BundesBonus
Steuervorteil · bis 7.400 € Bund

Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer behinderungsbedingten Aufwendungen einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Je nach Grad der Behinderung liegt er zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich; bei Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit beträgt er 7.400 Euro jährlich.

Max. Steuerermäßigung
7.400 €
gestaffelt mehrjährig
Zuständig
Finanzverwaltung des Bundes und der Länder
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Steuervorteil
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Finanzverwaltung des Bundes und der Länder
Förderhöhe bis zu 7.400 €
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG deckt die typischen, laufenden und behinderungsbedingten Mehraufwendungen ab – etwa für Hilfe bei den gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens, für Pflege und für einen erhöhten Wäschebedarf. Statt diese Kosten einzeln nachzuweisen, kann der Pauschbetrag angesetzt werden. Es steht jeweils der volle Jahresbetrag zu, auch wenn die Voraussetzungen erst im Lauf des Jahres eintreten. Der einem behinderten Kind zustehende Pauschbetrag kann auf Antrag auf die Eltern übertragen werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Nachweis der Behinderung durch Ausweis oder Bescheinigung des Versorgungsamts

Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung

Erhöhter Pauschbetrag bei Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4/5

Wie stellst du den Antrag?

Der Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Die Behinderung und der Grad der Behinderung sind durch einen amtlichen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung des Versorgungsamts nachzuweisen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?
Er beträgt je nach Grad der Behinderung (20 bis 100) zwischen 384 Euro und 2.840 Euro jährlich. Bei Blinden, Taubblinden oder nicht nur vorübergehend hilflosen Menschen (Merkzeichen H oder Pflegegrad 4 bzw. 5) beträgt er 7.400 Euro jährlich.
Wie weise ich die Behinderung nach?
Die Behinderung und der Grad der Behinderung sind durch einen amtlichen Schwerbehindertenausweis oder eine amtliche Bescheinigung des Versorgungsamts nachzuweisen. Es steht jeweils der volle Jahresbetrag zu, auch wenn die Voraussetzungen erst im Verlauf des Jahres eintreten.
Kann der Pauschbetrag eines Kindes auf die Eltern übertragen werden?
Ja. Der einem behinderten Kind zustehende Pauschbetrag wird auf Antrag auf die Eltern übertragen, wenn das Kind ihn – etwa mangels eigener Einkünfte – nicht selbst in Anspruch nimmt. Voraussetzung ist die Angabe der Identifikationsnummer des Kindes.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Behinderten-Pauschbetrag — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
  2. [02]
    § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
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