %
    8.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

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8.000 €

Förderfähig sind max. 8.000 €

Rechnerische Schätzung
8.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten8.000 €
  • Förderfähige Basis8.000 €
  • Zuschuss– 8.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Antrag einreichen — beim zuständigen DRV-Service­zentrum (vormals Landes­versicherungs­anstalt). Postalisch oder digital über die DRV-Website mit Nachweis-Upload.

  2. 02

    Bearbeitungs­dauer typisch 4–8 Wochen. Bei Anschluss­heilbehandlung (direkt nach Krankenhaus­aufenthalt) erheblich schneller — meist organisiert das die Klinik direkt mit der DRV.

  3. 03

    Reha-Antritt — Klinik vereinbart konkretes Anreise­datum (typisch 2–8 Wochen nach Bewilligung; Verschiebung möglich bei Job-Konflikten). Während der Reha läuft das Übergangsgeld automatisch.

  4. 04

    Während der Reha — keine Kranken­meldung beim Arbeitgeber nötig (Reha-Bescheid genügt). Job-Schutz nach § 9 EFZG.

  5. 05

    Nach der Reha

    Reha-Entlassungsbericht geht an Hausarzt und an Arbeitgeber (auf Wunsch). Stufenweise Wiedereingliederung mit Hausarzt absprechen, falls sinnvoll.

Wie hoch ist die Bewilligungsquote?

Daten aus 2024

Anträge

1.042.000

Bewilligt

76,3 %

Ø Betrag

6.817 €

Gesamt-Volumen

7,1 Mrd. €

Häufige Fragen

Wer zahlt die Reha — Krankenkasse oder Rentenversicherung?
Wenn du erwerbstätig bist und die Wartezeit erfüllst, ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig — Reha-Ziel ist Erhalt der Erwerbsfähigkeit. Die Krankenkasse ist nur dann zuständig, wenn DRV-Voraussetzungen NICHT vorliegen (z. B. Rentner, Hausfrauen, Schüler ohne ausreichende Versicherungs­zeit). Faustregel: erst Antrag bei DRV stellen — wenn nicht zuständig, leitet sie automatisch an die Kranken­kasse weiter. Doppel­antrag ist nicht nötig und kann zu Verzögerungen führen.
Wie lange darf die Reha sein?
Standard ist 3 Wochen stationär. Verlängerung auf 4–6 Wochen ist medizinisch begründet möglich — die Klinik beantragt sie bei der DRV während der laufenden Reha (Anschlussheil­behandlung nach Krankenhaus, schwere chronische Erkrankungen, psychosomatische Indikationen). Ambulante Reha geht typisch 4 Wochen mit 4–6 Wochen­stunden-Behandlung. Eine zweite Reha innerhalb von 4 Jahren wird typisch abgelehnt, außer es liegen neue medizinische Gründe vor (neue Erkrankung, deutlich verschlechterter Verlauf).
Was ist Übergangsgeld und wie hoch ist es?
Übergangsgeld ist die Lohnfortzahlung der DRV während der Reha — 75 % vom letzten Nettogehalt für Versicherte ohne Kinder, 80 % mit Kindergeld-Bezug. Die DRV überweist es direkt auf dein Konto. Der Arbeitgeber zahlt während der Reha NICHT (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, 6 Wochen, war meist schon vor der Reha aufgebraucht). Wichtig: Übergangsgeld ist steuerpflichtig wie ein Lohn (allerdings progressionsfrei) — auf der Steuererklärung als Lohn­ersatzleistung angeben.
Kann ich meine Wunsch­klinik bekommen?
Ja, in den meisten Fällen. Im Antragsformular G0510 gibst du eine Wunschklinik an — die DRV folgt der Wahl, sofern (1) die Klinik die richtige medizinische Indikation behandelt, (2) die Klinik mit der DRV abrechnen darf (DRV-Vertragsklinik), und (3) keine erheblichen Mehrkosten entstehen. Bei Mehrkosten kannst du sie selbst tragen — viele machen das z. B. für eine spezifische Klinik mit besonderem Therapiekonzept. Ohne Wunschangabe nennt die DRV eine medizinisch geeignete Standardklinik.
Was passiert wenn meine Reha abgelehnt wird?
Widerspruch binnen 1 Monat einlegen — das ist häufig erfolgreich. Übliche Ablehnungs­gründe: medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend belegt, oder DRV nicht zuständig (dann Krankenkasse). Im Widerspruch hilft eine präzisere medizinische Begründung vom Hausarzt: konkrete Beschwerden, bisherige erfolglose ambulante Therapie, Auswirkung auf Arbeitsfähigkeit. Bei Zuständigkeits-Streit wechselt der Antrag automatisch zur Krankenkasse. Ablehnung trotz erfolgloser Widerspruch ist selten — wenn eingelegter Widerspruch begründet ist, wird typisch nachgebessert.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung — Offizielle Programmseite
    deutsche-rentenversicherung.dePrimärquelleDeutsche Rentenversicherung
  2. [02]
    SGB VI § 15 — Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageDeutsche Rentenversicherung
  3. [03]
    DRV — Informationen für ärztliche Befund­berichte
    deutsche-rentenversicherung.dePrimärquelleDeutsche Rentenversicherung