BundesBonus
Zuschuss · bis 90 % Land

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Förderung des Aufbaus neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene. Anschubfinanzierung bis zu 40.000 Euro für Personal-, Sach-, Beratungs- und Ausstattungskosten im Bewilligungszeitraum von 24 Monaten.

Max. Förderung
40.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Förderhöhe bis zu 40.000 €
Förderquote 90 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm zielt darauf ab, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften (abWG) voranzutreiben. Gefördert wird der Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene, die zum ersten Mal initiiert werden. Die Förderung unterstützt die Gründungsphase mit bis zu 40.000 Euro Anschubfinanzierung über einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Neue ambulant betreute Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Erwachsene

Wohngemeinschaft wird zum ersten Mal initiiert (Neugründung)

Erfüllung der Anforderungen nach Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    90 %
    40.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Ambulant betreute Wohngemeinschaften
44.444 €

Förderfähig sind max. 44.444 €

Rechnerische Schätzung
40.000 €

pro Antrag

Förderquote90%
  • Gesamtkosten44.444 €
  • Förderfähige Basis44.444 €
  • Zuschuss– 40.000 €
  • Dein Eigenanteil4.444 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Die Zuwendung wird als Anschubfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Der Zuwendungsempfänger ist der Initiator oder die Initiatorin der ambulant betreuten Wohngemeinschaft im Sinne des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). Die Förderung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP).

Häufige Fragen

Wer kann beim Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften Förderung erhalten?
Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Sinne von Art. 2 Abs. 4 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). Es können natürliche Personen oder juristische Personen sein, die eine neue ambulant betreute Wohngemeinschaft gründen möchten.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die maximale Förderung beträgt 40.000 Euro als Anschubfinanzierung. Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Davon können maximal bis zu 25.000 Euro für Personal-, Sach- und Beratungsausgaben verwendet werden und bis zu 15.000 Euro für Ausstattungsgegenstände.
Über welchen Zeitraum wird die Förderung gewährt?
Die Förderung wird für einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten gewährt. Dies soll den Initiatorinnen und Initiatoren eine ausreichende Gründungs- und Etablierungsphase ermöglichen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ambulant betreute Wohngemeinschaften — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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