Landespflegegeld nach Bundesland — 2026 im Vergleich
Landespflegegeld ist eine freiwillige Geldleistung eines Bundeslandes an pflegebedürftige Menschen — zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. 2026 zahlt nur Bayern ein solches Landespflegegeld: 500 € im Jahr ab Pflegegrad 2, unabhängig von Einkommen und Vermögen. In Berlin, Bremen und Brandenburg trägt eine ganz andere Leistung denselben Namen — dort ist damit ein Nachteilsausgleich für blinde, gehörlose und schwerstbehinderte Menschen gemeint.
Welche Bundesländer zahlen 2026 ein Landespflegegeld?
Ein echtes Landespflegegeld für **alle Pflegebedürftigen** zahlt 2026 nur ein Bundesland: **Bayern**. Wer dort mit mindestens Pflegegrad 2 gemeldet ist, erhält 500 € pro Pflegegeldjahr zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung [01]. Drei weitere Länder — Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern — zahlen ein **Pflegewohngeld**, das ausschließlich die Investitionskosten eines Heimplatzes senkt und von Einkommen und Vermögen abhängt [07][08][09]. In den übrigen zwölf Ländern gibt es für Pflegebedürftige keine eigene Landes-Geldleistung; dort bleiben die Pflegeversicherung und die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII die einzigen Wege. Und dann gibt es die Namensfalle: In **Berlin, Bremen und Brandenburg** existiert der Begriff „Landespflegegeld" zwar — er bezeichnet dort aber einen Nachteilsausgleich für blinde, gehörlose und schwerstbehinderte Menschen [04][05][06].
| Bundesland | Eigene Landesleistung bei Pflegebedürftigkeit | Höhe und Bedingung | Antrag bei |
|---|---|---|---|
| Bayern | Landespflegegeld | 500 € pro Pflegegeldjahr ab Pflegegrad 2, einkommensunabhängig | Landesamt für Pflege, Amberg |
| Nordrhein-Westfalen | Pflegewohngeld (nur im Pflegeheim) | Zuschuss zu den Investitionskosten, ab Pflegegrad 2, einkommens- und vermögensabhängig | Kreis oder kreisfreie Stadt |
| Schleswig-Holstein | Pflegewohngeld (nur im Pflegeheim) | höchstens 15,35 € täglich, einkommens- und vermögensabhängig | örtlicher Sozialhilfeträger, meist über die Einrichtung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Pflegewohngeld, nur Bestandsfälle | höchstens 200 € monatlich nach 100 € Selbstbehalt; keine Neuanträge seit Januar 2013 | Landkreis oder kreisfreie Stadt |
| Berlin | keine | Achtung: „Landespflegegeld" heißt hier der Nachteilsausgleich für blinde, sehbehinderte und gehörlose Menschen | Pflegekasse, Sozialamt |
| Bremen | keine | Achtung: „Landespflegegeld" heißt hier die Leistung für blinde und schwerstbehinderte Menschen | Pflegekasse, Sozialamt |
| Brandenburg | keine | das frühere Landespflegegeldgesetz heißt seit Juli 2024 Landesteilhabegeldgesetz | Pflegekasse, Sozialamt |
| Baden-Württemberg | keine | Landesmittel fließen in Pflegestützpunkte, Beratung und Ehrenamt | Pflegekasse, Sozialamt |
| Hamburg | keine | nur Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege | Pflegekasse, Sozialamt |
| Hessen | keine | nur Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII | Pflegekasse, Sozialamt |
| Niedersachsen | keine | Landesförderung geht an Einrichtungen und Projekte, nicht an Pflegebedürftige | Pflegekasse, Sozialamt |
| Rheinland-Pfalz | keine | das Landesportal führt für Pflegebedürftige nur Leistungen der Pflegeversicherung | Pflegekasse, Sozialamt |
| Saarland | keine | Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege, Zuschuss für barrierefreies Wohnen | Pflegekasse, Sozialamt |
| Sachsen | keine | nur Pflegeversicherung; das Land stellt Pflegedatenbank und Beratung | Pflegekasse, Sozialamt |
| Sachsen-Anhalt | keine | nur Pflegeversicherung, unter anderem der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich | Pflegekasse, Sozialamt |
| Thüringen | keine | nur Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege | Pflegekasse, Sozialamt |
Wie hoch ist das Bayerische Landespflegegeld?
