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Zuschuss · bis 90 % Land

Bayerischer Demenzfonds – Förderung

Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Förderhöhe 2.000 € – 20.000 €
Förderquote 90 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Ziel des Bayerischen Demenzfonds ist es, insbesondere Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen und ihnen Teilhabe in den unterschiedlichen Phasen der Demenz zu ermöglichen. Die 1. Fördersäule fördert kulturelle, musische, sportliche und soziale sowie generationenübergreifende Angebote, bei denen das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz im Mittelpunkt steht. Die 2. Fördersäule fördert Programme von Kommunen zum Auf- und Ausbau demenzsensibler Strukturen.

Schnell-Check

Passt Bayerischer Demenzfonds – Förderung zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Angebot zur Teilhabe von Menschen mit Demenz (1. Säule) oder kommunales Programm für demenzsensible Strukturen (2. Säule)

Maßnahme mit Bezug zu Bayern

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben in der Regel mindestens 2.000 Euro

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    90 %
    20.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Bayerischer Demenzfonds – Förderung
22.222 €

Förderfähig sind max. 22.222 €

Rechnerische Schätzung
20.000 €

pro Antrag

Förderquote90%
  • Gesamtkosten22.222 €
  • Förderfähige Basis22.222 €
  • Zuschuss– 20.000 €
  • Dein Eigenanteil2.222 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind in der 1. Fördersäule alle natürlichen und juristischen Personen, die sich für die Teilhabe von Menschen mit Demenz in Bayern engagieren; in der 2. Fördersäule Kommunen, die demenzsensible Strukturen aufbauen. Die Abwicklung erfolgt über das Bayerische Landesamt für Pflege; Informationen und Unterlagen sind dort sowie beim Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention verfügbar.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung aus dem Bayerischen Demenzfonds?
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro bei Teilhabe-Angeboten (1. Fördersäule) und höchstens 20.000 Euro bei kommunalen Programmen (2. Fördersäule).
Wer kann eine Förderung beantragen?
In der 1. Fördersäule alle natürlichen und juristischen Personen, die sich für die Teilhabe von Menschen mit Demenz in Bayern engagieren; in der 2. Fördersäule Kommunen, die demenzsensible Strukturen aufbauen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kulturelle, musische, sportliche, soziale und generationenübergreifende Teilhabe-Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen sowie kommunale Programme zur Stärkung demenzsensibler Strukturen. Baumaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.
Gibt es eine Mindestsumme?
Ja, die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollen in der Regel eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro nicht unterschreiten.

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