Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention |
| Förderhöhe | 2.000 € – 20.000 € |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Ziel des Bayerischen Demenzfonds ist es, insbesondere Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen und ihnen Teilhabe in den unterschiedlichen Phasen der Demenz zu ermöglichen. Die 1. Fördersäule fördert kulturelle, musische, sportliche und soziale sowie generationenübergreifende Angebote, bei denen das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz im Mittelpunkt steht. Die 2. Fördersäule fördert Programme von Kommunen zum Auf- und Ausbau demenzsensibler Strukturen.
Passt Bayerischer Demenzfonds – Förderung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Angebot zur Teilhabe von Menschen mit Demenz (1. Säule) oder kommunales Programm für demenzsensible Strukturen (2. Säule)
Maßnahme mit Bezug zu Bayern
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben in der Regel mindestens 2.000 Euro
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 90 % | 20.000 € |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung), höchstens 15.000 Euro bei Angeboten der 1. Fördersäule und höchstens 20.000 Euro bei Programmen der 2. Fördersäule. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollen in der Regel eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro nicht unterschreiten. Zuwendungsfähig sind maßnahmenbezogene Personal- und Sachausgaben; nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Baumaßnahmen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 22.222 €
pro Antrag
- Gesamtkosten22.222 €
- Förderfähige Basis22.222 €
- Zuschuss– 20.000 €
- Dein Eigenanteil2.222 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Passende Fördersäule bestimmen
In der 1. Fördersäule sind alle natürlichen und juristischen Personen antragsberechtigt, die sich für die Teilhabe von Menschen mit Demenz in Bayern engagieren; in der 2. Fördersäule Kommunen, die demenzsensible Strukturen aufbauen.
- 02
Antrag über das Bayerische Landesamt für Pflege
Die Abwicklung erfolgt über das Bayerische Landesamt für Pflege.
- 03
Unterlagen beschaffen
Informationen und Unterlagen sind beim Landesamt sowie beim Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention verfügbar.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung aus dem Bayerischen Demenzfonds?
Wer kann eine Förderung beantragen?
Was wird gefördert?
Gibt es eine Mindestsumme?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bayerischer Demenzfonds – Förderung — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- [02]Bayerischer Demenzfonds (Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention)stmgp.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- [03]Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention