Gehörlosengeld nach Bundesland — 2026 im Vergleich
Gehörlosengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung, die gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten ausgleicht — etwa für Gebärdensprachdolmetscher oder Kommunikationshilfen. Anders als das Blindengeld zahlen es nur sieben Bundesländer; die Sätze reichen 2026 von 69,32 € (Sachsen-Anhalt) bis 190,38 € monatlich (Berlin). Anspruch hat, wer das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis besitzt und im jeweiligen Land wohnt.
Welche Bundesländer zahlen ein Gehörlosengeld?
Anders als beim Blindengeld gibt es **kein flächendeckendes Gehörlosengeld** — nur sieben Länder zahlen eine eigenständige Leistung. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Sätze für gehörlose Menschen. In den übrigen neun Ländern (darunter Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bremen) gibt es kein Gehörlosengeld; Schleswig-Holstein hat bislang nur einen Gesetzentwurf, das Saarland zahlt lediglich ein Taubblindengeld.
| Bundesland | Gehörlosengeld | Träger / Grundlage |
|---|---|---|
| Berlin | 190,38 € | Landespflegegeldgesetz |
| Hessen | 178,96 € | Landeswohlfahrtsverband (LGlGG) |
| Thüringen | 172,00 € | Sinnesbehindertengeld |
| Sachsen | 150,00 € | Kommunaler Sozialverband |
| Brandenburg | 135,51 € | Landesteilhabegeld |
| Nordrhein-Westfalen | 77,00 € | Landschaftsverbände (GHBG) |
| Sachsen-Anhalt | 69,32 € | jährliche Anpassung |
Welche Sätze sind zum 1. Juli 2026 gestiegen?
Vier der sieben Länder koppeln ihr Gehörlosengeld an den Rentenwert und haben zum 1. Juli 2026 angehoben: **Berlin** auf 190,38 € (zuvor 182,64 €), **Hessen** auf 178,96 €, **Brandenburg** auf 135,51 € (zuvor 130 €) und **Sachsen-Anhalt** auf 69,32 € (zuvor 66,50 €) — dort mit dem Anpassungssatz von 4,24 % für die neuen Bundesländer. **Thüringen** (172 €), **Sachsen** (150 €) und **Nordrhein-Westfalen** (77 €) tragen feste Beträge im Gesetz und blieben unverändert. Durch die Anpassung hat Hessen Thüringen überholt und liegt jetzt auf Platz zwei.
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Anspruch auf Gehörlosengeld hat, wer **gehörlos** ist — nachgewiesen durch das **Merkzeichen Gl** im Schwerbehindertenausweis, in der Regel mit einem Grad der Behinderung von 100 wegen der Taubheit. Vorausgesetzt wird eine angeborene oder früh erworbene Taubheit beziehungsweise eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Störung des Spracherwerbs. Maßgeblich ist außerdem der gewöhnliche Aufenthalt im jeweiligen Bundesland. Eine Einkommens- oder Vermögensprüfung findet nicht statt.
Wird das Gehörlosengeld auf andere Leistungen angerechnet?
Nein. Das Gehörlosengeld ist ein **Nachteilsausgleich** und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen. Es soll gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten decken, etwa für Gebärdensprachdolmetscher, technische Kommunikationshilfen oder Schriftdolmetscher. Wer zugleich blind und gehörlos ist, erhält in mehreren Ländern einen deutlich höheren Kombinationsbetrag als Taubblindengeld.
Worin unterscheiden sich Gehörlosengeld und Blindengeld?
Beide sind einkommensunabhängige Landesleistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Mehrkosten — das **Blindengeld** zahlen jedoch alle 16 Länder und mit deutlich höheren Sätzen (350 € bis 951,92 € monatlich), das **Gehörlosengeld** nur sieben Länder und in geringerer Höhe (69,32 € bis 190,38 €). Wer sowohl das Merkzeichen Bl als auch Gl hat, kann in einigen Ländern beide Leistungen nebeneinander beziehen. Die genaue Kombinierbarkeit hängt vom jeweiligen Landesgesetz ab.
Wie beantrage ich das Gehörlosengeld?
Der Antrag wird je nach Bundesland beim Landesamt, beim Sozial- bzw. Wohlfahrtsverband oder bei der Kreis- und Stadtverwaltung gestellt. Der Ablauf ist überall ähnlich:
- Zuständige Stelle ermitteln — Landesverwaltungsamt, Landschaftsverband oder Sozialamt des Wohnorts, je nach Land.
- Antragsformular ausfüllen — online oder schriftlich, erhältlich auf der jeweiligen Landesseite.
- Nachweise beilegen — Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl oder ein fachärztliches Gutachten zur Taubheit.
- Bescheid abwarten — nach Bewilligung wird das Gehörlosengeld monatlich gezahlt, frühestens ab dem Antragsmonat.
Häufige Fragen
In welchem Bundesland ist das Gehörlosengeld am höchsten?
Ändert sich das Gehörlosengeld jedes Jahr?
Welche Länder zahlen kein Gehörlosengeld?
Welches Merkzeichen brauche ich für das Gehörlosengeld?
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Kann ich Gehörlosengeld und Blindengeld gleichzeitig bekommen?
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
Ändert sich das Gehörlosengeld, wenn ich umziehe?
Unsere Quellen
- [01]Gehörlosengeld in NRW (GHBG)lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.dePrimärquelleLWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
- [02]Gehörlosengeld nach dem LGlGG — Höhe und Anspruchverwaltungsportal.hessen.dePrimärquelleVerwaltungsportal Hessen
- [03]Landesteilhabegeld Brandenburg — Sätze ab 1. Juli 2026masgz.brandenburg.dePrimärquelleMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Brandenburg
- [04]Berliner Landespflegegeldgesetzberlin.dePrimärquelleSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung Berlin
- [05]Thüringer Sinnesbehindertengeldbuerger.thueringen.dePrimärquelleThüringer Landesverwaltungsamt
- [06]Blinden- und Gehörlosengeld Sachsen-Anhalt — Sätze ab 1. Juli 2026las.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
- [07]Rundschreiben Soz Nr. 01/2026 — Beträge des Landespflegegeldes ab 01.07.2026sozialrecht.berlin.dePrimärquelleSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
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