Das Bayerische Landespflegegeld beträgt **500,00 Euro pro Pflegegeldjahr** [01]. Anspruch hat, wer in einem Umfang von mindestens **Pflegegrad 2** pflegebedürftig ist und am letzten Tag des Pflegegeldjahres mit Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet ist; bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch [02]. Die Leistung wird einkommensunabhängig gewährt und ist steuerfrei — eine Einkommenshöchstgrenze gibt es nicht, ein Verwendungsnachweis ist zu keinem Zeitpunkt zu erbringen [01][02]. Für Haushalte mit knappem Budget ist ein zweiter Punkt entscheidend: Das Landespflegegeld wird **nicht angerechnet** auf Bürgergeld, Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Leistungen der Sozialhilfe, Blinden- und Sehbehindertengeld sowie auf die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung; in der Einkommensteuererklärung muss es nicht angegeben werden [02]. Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Pflege in Amberg, das die Zahl der Empfänger mit rund 400.000 Menschen pro Jahr angibt [01].
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Landespflegegeld?
Das **Pflegegeld** ist eine Bundesleistung der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können es anstelle der häuslichen Pflegehilfe beantragen, wenn sie die notwendige Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellen — geregelt in § 37 SGB XI [03]. Gezahlt wird es monatlich von der Pflegekasse, bundesweit gleich hoch und unabhängig davon, in welchem Bundesland jemand wohnt. Das **Landespflegegeld** ist etwas anderes: eine freiwillige Leistung eines einzelnen Landes obendrauf, in Bayern einmal jährlich statt monatlich und ohne Einkommensgrenze [01]. Wer in Bayern lebt, bekommt deshalb beides — die monatliche Bundesleistung von der Pflegekasse und einmal im Jahr die Landesleistung vom Landesamt für Pflege. Wer in einem der anderen 15 Länder lebt, bekommt nur die Bundesleistung.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Landespflegegeld zusätzlich? |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | nein — auch in Bayern nicht |
| Pflegegrad 2 | 347 € | in Bayern 500 € pro Jahr |
| Pflegegrad 3 | 599 € | in Bayern 500 € pro Jahr |
| Pflegegrad 4 | 800 € | in Bayern 500 € pro Jahr |
| Pflegegrad 5 | 990 € | in Bayern 500 € pro Jahr |
Warum heißt die Leistung für blinde Menschen in manchen Ländern Pflegegeld?
Der Begriff ist historisch vorbelastet: Mehrere Länder haben ihren Nachteilsausgleich für blinde, gehörlose und schwerstbehinderte Menschen „Pflegegeld" genannt — mit Pflegebedürftigkeit im heutigen Sinn hat das nichts zu tun. In **Berlin** stellt das Landespflegegeldgesetz „Blinden, hochgradig Sehbehinderten und Gehörlosen auf Antrag Pflegegeld zum pauschalen Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen" zur Verfügung; bei Blindheit beträgt es 80 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII, bei gleichzeitiger Gehörlosigkeit gilt ein Festbetrag von 1.189,00 €. Durchgeführt wird das Gesetz von den Bezirksämtern [04]. **Bremen** zahlt ein „Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen" in Höhe von 559,73 € monatlich, für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr 279,87 € — Leistungen der Pflegeversicherung werden dabei in vollem Umfang angerechnet, sodass der Anspruch sinken oder ganz entfallen kann [05]. **Brandenburg** hat die Verwechslung selbst beendet: Zum 1. Juli 2024 wurde aus dem Landespflegegeldgesetz das Landesteilhabegeldgesetz, ausdrücklich um die Fokussierung auf gesellschaftliche Teilhabe zu unterstreichen; blinde Menschen ab 18 Jahren erhalten dort seit dem 1. Juli 2026 monatlich 443,03 €, gehörlose 135,51 € und taubblinde 886,05 € [10]. Wer also nach einem Landespflegegeld sucht und auf eine Blindenleistung stößt, hat nichts falsch gemacht — es sind die Namen, die täuschen.
Welche Landesleistung gibt es bei Pflege im Pflegeheim?
