Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Deutsche Rentenversicherung |
| Förderhöhe | 2.000 € – 8.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Privatperson |
Worum geht es?
Die medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung nach § 15 SGB VI ist die häufigste Reha-Form in Deutschland und richtet sich an Erwerbstätige mit gesundheitlichen Problemen, die ihre Arbeitsfähigkeit gefährden. Ziel: Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen, damit eine vorzeitige Erwerbsminderungsrente vermieden werden kann.
Typische Anwendungsfälle:
- Nach Herzinfarkt oder Bypass-Operation (Anschlussheilbehandlung, AHB)
- Nach Krebsbehandlung
- Bei chronischen Rückenproblemen, Bandscheiben-Operation
- Bei psychosomatischen Erkrankungen (Depression, Burnout, Angststörungen)
- Bei chronischen Atemwegserkrankungen
- Nach Hüft- oder Kniegelenk-Endoprothese
Was die DRV bezahlt:
- Komplette Behandlungskosten in einer anerkannten Reha-Klinik (typisch 3 Wochen stationär; Verlängerung auf 4–6 Wochen bei medizinischer Notwendigkeit)
- Unterkunft + Verpflegung in der Reha-Klinik
- Reisekosten zur Klinik und zurück (Bahn 2. Klasse, Pkw-Pauschale 0,20 €/km nach BRKG)
- Übergangsgeld als Lohnfortzahlung während der Reha (typisch 75 % vom Nettogehalt; mit Familienzuschlag 80 %)
- Anschluss-Heilbehandlung (AHB) direkt nach Krankenhausaufenthalt — oft binnen Tagen organisiert
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich Rentenversicherte mit ausreichender Vorversicherungszeit:
- 15 Jahre Wartezeit (= Versicherungsmonate inkl. anrechenbarer Zeiten) — Standardvoraussetzung, oder
- 6 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung — Sondervoraussetzung für jüngere Versicherte oder nach längerer Krankheit
Antragsweg: typisch über den Hausarzt mit ärztlichem Befundbericht. DRV-Servicezentrum prüft (typische Bearbeitungszeit 4–8 Wochen) und bewilligt eine konkrete Klinik. Wunschklinik kann angegeben werden — die DRV folgt typisch der Wahl, sofern medizinisch passend und Kosten vergleichbar.
Passt Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Rentenversicherungs-Status
Pflichtversichert (Arbeitnehmer) · Freiwillig versichert · Pflichtversicherter Selbstständiger · Erwerbsminderungsrentner · Nicht rentenversichert
Versicherungszeit (Pflichtbeiträge in Jahren)
0 € – 50 €
Medizinische Indikation
Anschlussheilbehandlung nach Krankenhaus · Chronische Erkrankung (Rücken, Herz, Krebs etc.) · Psychosomatische Erkrankung (Depression, Burnout) · Verschleißerscheinungen mit Arbeitseinfluss · Andere
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 3.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %8.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 8.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten8.000 €
- Förderfähige Basis8.000 €
- Zuschuss– 8.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Antrag einreichen — beim zuständigen DRV-Servicezentrum (vormals Landesversicherungsanstalt). Postalisch oder digital über die DRV-Website mit Nachweis-Upload.
- 02
Bearbeitungsdauer typisch 4–8 Wochen. Bei Anschlussheilbehandlung (direkt nach Krankenhausaufenthalt) erheblich schneller — meist organisiert das die Klinik direkt mit der DRV.
- 03
Reha-Antritt — Klinik vereinbart konkretes Anreisedatum (typisch 2–8 Wochen nach Bewilligung; Verschiebung möglich bei Job-Konflikten). Während der Reha läuft das Übergangsgeld automatisch.
- 04
Während der Reha — keine Krankenmeldung beim Arbeitgeber nötig (Reha-Bescheid genügt). Job-Schutz nach § 9 EFZG.
- 05
Nach der Reha
Reha-Entlassungsbericht geht an Hausarzt und an Arbeitgeber (auf Wunsch). Stufenweise Wiedereingliederung mit Hausarzt absprechen, falls sinnvoll.
Wie hoch ist die Bewilligungsquote?
Daten aus 2024
Anträge
1.042.000
Bewilligt
76,3 %
Ø Betrag
6.817 €
Gesamt-Volumen
7,1 Mrd. €
Häufige Fragen
Wer zahlt die Reha — Krankenkasse oder Rentenversicherung?
Wie lange darf die Reha sein?
Was ist Übergangsgeld und wie hoch ist es?
Kann ich meine Wunschklinik bekommen?
Was passiert wenn meine Reha abgelehnt wird?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung — Offizielle Programmseitedeutsche-rentenversicherung.dePrimärquelleDeutsche Rentenversicherung
- [02]SGB VI § 15 — Leistungen zur medizinischen Rehabilitationgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageDeutsche Rentenversicherung
- [03]DRV — Informationen für ärztliche Befundberichtedeutsche-rentenversicherung.dePrimärquelleDeutsche Rentenversicherung