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Förderungen für Schwerbehinderung

27 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.

27 Förderungen im Bereich Schwerbehinderung

Darlehen Land

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein

Zinsgünstiges Förderdarlehen der IB.SH für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder erweitern. Bis zu 100.000 Euro Grunddarlehen zu 0,00 Prozent Sollzins mit 20 Jahren Zinsbindung.

bis zu 100.000 €

Zuschuss Land

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Hessen

Zuschuss bis zu 15.000 EUR der WIBank Hessen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gefördert nach DIN 18040 Teil 2.

bis zu 15.000 €

Zuschuss Land

SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen — bis zu 4.000 € (Barriere-Reduzierung) oder 10.000 € (rollstuhlgerechter Umbau).

bis zu 10.000 €

Steuervorteil Bund

Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer behinderungsbedingten Aufwendungen einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Je nach Grad der Behinderung liegt er zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich; bei Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit beträgt er 7.400 Euro jährlich.

bis zu 7.400 €

Zuschuss Land

Bayerisches Blindengeld

Das Bayerische Blindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 776 € monatlich für blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung.

bis zu 1.552 €

Zuschuss Land

Berliner Blindengeld (Landespflegegeld)

Das Berliner Landespflegegeld für Blinde gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 730,55 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 1.189 €

Zuschuss Land

Blinden- und Gehörlosengeld NRW

Das Blinden- und Gehörlosengeld nach dem GHBG NRW gleicht behinderungsbedingte Mehrkosten aus — bis zu 913,19 € monatlich für blinde Erwachsene unter 60, einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 913 €

Zuschuss Land

Brandenburger Blindengeld (Teilhabegeld)

Das Brandenburger Blindengeld (Teilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 425 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, jährlich angepasst.

bis zu 850 €

Zuschuss Land

Hessisches Landesblindengeld

Das Hessische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 785,34 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, gezahlt vom LWV Hessen.

bis zu 785 €

Zuschuss Land

Hamburger Blindengeld

Das Hamburger Blindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 695,50 € monatlich — einkommens- und vermögensunabhängig, für Menschen mit Merkzeichen Bl und Wohnsitz in Hamburg.

bis zu 696 €

Zuschuss Land

Saarländisches Blindengeld (Teilhabegeld)

Das Saarländische Blindengeld (Teilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit Januar 2026 monatlich 460 € für volljährige blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 685 €

Zuschuss Land

Thüringer Sinnesbehindertengeld (Blindengeld)

Das Thüringer Sinnesbehindertengeld gleicht behinderungsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 472 € monatlich für blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, auch für gehörlose und taubblinde Menschen.

bis zu 644 €

Zuschuss Land

Bremer Blindengeld (Landespflegegeld)

Das Bremer Blindengeld (Landespflegegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 536,96 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 537 €

Zuschuss Land

Blindengeld Sachsen-Anhalt

Das Blindengeld Sachsen-Anhalt gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 460,44 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, jährlich angepasst.

bis zu 460 €

Zuschuss Land

Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld

Das Schleswig-Holsteinische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit dem 1. April 2026 monatlich 350 € für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 450 €

Zuschuss Land

Niedersächsisches Landesblindengeld

Das Niedersächsische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 450 € monatlich für blinde Menschen außerhalb einer Einrichtung — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 450 €

Zuschuss Land

Landesblindenhilfe Baden-Württemberg

Die Landesblindenhilfe Baden-Württemberg gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus — 435 € monatlich für erwachsene blinde Menschen, einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 435 €

Zuschuss Land

Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt bis 430 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 430 €

Zuschuss Land

Landesblindengeld Rheinland-Pfalz

Das Landesblindengeld Rheinland-Pfalz gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 410 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 410 €

Zuschuss Land

Sächsisches Landesblindengeld

Das Sächsische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 380 € monatlich für blinde Menschen ab 14 Jahren — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 380 €

Zuschuss Land

Berliner Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 182,64 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 183 €

Zuschuss Land

Thüringer Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 172 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 172 €

Zuschuss Land

Sächsisches Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 150 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 150 €

Zuschuss Land

Hessisches Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 150 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 150 €

Zuschuss Land

Brandenburger Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 130 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 130 €

Zuschuss Land

Gehörlosengeld NRW

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 77 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 77 €

Zuschuss Land

Gehörlosengeld Sachsen-Anhalt

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 65,50 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 66 €

Datenbasis

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Bundesweit
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Förderungen aus anderen Themen-Welten — oft profitierst du von mehreren Programmen gleichzeitig.

Wohnen

Sachsen-Anhalt Junges Wohnen

Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.

Land Zuschuss Aktiv
Familie

Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.

Land Kredit Aktiv
Wohnen

Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg

Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.

Land Kredit Aktiv
Rente & Soziales

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.

Bund sonstige Aktiv
Rente & Soziales

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Bund Zuschuss Aktiv

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