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Zuschuss · bis 1.189 €/Mt. Land

Berliner Blindengeld (Landespflegegeld)

Das Berliner Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG) ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung für Menschen mit Sinnesbehinderungen. Blinde Erwachsene erhalten 730,55 € monatlich, blinde Kinder 365,28 €, taubblinde Menschen 1.189,00 € und hochgradig sehbehinderte Menschen 182,64 €. Voraussetzung ist das entsprechende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und ein Wohnsitz in Berlin; zuständig sind die Bezirksämter.

Monatliche Zahlung
1.189 €
pro Monat
Zuständig
Land Berlin (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Berlin (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung)
Höhe pro Monat 183 € – 1.189 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Berliner Blindengeld wird nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für blindheitsbedingte Mehraufwendungen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Das LPflGG deckt mehrere Sinnesbehinderungen ab: blinde, taubblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten gestaffelte Sätze.

Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld aus der Pflegeversicherung verringert sich der Berliner Zuschuss — bei Pflegegrad 2 etwa auf 532,88 €. In Pflegeheimen wird ein gekürzter Satz gezahlt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)

Bl (blind) · TBl (taubblind) · Hochgradig sehbehindert

Wohnsitz in Berlin

Erwachsen oder Kind

Erwachsen · Kind

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim zuständigen Bezirksamt (Sozialamt) stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
  3. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
  4. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Berliner Blindengeld 2026?
Blinde Erwachsene erhalten 730,55 € monatlich, blinde Kinder 365,28 €. Taubblinde Menschen bekommen 1.189,00 €, hochgradig sehbehinderte Menschen 182,64 €. Die Leistung läuft über das Landespflegegeldgesetz (LPflGG).
Was passiert bei gleichzeitigem Pflegegeld-Bezug?
Bei Bezug von Pflegegeld aus der Pflegeversicherung verringert sich der Berliner Zuschuss. Bei Pflegegrad 2 sinkt er beispielsweise auf etwa 532,88 €; den genauen Betrag setzt das Bezirksamt fest.
Wird in einem Pflegeheim weniger gezahlt?
Ja. Bewohner von Pflegeheimen erhalten ein gekürztes Blindengeld. Außerhalb von Einrichtungen gilt der volle Satz von 730,55 € für blinde Erwachsene.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig sind die Bezirksämter (Sozialämter) in Berlin. Dort wird der Antrag mit dem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen Bl bzw. TBl) gestellt.

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