Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderung | bis zu 35.000 € pro Jahr |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Zweck der Förderung ist es, ein auf Dauer angelegtes und landesweites Angebot für pflegende Angehörige sicherzustellen, das die Pflegeberatung ergänzt. Aufgabe der Fachstellen ist es, kontinuierlich und in offener Zusammenarbeit Angehörige psychosozial zu beraten, längerfristig zu begleiten und mit Entlastungsangeboten zu unterstützen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Fachstelle für pflegende Angehörige |
| Fortgebildete Pflegefachkraft oder vergleichbare Qualifikation |
| Kommunale Befürwortung durch Landkreis oder kreisfreie Stadt erforderlich |
Was bekommst du konkret?
Die Fachstellen für pflegende Angehörige bieten psychosoziale Beratung, Begleitung und Entlastungsangebote. Beraten werden Angehörige, sonstige nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen und ältere pflegebedürftige Menschen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Antragsformular ausfüllen
Das offizielle Antragsformular des Bayerischen Landesamts für Pflege ausfüllen, Projektbeschreibung sowie Qualifikationsnachweise der Fachkraft beifügen.
- 02
Kommunale Befürwortung einholen
Schriftliche Befürwortung des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt für die Tätigkeit der Fachstelle in der Region einholen und dem Antrag beilegen.
- 03
Antrag einreichen
Den vollständigen Antrag schriftlich oder elektronisch bis zum 31. Dezember des Vorjahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege einreichen.
- 04
Prüfung und Bewilligungsbescheid
Das Bayerische Landesamt für Pflege prüft die Antragsunterlagen, die Qualifikation der Fachkraft und die fachliche Konzeption. Bei positiver Prüfung erfolgt ein schriftlicher Bewilligungsbescheid.
- 05
Auszahlung der Förderung
Die Festbetragsfinanzierung wird nach Bewilligung in Teilbeträgen ausgezahlt. Die Mittel sind ausschließlich für die geförderte Angehörigenarbeit zu verwenden.
- 06
Verwendungsnachweis erbringen
Am Jahresende ist ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Förderung pro Fachkraft?
Welche Leistungen werden gefördert?
Welche Voraussetzungen muss eine Fachkraft erfüllen?
Wo wird der Antrag gestellt?
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Welche Pflichten hat die geförderte Fachstelle?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung der Angehörigenarbeit — Fachstellen für pflegende Angehörige — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialesstmas.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [03]Bayerisches Landesamt für Pflege — Förderungen im Bereich Pflegelfp.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Pflege
- [04]StMGP Bayern — Pflege und pflegende Angehörigestmgp.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.