Drei Länder helfen bei den **Investitionskosten** eines Heimplatzes — jenem Kostenblock, den weder die Pflegekasse noch der einrichtungseinheitliche Eigenanteil abdeckt und den Bewohner sonst vollständig selbst tragen. In **Nordrhein-Westfalen** heißt die Leistung Pflegewohngeld: Sie setzt eine vollstationäre Pflege in einer geförderten Einrichtung und mindestens Pflegegrad 2 voraus und hängt von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person ab [07]. **Schleswig-Holstein** zahlt ebenfalls Pflegewohngeld, höchstens 15,35 € täglich und ebenfalls einkommens- und vermögensabhängig; den Antrag stellt in der Regel die Einrichtung beim örtlichen Sozialhilfeträger [08]. In **Mecklenburg-Vorpommern** existiert das Pflegewohngeld seit dem 1. Januar 2004, ist aber für Neuzugänge geschlossen: Nach Darstellung des zuständigen Landkreises wird es seit Januar 2013 nur noch Pflegebedürftigen gewährt, die die Anspruchsvoraussetzungen spätestens am 31. Dezember 2012 erfüllt und den Antrag eingereicht hatten; gezahlt werden dort maximal 200 € monatlich, nachdem 100 € Selbstbehalt abgezogen sind [09]. Ein Punkt wird dabei oft missverstanden: Pflegewohngeld landet nicht auf dem eigenen Konto — es senkt die Rechnung der Einrichtung.
Wie beantrage ich das Bayerische Landespflegegeld?
Der Antrag läuft zentral über das Bayerische Landesamt für Pflege — nicht über die Pflegekasse, die Gemeinde oder das Sozialamt. Fünf Schritte reichen:
- Pflegegrad prüfen — Anspruch besteht ab Pflegegrad 2; bei Pflegegrad 1 gibt es kein Landespflegegeld.
- Antrag stellen — online, per Post, Fax oder E-Mail beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg. Der Antrag ist nur einmal nötig.
- Nachweis beilegen — eine Kopie des vollständigen Bescheids der Pflegekasse; das Gutachten des Medizinischen Dienstes genügt als Nachweis nicht.
- Bei fehlenden Unterlagen den Antrag trotzdem unvollständig einreichen — für die Fristwahrung zählt der Eingang beim Landesamt.
- Auszahlung abwarten — sie erfolgt im Regelfall bis zum 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres; der Antrag wirkt für die Folgejahre fort.
Häufige Fragen
In welchen Bundesländern gibt es ein Landespflegegeld?
Wie hoch ist das Landespflegegeld in Bayern 2026?
Wird das Landespflegegeld auf Bürgergeld oder Wohngeld angerechnet?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Landespflegegeld?
Warum finde ich in Berlin ein Landespflegegeld, obwohl es dort keins für Pflegebedürftige gibt?
Was ist Pflegewohngeld und wer bekommt es?
Muss ich das Bayerische Landespflegegeld jedes Jahr neu beantragen?
Was passiert mit dem Landespflegegeld, wenn ich aus Bayern wegziehe?
Unsere Quellen
- [01]Bayerisches Landespflegegeld — Anspruch, Höhe und Antraglandespflegegeld.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
- [02]Häufig gestellte Fragen zum Bayerischen Landespflegegeld (PDF)lfp.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
- [03]§ 37 SGB XI — Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- [04]Landespflegegeldgesetz (LPflGG) Berlinberlin.dePrimärquelleSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung Berlin
- [05]Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschenservice.bremen.dePrimärquelleServiceportal Bremen (Amt für Soziale Dienste)
- [06]„Teilhabegeld" statt „Landespflegegeld" — Pressemitteilung vom 28.06.2024masgz.brandenburg.dePrimärquelleMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Brandenburg
- [07]Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalenstadt-koeln.deRegionalStadt Köln (Amt für Soziales, Arbeit und Senioren)
- [08]Pflege bezahlen — Pflegewohngeld in Schleswig-Holsteinschleswig-holstein.dePrimärquelleLandesregierung Schleswig-Holstein
- [09]Pflegewohngeld in Mecklenburg-Vorpommernnordwestmecklenburg.deRegionalLandkreis Nordwestmecklenburg (Fachdienst Soziales)
- [10]Landesteilhabegeld Brandenburg — Sätze ab 1. Juli 2026masgz.brandenburg.dePrimärquelleMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Brandenburg
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