Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales |
| Förderhöhe | bis zu 40.000 € |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm zielt darauf ab, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften (abWG) voranzutreiben. Gefördert wird der Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene, die zum ersten Mal initiiert werden. Die Förderung unterstützt die Gründungsphase mit bis zu 40.000 Euro Anschubfinanzierung über einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten.
Passt Ambulant betreute Wohngemeinschaften zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Neue ambulant betreute Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Erwachsene
Wohngemeinschaft wird zum ersten Mal initiiert (Neugründung)
Erfüllung der Anforderungen nach Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 90 % | 40.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuwendungsfähige Ausgaben sind Personal- und Sachkosten bzw. Honorarkosten für eine Moderatorin bzw. einen Moderator zum Aufbau des Gremiums der Selbstbestimmung, notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, sowie Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume im Innen- und Außenbereich, die den besonderen Bedürfnissen oder dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 44.444 €
pro Antrag
- Gesamtkosten44.444 €
- Förderfähige Basis44.444 €
- Zuschuss– 40.000 €
- Dein Eigenanteil4.444 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Die Zuwendung wird als Anschubfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Der Zuwendungsempfänger ist der Initiator oder die Initiatorin der ambulant betreuten Wohngemeinschaft im Sinne des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). Die Förderung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP).
Häufige Fragen
Wer kann beim Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften Förderung erhalten?
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Über welchen Zeitraum wird die Förderung gewährt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ambulant betreute Wohngemeinschaften — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- [02]Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialesstmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales