Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Berlin (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung) |
| Höhe pro Monat | 183 € – 1.189 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Berliner Blindengeld wird nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für blindheitsbedingte Mehraufwendungen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Das LPflGG deckt mehrere Sinnesbehinderungen ab: blinde, taubblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten gestaffelte Sätze.
Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld aus der Pflegeversicherung verringert sich der Berliner Zuschuss — bei Pflegegrad 2 etwa auf 532,88 €. In Pflegeheimen wird ein gekürzter Satz gezahlt.
Passt Berliner Blindengeld (Landespflegegeld) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)
Bl (blind) · TBl (taubblind) · Hochgradig sehbehindert
Wohnsitz in Berlin
Erwachsen oder Kind
Erwachsen · Kind
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim zuständigen Bezirksamt (Sozialamt) stellen.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
- Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Berliner Blindengeld 2026?
Was passiert bei gleichzeitigem Pflegegeld-Bezug?
Wird in einem Pflegeheim weniger gezahlt?
Wo stelle ich den Antrag?
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